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BUNDESSATZUNG - Die Republikaner

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§ 22<br />

Sitzungen des Bundesvorstandes finden mindestens dreimal im Kalenderjahr<br />

statt. Sie werden durch den Bundesvorsitzenden, seinen geschäftsführenden<br />

Stellvertreter oder Generalsekretär einberufen. Das Bundespräsidium kann<br />

außerordentliche Bundesvorstandssitzungen im Bedarfsfall einberufen. <strong>Die</strong><br />

Einladung zu den Bundesvorstandssitzungen hat zwei Wochen vor dem<br />

Tagungstermin mit Tagesordnung durch die Bundesgeschäftsstelle schriftlich zu<br />

erfolgen. <strong>Die</strong> Beschlüsse der Bundesvorstandssitzungen sind den Angehörigen<br />

dieses Organs innerhalb drei Wochen nach der Sitzung zuzusenden. <strong>Die</strong><br />

Protokolle sind bei der nächsten Sitzung zu genehmigen bzw. zu ändern. Eine<br />

Stimmübertragung von Mitgliedern an andere des Bundesvorstandes ist nicht<br />

möglich.<br />

§ 23<br />

Mit der Durchführung der Beschlüsse des Bundesvorstandes und zur<br />

Erledigung der laufenden politischen, organisatorischen und<br />

verwaltungsmäßigen Aufgaben der Bundespartei sowie der dringlichen<br />

Vorstandsgeschäfte ist das Bundespräsidium betraut. <strong>Die</strong> Sitzungen des<br />

Bundespräsidiums finden mindestens alle zwei Monate statt. Beschlüsse<br />

erfolgen mit einfacher Mehrheit der Anwesenden. <strong>Die</strong> Beschlussfähigkeit des<br />

Bundespräsidiums ist gegeben, wenn die Mehrheit der diesem Gremium<br />

angehörenden Mitglieder anwesend ist. In dringenden Fällen kann das<br />

Bundespräsidium Beschlüsse auch im schriftlichen Verfahren herbeiführen.<br />

Hierzu bedarf es der Zustimmung aller Gremiumsmitglieder. Antragsberechtigt<br />

ist jedes Präsidiumsmitglied.<br />

Das Bundespräsidium setzt sich zusammen aus:<br />

a) dem Bundesvorsitzenden,<br />

b) den vom Bundesparteitag gewählten stellvertretenden Bundesvorsitzenden,<br />

c) dem vom Bundesparteitag gewählten Bundesschatzmeister (oder<br />

Stellvertreter),<br />

d) dem Generalsekretär der Bundespartei,<br />

e) dem vom Bundesparteitag gewählten Bundesschriftführer (oder<br />

Stellvertreter),<br />

f) zwei der Beisitzer des Bundesvorstandes, die durch den Bundesvorstand<br />

gewählt werden,<br />

g) dem Fraktionsvorsitzenden (oder Stellvertreter) im Bundestag,<br />

h) dem Bundesgeschäftsführer mit beratender Stimme.

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