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BUNDESSATZUNG - Die Republikaner

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§ 54<br />

Folgende Anträge zur Geschäftsordnung können gestellt werden:<br />

a) auf Begrenzung der Redezeit,<br />

b) auf Schluss der Debatte, sobald eine sachgemäße Erörterung erfolgt ist und<br />

insbesondere eine vorhandene Minderheit ausreichend das Wort erhalten hat,<br />

c) auf Schluss der Rednerliste,<br />

d) auf Übergang zur Tagungsordnung,<br />

e) auf Vertagung des Beratungsgegenstandes,<br />

f) auf Verweisung an eine Kommission oder einen Vorstand,<br />

g) auf Schluss der Sitzung.<br />

Über Geschäftsordnungsanträge ist gesondert und vor der weiteren Behandlung<br />

der Sache zu beraten und abzustimmen. Es ist nur je ein Redner dafür und<br />

dagegen zu hören.

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