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Der Scout - Igelity

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<strong>Der</strong> Gerichtshof war in einer Weise zusammengesetzt, welche<br />

mich gruseln machte, doch war das durch die gegenwärtigen Verhältnisse<br />

des Kreises und die Natur des vorliegenden Falles leidlich<br />

zu entschuldigen.<br />

Als Zeugen waren vorhanden die beiden Lange’s, Cortesio, die<br />

fünf Deutschen, Old Death und ich. Als Beweismaterial lagen<br />

die Waffen der Angeklagten auf den Tischen, auch ihre Gewehre.<br />

Old Death hatte dafür gesorgt, daß dieselben aus ihrem Verstecke<br />

hinter dem Pferdestalle herbeigebracht worden waren. Es stellte<br />

sich heraus, daß in jedem Laufe die Ladung steckte. <strong>Der</strong> Sheriff<br />

erklärte die Sitzung für eröffnet mit der Bemerkung, daß von<br />

einer Vereidigung der Zeugen abzusehen sei, da die »sittliche Beschaffenheit<br />

der Angeklagten nicht ausreiche, so moralische und<br />

ehrenwerthe Gentlemen wie uns mit den Beschwerden eines Eides<br />

zu belästigen«. Außer den Kukluxern seien überhaupt nur Männer<br />

im Salon vorhanden, deren »rechtliche und gesetzliche Gesinnung<br />

über allen Zweifel erhaben stehe, was er hiermit zu seiner großen<br />

Freude und Genugthuung feststellen wolle«. Ein vielstimmiges<br />

Bravo lohnte ihm diese Schmeichelei, und er dankte mit einer sehr<br />

würdigen Verbeugung. Ich aber erblickte verschiedene Gesichter,<br />

welche nicht so unfehlbar auf die gelobte »rechtliche und gesetzliche«<br />

Gesinnung der Betreffenden schließen ließen.<br />

Zunächst wurden die Zeugen vernommen, von denen Old Death<br />

das Ereigniß ausführlich erzählte. Wir Andern konnten uns darauf<br />

beschränken, ihm beizustimmen. Dann trat der »Staaten-Attorney«,<br />

der Staatsanwalt, auf. Er wiederholte unsere Aussagen und<br />

stellte fest, daß die Angeklagten einer verbotenen Verbindung angehörten,<br />

welche den verderblichen Zweck verfolge, die gesetzliche<br />

Ordnung zu untergraben, das Fundament des Staates zu zerstören<br />

und jene verdammungswürdigen Verbrechen zu verbreiten, welche<br />

mit langjährigem oder lebenslänglichem Zuchthause oder gar<br />

mit dem Tode zu bestrafen seien. Schon diese Mitgliedschaft sei

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