BUNDESSATZUNG - Die Republikaner
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§ 54<br />
Folgende Anträge zur Geschäftsordnung können gestellt werden:<br />
a) auf Begrenzung der Redezeit,<br />
b) auf Schluss der Debatte, sobald eine sachgemäße Erörterung erfolgt ist und<br />
insbesondere eine vorhandene Minderheit ausreichend das Wort erhalten hat,<br />
c) auf Schluss der Rednerliste,<br />
d) auf Übergang zur Tagungsordnung,<br />
e) auf Vertagung des Beratungsgegenstandes,<br />
f) auf Verweisung an eine Kommission oder einen Vorstand,<br />
g) auf Schluss der Sitzung.<br />
Über Geschäftsordnungsanträge ist gesondert und vor der weiteren Behandlung<br />
der Sache zu beraten und abzustimmen. Es ist nur je ein Redner dafür und<br />
dagegen zu hören.