BUNDESSATZUNG - Die Republikaner
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§ 22<br />
Sitzungen des Bundesvorstandes finden mindestens dreimal im Kalenderjahr<br />
statt. Sie werden durch den Bundesvorsitzenden, seinen geschäftsführenden<br />
Stellvertreter oder Generalsekretär einberufen. Das Bundespräsidium kann<br />
außerordentliche Bundesvorstandssitzungen im Bedarfsfall einberufen. <strong>Die</strong><br />
Einladung zu den Bundesvorstandssitzungen hat zwei Wochen vor dem<br />
Tagungstermin mit Tagesordnung durch die Bundesgeschäftsstelle schriftlich zu<br />
erfolgen. <strong>Die</strong> Beschlüsse der Bundesvorstandssitzungen sind den Angehörigen<br />
dieses Organs innerhalb drei Wochen nach der Sitzung zuzusenden. <strong>Die</strong><br />
Protokolle sind bei der nächsten Sitzung zu genehmigen bzw. zu ändern. Eine<br />
Stimmübertragung von Mitgliedern an andere des Bundesvorstandes ist nicht<br />
möglich.<br />
§ 23<br />
Mit der Durchführung der Beschlüsse des Bundesvorstandes und zur<br />
Erledigung der laufenden politischen, organisatorischen und<br />
verwaltungsmäßigen Aufgaben der Bundespartei sowie der dringlichen<br />
Vorstandsgeschäfte ist das Bundespräsidium betraut. <strong>Die</strong> Sitzungen des<br />
Bundespräsidiums finden mindestens alle zwei Monate statt. Beschlüsse<br />
erfolgen mit einfacher Mehrheit der Anwesenden. <strong>Die</strong> Beschlussfähigkeit des<br />
Bundespräsidiums ist gegeben, wenn die Mehrheit der diesem Gremium<br />
angehörenden Mitglieder anwesend ist. In dringenden Fällen kann das<br />
Bundespräsidium Beschlüsse auch im schriftlichen Verfahren herbeiführen.<br />
Hierzu bedarf es der Zustimmung aller Gremiumsmitglieder. Antragsberechtigt<br />
ist jedes Präsidiumsmitglied.<br />
Das Bundespräsidium setzt sich zusammen aus:<br />
a) dem Bundesvorsitzenden,<br />
b) den vom Bundesparteitag gewählten stellvertretenden Bundesvorsitzenden,<br />
c) dem vom Bundesparteitag gewählten Bundesschatzmeister (oder<br />
Stellvertreter),<br />
d) dem Generalsekretär der Bundespartei,<br />
e) dem vom Bundesparteitag gewählten Bundesschriftführer (oder<br />
Stellvertreter),<br />
f) zwei der Beisitzer des Bundesvorstandes, die durch den Bundesvorstand<br />
gewählt werden,<br />
g) dem Fraktionsvorsitzenden (oder Stellvertreter) im Bundestag,<br />
h) dem Bundesgeschäftsführer mit beratender Stimme.