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Die GmbH mit kommunaler Beteiligung und die gemeinnützige GmbH

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Vergaberechtliche Fragestellungen<br />

cher Zusammenhang zwischen Anteilsübertragung <strong>und</strong> Auftragsübertragung<br />

bzw. -änderung besteht. 49 Deshalb ist heute beispielsweise anerkannt, dass <strong>die</strong><br />

Veräußerung eines städtischen Gr<strong>und</strong>stücks dann einen beschaffungsrechtlichen<br />

Bezug aufweist, wenn der Auftraggeber da<strong>mit</strong> zugleich städtebauliche Ziele verfolgt.<br />

50 Im Ergebnis wird <strong>die</strong> Suche nach einem privaten Mitgesellschafter <strong>und</strong> <strong>die</strong><br />

beabsichtigte Veräußerung von Geschäftsanteilen an denselben regelmäßig einen<br />

öffentlichen Auftrag darstellen.<br />

3.1.2 Ausnahme: insbesondere „In-house-Vergabe“<br />

Explizite Ausnahmetatbestände sind in Anlehnung an <strong>die</strong> europäischen Vorgaben<br />

zwar zunächst in § 100 Abs. 2 GWB enthalten. <strong>Die</strong>se sind jedoch restriktiv auszulegen<br />

<strong>und</strong> auf ÖPP-Modelle in aller Regel nicht anwendbar. Von größerer Praxisrelevanz<br />

ist bei ÖPP das vergabefreie In-house-Geschäft. Nach der Rechtsprechung<br />

liegt nämlich dann kein ausschreibungspflichtiger Vorgang vor, wenn der<br />

öffentliche Auftraggeber einen Vertragsschluss <strong>mit</strong> einer Einrichtung beabsichtigt,<br />

an der er beteiligt ist, <strong>die</strong> ihre Tätigkeit im Wesentlichen für den öffentlichen Auftraggeber<br />

ausübt <strong>und</strong> von <strong>die</strong>sem wie eine eigene <strong>Die</strong>nststelle kontrolliert werden<br />

kann (vgl. auch 3.4.1.). 51 Mit seinem Urteil vom 13.11.2008 hat der EuGH seine<br />

Rechtsprechung zu vergabefreien In-House-Geschäften sowie zu vergaberechtlichen<br />

Bewertungen inter<strong>kommunaler</strong> Kooperationen noch einmal präzisiert.<br />

Dem Urteil zufolge ist eine Gemeinde nicht daran gehindert, eine <strong>Die</strong>nstleistungskonzession<br />

ohne Ausschreibung an eine interkommunale Genossenschaft zu<br />

vergeben, deren Mitglieder sämtlich öffentliche Stellen sind, wenn <strong>die</strong>se öffentlichen<br />

Stellen (gemeinsam) über <strong>die</strong> Genossenschaft eine Kontrolle ausüben wie<br />

über eigene <strong>Die</strong>nststellen <strong>und</strong> <strong>die</strong> Genossenschaft ihre Tätigkeit im wesentlichen<br />

für <strong>die</strong>se öffentlichen Stellen verrichtet. 52<br />

Gegenstand einer ÖPP ist allerdings regelmäßig <strong>die</strong> Zusammenarbeit zwischen<br />

Öffentlicher Hand <strong>und</strong> Privatwirtschaft. In <strong>die</strong>ser Konstellation darf <strong>mit</strong>tlerweile<br />

als geklärt gelten, dass der private Kooperationspartner immer im Rahmen eines<br />

49 VK Thüringen Beschl. vom 17.2.2006, Az. 360–4003.20–001/06-G-S; Müller/Brauser-Jung, NVwZ<br />

2007, S. 884 ff., 886; Krutisch, NZBau 2003, S. 650 ff., 651: „Infizierung der Geschäftsanteilsveräußerung“;<br />

Dreher, NZBau 2002, S. 245 ff., 248 ff. spricht vom „eingekapselten Beschaffungsbezug“.<br />

50 OLG Düsseldorf NZBau 2008, S. 727 ff. <strong>mit</strong> Vorlage an den EuGH; VergabeR 2008, S. 661 u.<br />

NZBau 2007, S. 530ff.; zu Bieterverfahren bei Gr<strong>und</strong>stücksverkäufen siehe BGH, VergabeR 2008,<br />

S. 649ff.; vgl. dazu Hertwig/Öynhausen, KommJur 2008, S. 121 ff. Das Gesetz zur Modernisierung<br />

des Vergaberechts, das am 24.4.2009 in Kraft getreten ist (BGBl. I S. 720), sieht u. a. eine Freistellung<br />

von bestimmten Gr<strong>und</strong>stückskaufverträgen <strong>mit</strong> städtebaulichem Bezug vor (§ 99 Abs. 3<br />

GWB n. F.).<br />

51 Vgl. <strong>die</strong> Nachweise bei Müller/Brauser-Jung, a.a. O. (Fn. 49), S. 884ff., 886 m. w.N.<br />

52 EuGH NZBau 2009, S. 54 ff. („Coditel Brabant“);, vgl. dazu auch www.dstgb-vis.de/Aktuelles/News<br />

vom 19.11.2008. EuGH Urt. vom 9.6.2009, Rs. C-480/06 „Kommission ./. Deutschland“ zur Zulässigkeit<br />

einer interkommunalen Zusammenarbeit auf vertraglicher Basis (Abfallentsorgungsvertrag):<br />

keine Ausschreibungspflicht, wobei es auf <strong>die</strong> Ausgestaltung im Einzelfall ankommt; vgl. dazu<br />

auch www.dstgb-vis-.de/Aktuelles/News vom 09.06.2009.<br />

Wurzel/Probst 319

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