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Die GmbH mit kommunaler Beteiligung und die gemeinnützige GmbH

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Öffentlich-private Partnerschaften<br />

4. Empfehlung<br />

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass es angesichts der Komplexität von<br />

ÖPP-Maßnahmen im Interesse von Kommunen (bzw. ihren Unternehmen) <strong>und</strong><br />

ihren privaten Partnern liegt, frühzeitig <strong>die</strong> Kommunalaufsicht in <strong>die</strong> Projektplanung<br />

einzubeziehen. <strong>Die</strong>s liegt im Interesse aller Beteiligten – der Kommune<br />

ebenso wie dem des privaten Partners, <strong>die</strong>nt der Vereinfachung von Planung <strong>und</strong><br />

Durchführung der Projekte <strong>und</strong> erhöht da<strong>mit</strong> auch deren Realisierungschancen.<br />

Wie dargestellt geben – neben der konkreten Projektberatung durch <strong>die</strong> Gesellschaft<br />

Partnerschaften Deutschland, der PPP-Projektdatenbank, ausführlichen Informationsmaterialien<br />

des B<strong>und</strong>es (i. V. m. den Ländern u. a.) – <strong>die</strong> Länder ihren<br />

Kommunen zahlreiche eigene substanziierte Leitfäden, konkrete Hilfestellungen,<br />

„Checks“ an <strong>die</strong> Hand. Dadurch wissen <strong>die</strong> Beteiligten, worauf es bei der kommunalaufsichtsrechtlichen<br />

Prüfung ankommt. Angesichts der strengen Vorgaben<br />

des Vergaberechts <strong>und</strong> der weit reichenden Konsequenzen bei Nichteinhaltung<br />

der (europäischen) Vergabevorschriften kann den Kommunen <strong>und</strong> ihren Unternehmen<br />

zudem nur geraten werden, so sorgfältig als möglich deren Voraussetzungen<br />

zu prüfen <strong>und</strong> im Falle der Bejahung auf <strong>die</strong> Einhaltung zu achten.<br />

326 Wurzel/Probst

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