09.09.2013 Aufrufe

Die GmbH mit kommunaler Beteiligung und die gemeinnützige GmbH

Die GmbH mit kommunaler Beteiligung und die gemeinnützige GmbH

Die GmbH mit kommunaler Beteiligung und die gemeinnützige GmbH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Gr<strong>und</strong>sätze<br />

punkt des Vertragsschlusses fixiert. Das Modell wird auch als BOO-Modell<br />

(Build-Operate-Own) bzw. als Investorenmodell bezeichnet.<br />

• Mietmodell<br />

Das Mietmodell entspricht weit gehend dem Leasingmodell, jedoch ohne Kaufoption<br />

<strong>mit</strong> zuvor festgelegtem Kaufpreis. Allenfalls kann das Gebäude zum im<br />

Zeitpunkt des Vertragsablaufs zu er<strong>mit</strong>telnden Verkehrswert erworben werden.<br />

Der Auftraggeber zahlt regelmäßige Raten an den Auftragnehmer in bei Vertragsschluss<br />

feststehender Höhe; Bestandteil <strong>die</strong>ser Raten sind das Entgelt für <strong>die</strong> Gebrauchsüberlassung<br />

(„Miete“) <strong>und</strong> den Betrieb (Facility Management). Das Modell<br />

wird – wie das Leasingmodell – auch als BOO-Modell bzw. als Investorenmodell<br />

bezeichnet.<br />

• Ergänzend: Gesellschaftsmodell<br />

Beim sog. Gesellschaftsmodell, auch Kooperationsmodell genannt, das oft im Bereich<br />

der Wasserversorgung bzw. der Abwasserentsorgung <strong>und</strong> der Abfallentsorgung<br />

Anwendung findet, werden öffentliche Aufgaben (z.B. Durchführung eines<br />

Infrastrukturprojekts <strong>und</strong> Finanzierung) auf eine Objektgesellschaft übertragen,<br />

an der der öffentliche Partner – oftmals mehrheitlich – neben einem oder mehreren<br />

privaten Unternehmen, deren Gesellschaftsanteile nicht ausschließlich von<br />

der öffentlichen Hand getragen werden, beteiligt ist. <strong>Die</strong> gesellschaftsvertragliche<br />

Vereinbarung kann <strong>mit</strong> weiteren ÖPP-Vertragsmodellen kombiniert werden.<br />

Welches Vertragsmodell präferiert oder gewählt wird, ist projektspezifisch zu entscheiden.<br />

<strong>Die</strong> un<strong>mit</strong>telbaren Auswirkungen des gewählten Modells auf <strong>die</strong> Wirtschaftlichkeit<br />

des Projekts sind im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen<br />

innerhalb der einzelnen Phasen des ÖPP-Beschaffungsprozesses zu er<strong>mit</strong>teln.<br />

1.3.4 Leistungsvereinbarungen<br />

Unabhängig davon: In jedem Fall muss in dem Vertrag zwischen öffentlicher<br />

Hand <strong>und</strong> privatem Partner so genau als möglich beschrieben werden, welche Leistung<br />

zu erbringen ist, <strong>und</strong> zwar nicht nur bei Vertragsschluss, sondern über <strong>die</strong> gesamte<br />

Dauer des Projekts, d.h. bis zum Vertragsende in 20 oder 30 Jahren (Lebenszyklusmodell),<br />

Sanktionen sollten angedroht werden, falls der private Partner<br />

<strong>die</strong> Leistung nicht (ordnungsgemäß) erbringt. So empfiehlt beispielsweise <strong>die</strong> im<br />

Sommer 2007 vom BMVBS veröffentlichte PPP Schulstu<strong>die</strong> <strong>mit</strong> Handlungsleitfäden<br />

für Kommunen <strong>und</strong> Vertragsmustern22 detaillierte Leistungsvereinbarungen<br />

für PPP-Projekte im Schulsektor.<br />

22 Vgl. www.bmvbs.de/Presse<strong>mit</strong>teilungen (13.6.2007, PPP im Schul- <strong>und</strong> Kitasektor bietet große<br />

Chancen); PPP-Stu<strong>die</strong> <strong>mit</strong> Handlungsleitfäden <strong>und</strong> Vertragsmustern, www.ppp-b<strong>und</strong>.de; siehe<br />

auch PPP-Handbuch, a. a.O. (Fn. 1), Kap. 8/Vertragsdurchführung, S. 283 ff.<br />

Wurzel/Probst 309

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!