BUNDESSATZUNG - Die Republikaner
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§ 62<br />
a) Wahlen sind geheim, soweit dies satzungsgemäß bzw. gesetzlich<br />
vorgeschrieben ist.<br />
b) Wahlen dürfen nur stattfinden, wenn sie durch die Tagesordnung<br />
ausdrücklich angekündigt worden sind.<br />
c) Wahlen nach 22.00 Uhr sind unzulässig.<br />
§ 63<br />
Für jeden Wahlgang dürfen nur einheitliche Stimmzettel verwendet werden.<br />
Stimmzettel sind gültig, wenn sie<br />
a) den Willen des Wählers eindeutig erkennen lassen (Name, ja, nein,<br />
Enthaltung durch Strich ohne jegliche Beschriftung),<br />
b) keine weiteren Zusätze enthalten,<br />
c) bei Wahlen von mehreren Personen nicht mehr Kandidaten bestimmen als zu<br />
wählen sind.<br />
§ 64<br />
Gewählt ist, soweit diese Geschäfts- und Wahlordnung nichts anderes<br />
vorschreibt, wer die absolute Mehrheit der Stimmen, bei Wahlen mehrerer<br />
Personen in der Reihenfolge der Stimmenzahlen, erhalten hat. Dabei zählen<br />
Enthaltungen nicht mit. Bei weiteren Wahlgängen genügt die einfache Mehrheit.<br />
Bei Stimmengleichheit erfolgt Stichwahl zwischen den betroffenen Kandidaten.<br />
Bei erneuter Patt-Situation erfolgt Losentscheidung.