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Die GmbH mit kommunaler Beteiligung und die gemeinnützige GmbH

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Haushaltsrechtliche Betrachtung<br />

2. Haushaltsrechtliche Betrachtung –<br />

Prüfungskriterien der Kommunalaufsicht<br />

Angesichts der Vielzahl der Ausgestaltungsmöglichkeiten eines ÖPP-Projekts im<br />

einzelnen <strong>und</strong> der landesspezifischen Ausgestaltung der haushalts- <strong>und</strong> kommunalaufsichtsrechtlichen<br />

Bestimmungen <strong>und</strong> Folgeverordnungen oder -erlasse, wie<br />

z. B. der Krediterlasse, lassen sich nur allgemeine Kriterien aufzeigen, <strong>die</strong> bei der<br />

Verwirklichung eines ÖPP-Projekts zu beachten/einzuhalten sind, da<strong>mit</strong> <strong>die</strong>se<br />

sozusagen kommunalaufsichtsrechtlich „unbedenklich“ bzw. genehmigungsfähig<br />

sind.<br />

2.1 ÖPP kein Königsweg<br />

Einig sind sich alle Beteiligten, dass ÖPP kein Königsweg zur Bewältigung der<br />

kommunalen Haushaltsprobleme ist. Denn ÖPP-Projekte sind in der Regel als<br />

kreditähnliche Rechtsgeschäfte zu betrachten, <strong>die</strong> <strong>die</strong> kommunalen Haushalte<br />

langfristig belasten. 33 Während in der Vergangenheit über kommunale Investitionskosten<br />

nach den gegenwärtigen Investitionskosten – in der Regel nicht nach<br />

den Folgekosten – entschieden wurde, ist nunmehr der entscheidende Ansatz der<br />

Lebenszyklus, d. h. <strong>die</strong> Gesamtdauer des Projekts. Entscheidend für <strong>die</strong> Auswahl,<br />

<strong>die</strong> Wirtschaftlichkeit eines Projekts ist <strong>die</strong> Addition aller Kosten über <strong>die</strong> gesamte<br />

Lebensdauer des Objekts. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass ÖPP-Projekte<br />

angesichts der Komplexität des Verfahrens, des Aufwands/der Anforderungen<br />

z.T. <strong>mit</strong> erheblichen Transaktionskosten verb<strong>und</strong>en sind. Um <strong>die</strong> wesentlichen<br />

Prüfungspflichten der Kommunalaufsicht darzustellen, <strong>die</strong> speziell für ÖPP-<br />

Projekte von Bedeutung sind, wird exemplarisch das „Inhabermodell“ (s. o.<br />

1.3.3.) zu Gr<strong>und</strong>e gelegt, das in der Praxis häufig anzutreffen ist (z. B. Errichtung<br />

oder Sanierung eines Gebäudes auf einem Gr<strong>und</strong>stück des öffentlichen Auftraggebers).<br />

34<br />

2.2 ÖPP als kreditähnliches Rechtsgeschäft<br />

Bei der Verpflichtung einer Kommune gegenüber dem privaten Partner zur Leistung<br />

von Zahlungen über <strong>die</strong> gesamte Laufzeit der Nutzung handelt es sich um<br />

ein kreditähnliches Geschäft, das unstrittig nicht von der Gesamtermächtigung/<br />

Kreditermächtigung im Haushalt erfasst ist.<br />

33 Siehe PPP-Handbuch, a. a.O. (Fn. 1), Kap. 4/Finanzen, S. 131ff.<br />

34 So auch „Plausibilitätscheck“ NRW, www.ppp-nrw.de/Publikationen: Anleitung zur Prüfung der<br />

Wirtschaftlichkeitsuntersuchung von PPP-Projekten im öffentlichen Hochbau, April 2007, S. 16,<br />

auf den Bezug genommen wird.<br />

Wurzel/Probst 313

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