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2.1. Vorbereitungen, Menschwerdung und Erniedrigung - Christologie

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nach den zwei<strong>und</strong>sechzig Wochen wird der Gesalbte ausgerottet werden<br />

<strong>und</strong> nichts mehr sein“ (Dan.9,25; 26).<br />

Die 70 Wochen („Siebenheiten“) sind je sieben Jahre. Dies begriff ein Israelit<br />

wie Daniel sehr leicht; galt doch, nach dem mosaischen Gesetz, jedes siebente<br />

Jahr als ein „Sabbatjahr“ (3.Mose 25,4). Also umspannen die<br />

7+62=69 Jahrwochen „bis auf den Gesalbten (den Messias) den Fürsten“<br />

483 Jahre.<br />

Ihr Anfang ist der Ausgang des Befehls, die Stadt Jerusalem wiederr zu bauen<br />

(Vers 25). Hiermit kann nicht der Erlass des Kores gemeint sein (536);<br />

denn dieser bezog sich vornehmlich auf den Wideraufbau des Tempels<br />

(2.Chron. 36,23; Ersa 1,1-4; 5,13-15, 6,3-5), eine Aufgabe, die durch den<br />

Fürsten Serrubabel, den Hohenprister Josua <strong>und</strong> die Propheten Haggai <strong>und</strong><br />

Sacharja bis zum Jahre 516 ausgeführt wurde (Esra 5,1; 6,14; 92 . Den eigentlich<br />

Wiederaufbau der Stadt vollführten erst, einige Jahrzehnte später,<br />

der Priester Esra, der Statthalter Nehemia <strong>und</strong> der Prophet Maleachi.<br />

Ihre Tätigkeit setzte ein mit dem auch die politische Neuorganisierung Palästinas<br />

betreffenden Erlass des persischen Königs Artaxerxes l. Longimanus<br />

(Arthasastha) im siebenten Jahre seiner Regierung (465-424), also im Jahre<br />

457 (Esra 7,25; 7). Der Beginn der Tätigkeit Esras ist also der Anfang der<br />

siebenzig Jahrwochen. Wenn Nehemia erst einige Jahre später (445) mit<br />

dem Mauerbau beginnen konnte, so lag dies daran, dass sich dem gr<strong>und</strong>legenden<br />

Anfang zunächst besondere Schwierigkeiten in den Weg gestellt hatten.<br />

Aber Anfang <strong>und</strong> „Ausgang“ blieb jener erstere Erlass trotzdem. 93<br />

Rechnen wir nun zu diesem Jahre 457 die geweissagten 69 Jahrewochen,<br />

d.h. 483 Jahre hinzu, so kommen wir in das Jahr 26/27 nach Christi Geburt,<br />

also genau in das Jahr, in dem Christus, nach Luk. 3,1; 2, kurz hinter<br />

Johannes dem Täufer, mit der Himmelreichsbotschaft begann! Denn als des<br />

HErr auftrat, war er ungefähr 30 Jahre alt (Luk.3,23), <strong>und</strong> da Herodes der<br />

Grosse seine Geburt noch miterlebt hat (Matth.2), selber aber schon im Jahre<br />

749 der Stadt Rom, also „4 vor Chr. Geb.“, gestroben ist, muss der HErr<br />

schon vier oder fünf Jahre vor dem Beginn der chrstlichen Zeitrechnung geboren<br />

worden sein, war also buchstäblich beim Beginn seiner öffentlichen<br />

Tätigkeit, im Jahre 26/27, „etwa dreissig Jahre alt“. 94<br />

So hat auch hier die Erfüllung in überraschendster Weise die Wiessagung<br />

bestätigt; <strong>und</strong> indem die alttestamentliche Messiasprophetie die Menschheit<br />

des Erlösers nach Familie, Ort <strong>und</strong> Zeit genau bestimmt hatte, hat sie sich<br />

gleichzeitig als ein vollkommenes, göttliches Gemälde erwiesen.<br />

2. Die prophetische Vorausahnung der Gottheit des Messias. Aber auch<br />

die Gottheit des Messias ist im Alten Testament - wenn auch nur verhüllt<br />

92 Hos.3,5; 2,17-19; Jes. 11,9; Zeph. 3,13.<br />

93 Ebenso erklären Auberlen, Stockmann, Dächsels Bibelwerk, B. Keller, auch Isaak Newton (der bekannte<br />

Physiker). Vgl. G. Stokmann, Die Erlebnisse <strong>und</strong> Gesichte des Propheten Daniel, Gütersloh 1922, S.<br />

147ff.<br />

94 Bekannt ist, dass sich Victorin v. Aquitanien (gest. 465) <strong>und</strong> der römische Abt Dionysus Exiguus (gest.<br />

um 556) bei der Festsetzung der christlichen Zeitrechnung um 4-6 Jahre geirrt haben. Das Jahr "1" der<br />

christlichen Zeitrechnung sollte nicht gleich "753" der Stadt Rom sein, sondern zum mindesten 749, wenn<br />

nicht noch 1 oder 2 Jahre früher. Das Jahr 26 ist auch das "15. Jahr des Tiberius" (Luk. 3,1). Denn dorft<br />

rechnet Lukas die Regierungsjahre nicht von der Alleinherrschaft des Tiberius ab (d.h. vom Tode des<br />

Augustus am 19. August 14), sondern von seiner Erhebung in die Mitregentschaft (kurz vor dem 16.<br />

Januar 12).- Vgl. v. Zahn Lukaskommentar, Leipzig 1920, S. 183-188; 205 f.

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