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Die GmbH mit kommunaler Beteiligung und die gemeinnützige GmbH

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1.1.2 IÖPP<br />

Gr<strong>und</strong>sätze<br />

Neben <strong>die</strong>ser projektbezogenen gibt es <strong>die</strong> sog. institutionelle ÖPP (IÖPP) 8 , d. h.<br />

gemischtwirtschaftliche Unternehmen, <strong>die</strong> gemeinsam vom öffentlichen <strong>und</strong> privaten<br />

Partner – insbesondere in der Rechtsform einer <strong>GmbH</strong>, aber auch einer AG – gegründet<br />

werden <strong>und</strong> öffentliche Aufgaben erbringen. <strong>Die</strong> Verteilung der Anteile<br />

<strong>und</strong> da<strong>mit</strong> <strong>die</strong> Mehrheitsverhältnisse in der Gesellschaft können ganz unterschiedlich<br />

ausgestaltet sein. Häufig hält <strong>die</strong> öffentliche Hand <strong>die</strong> Mehrheit der Gesellschaftsanteile,<br />

um Einfluss- <strong>und</strong> Kontrollmöglichkeiten hinsichtlich der ordnungsgemäßen<br />

Aufgabenerfüllung zu sichern: andererseits werden privatwirtschaftliche<br />

Betriebsführungs- <strong>und</strong> Unternehmensstrukturen in <strong>die</strong> Gesamtgesellschaft<br />

so integriert, dass der Betrieb nach privatwirtschaftlichen Gr<strong>und</strong>sätzen<br />

geführt wird.<br />

1.2 Entwicklung <strong>und</strong> Anwendungsfelder<br />

1.2.1 Vorreiter Großbritannien<br />

Das Instrument ÖPP ist keine deutsche Besonderheit, sondern wird in vielen europäischen<br />

Ländern praktiziert. Vorreiter war Großbritannien, unterstützt <strong>und</strong><br />

begleitet von der dortigen Regierung. Der britische Rechnungshof hat schon vor<br />

Jahren bei einer Prüfung festgestellt, dass – bezogen auf das Haushaltsjahr 1999/<br />

2000 – gegenüber der konventionellen Realisierung 17 % eingespart werden<br />

konnten. Der Anteil von PPP/PFI-Modellen an den öffentlichen Investitionen<br />

beträgt in Großbritannien inzwischen 10–15 %.<br />

1.2.2 Anwendungsfelder in Deutschland<br />

Generell werden ÖPP zunehmend – wenn auch immer noch zurückhaltend –<br />

auch in den Kommunen <strong>und</strong> Kreisen als Instrument zur Realisierung von Verkehrsinfrastruktur<br />

sowie zur Bereitstellung, Sanierung <strong>und</strong> Modernisierung <strong>kommunaler</strong>,<br />

insbesondere sozialer Infrastruktur gesehen. Darunter fallen z.B. Schulen,<br />

Kultur- <strong>und</strong> Sporteinrichtungen, Krankenhäuser, Alteneinrichtungen, Umweltschutz<br />

<strong>und</strong> sonstige kommunale Daseinsvorsorge. 9 Auf B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> Landesebene<br />

liegen <strong>die</strong> Schwerpunkte im Bereich Verkehrsinfrastruktur <strong>und</strong> beim<br />

8 Frenz, NZBau 2008, S. 673; Mitteilung der EU-Kommission in Bezug auf <strong>die</strong> Anwendung der gemeinschaftsrechtlichen<br />

Rechtsvorschriften für öffentliche Aufträge <strong>und</strong> Konzessionen auf IÖPP (IÖPP-<br />

Mitteilung) vom 5.2.2008 (C (2007) 6661); vgl. dazu auch www.dstgb-vis.de/Aktuelles/News vom<br />

18.2.2008.<br />

9 Vgl. nur Grabow, Der Landkreis 7/2007, S. 389 ff. unter Einbeziehung des Gutachtens des Deutschen<br />

Instituts für Urbanistik „Public Private Partnership Projekte“, Oktober 2005; in der gleichen Ausgabe<br />

„Der Landkreis“ auch Walter (S. 392 ff.), Gall (S. 395 ff.), Waldow (S. 397ff.) – jeweils <strong>mit</strong> Erfahrungsberichten<br />

zu PPP-Schulprojekten; Hinweise <strong>und</strong> Übersichten der Kompetenzzentren der Länder zu<br />

kommunalen Projekten, www.ppp-b<strong>und</strong>.de/Kontakte/Kompetenzzentren der Länder.<br />

Wurzel/Probst 303

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