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BUNDESSATZUNG - Die Republikaner

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§ 62<br />

a) Wahlen sind geheim, soweit dies satzungsgemäß bzw. gesetzlich<br />

vorgeschrieben ist.<br />

b) Wahlen dürfen nur stattfinden, wenn sie durch die Tagesordnung<br />

ausdrücklich angekündigt worden sind.<br />

c) Wahlen nach 22.00 Uhr sind unzulässig.<br />

§ 63<br />

Für jeden Wahlgang dürfen nur einheitliche Stimmzettel verwendet werden.<br />

Stimmzettel sind gültig, wenn sie<br />

a) den Willen des Wählers eindeutig erkennen lassen (Name, ja, nein,<br />

Enthaltung durch Strich ohne jegliche Beschriftung),<br />

b) keine weiteren Zusätze enthalten,<br />

c) bei Wahlen von mehreren Personen nicht mehr Kandidaten bestimmen als zu<br />

wählen sind.<br />

§ 64<br />

Gewählt ist, soweit diese Geschäfts- und Wahlordnung nichts anderes<br />

vorschreibt, wer die absolute Mehrheit der Stimmen, bei Wahlen mehrerer<br />

Personen in der Reihenfolge der Stimmenzahlen, erhalten hat. Dabei zählen<br />

Enthaltungen nicht mit. Bei weiteren Wahlgängen genügt die einfache Mehrheit.<br />

Bei Stimmengleichheit erfolgt Stichwahl zwischen den betroffenen Kandidaten.<br />

Bei erneuter Patt-Situation erfolgt Losentscheidung.

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