26.08.2013 Aufrufe

Das Magazin 2/2012 - Evangelische Heimstiftung

Das Magazin 2/2012 - Evangelische Heimstiftung

Das Magazin 2/2012 - Evangelische Heimstiftung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Pflegereform verbessert Leistungen für demenzkranke Menschen<br />

Der Bundestag hat am 29.6.<strong>2012</strong> mit den<br />

Stimmen der Koalition die Pflegereform beschlossen.<br />

<strong>Das</strong> Gesetz, das Anfang 2013 in<br />

Kraft treten soll, sieht verbesserte Leistungen<br />

für demenzkranke Menschen vor. Um<br />

diese zu finanzieren, steigt der Beitragssatz<br />

in der gesetzlichen Pflegeversicherung zum<br />

Januar auf 2,05 Prozent. Derzeit beträgt er<br />

Fusion des DW-EKD mit EED<br />

Die Mitgliederversammlung des <strong>Evangelische</strong>n<br />

Entwicklungsdienstes (EED) und die<br />

Diakonische Konferenz des Diakonischen<br />

Werks der <strong>Evangelische</strong>n Kirche in Deutschland<br />

(einschließlich Brot für die Welt) haben<br />

im Juni in Berlin in einer gemeinsamen Sitzung<br />

dem Verschmelzungsvertrag zur Fusion<br />

der Werke zugestimmt. <strong>Das</strong> DW-EKD und der<br />

EED versprechen sich durch die Bündelung<br />

der Kräfte und Instrumente neue Impulse und<br />

eine stärkere, gemeinsame Stimme in der<br />

1,95 Prozent. Zudem werden Pflege-Wohngemeinschaften<br />

künftig stärker gefördert.<br />

Auch für pflegende Angehörige soll es mehr<br />

Entlastung geben.<br />

Die Regierung will darüber hinaus mehr Anreize<br />

für die private Pflegevorsorge setzen.<br />

Wer neben der gesetzlichen Pflegeversicherung<br />

zusätzlich eine Pflege-Tagegeldversicherung<br />

abschließt, bekommt ab 2013 vom Staat<br />

dafür jährlich 60 Euro Zuschuss. Altersverwirrte<br />

Menschen erhalten künftig auch dann<br />

Pflegegeld und höhere Sachleistungen, wenn<br />

sie keiner Pflegestufe zugeordnet sind. In den<br />

Stufen I und II werden die Leistungen für zu<br />

Hause gepflegte demente Personen aufgestockt.<br />

Um Angehörigen eine Auszeit zu erleichtern,<br />

wird das Pflegegeld weitergezahlt,<br />

wenn sie einen Pflegebedürftigen in einer<br />

Kurzzeitpflege unterbringen. Darüber hinaus<br />

werden neue Wohnformen für Pflegebedürftige<br />

gefördert. Ärzte und Zahnärzte erhalten<br />

für Heim-Besuche künftig einen Zuschlag, um<br />

die medizinische Versorgung alter Menschen<br />

zu verbessern.<br />

www.bmg.bund.de<br />

Öffentlichkeit. <strong>Das</strong> neue <strong>Evangelische</strong> Werk<br />

für Diakonie und Entwicklung besteht aus den<br />

zwei Teilwerken Brot für die Welt – <strong>Evangelische</strong>r<br />

Entwicklungsdienst und Diakonie<br />

Deutschland – <strong>Evangelische</strong>r Bundesverband.<br />

Beide Teilwerke nehmen ihre Arbeit im Oktober<br />

<strong>2012</strong> mit rund 640 Mitarbeitenden auf.<br />

Die Standorte Bonn und Stuttgart werden<br />

aufgegeben.<br />

www.diakonie.de<br />

Panorama<br />

Eckpunkte zum neuen Heimrecht<br />

beschlossen<br />

Die LandesregierungBaden-Württemberg<br />

hat die<br />

von Sozialministerin<br />

Katrin Altpeter<br />

vorgelegten<br />

Eckpunkte für ein<br />

neues Heimrecht<br />

im Juli gebilligt.<br />

Katrin Altpeter, Arbeits-<br />

Die umfassende und Sozialministerin MdL<br />

Neuausrichtung<br />

kommt nach den Worten von Ministerin<br />

Altpeter schon in der Gesetzesbezeichnung<br />

zum Ausdruck. Statt Heimgesetz soll es künftig<br />

„Gesetz für unterstützende Wohnformen,<br />

Teilhabe und Pflege“ (Wohn-, Teilhabe- und<br />

Pflegegesetz) heißen. Nach Presseinformationen<br />

des Ministeriums werden künftig „Unterstützende<br />

Wohnformen“ unter den heimrechtlichen<br />

Schutz gestellt. Unterstützende<br />

Wohnformen sind erstens „stationäre Ein richtungen“<br />

(Heime) für ältere Menschen, volljährige<br />

Pflegebedürftige und volljährige Menschen<br />

mit Behinderung (wie bisher) und<br />

zweitens (neu) „ambulant betreute Wohngemeinschaften“,<br />

darunter auch Wohngemeinschaften<br />

für Menschen mit Behinderung.<br />

Dabei gilt: Je weniger der Einzelne über seine<br />

Wohn- und Lebensform selbst bestimmt,<br />

desto stärker greifen die abgestuften Mechanismen<br />

des neuen Landesgesetzes zur Sicherung<br />

der Qualität der Pflege.<br />

Erhalten bleiben für stationäre Einrichtungen<br />

wichtige qualitätssichernde Vorgaben des<br />

alten Landesheimgesetzes, so etwa die Fachkraftquote<br />

(im Fall von pflegebedürftigen<br />

Heimbewohnern müssen mindestens 50 Prozent<br />

der Beschäftigten Fachkräfte sein) und<br />

Kernelemente der baulichen Gestaltung. In<br />

ambulant betreuten Wohngemeinschaften<br />

kann davon abgewichen werden, weil die<br />

Bewohner bewusst eine wohnungsähnliche<br />

Umgebung gewählt haben.<br />

www.sozialministerium.baden-wuerttemberg.de<br />

„Aus der <strong>Heimstiftung</strong>“ 2/<strong>2012</strong> 33

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!