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BUNDESSATZUNG - Die Republikaner

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Allgemeines<br />

§ 32<br />

a) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />

b) Presseorgan der Bundespartei ist die Zeitung „Neue Republik“.<br />

c) Über alle Sitzungen sind Niederschriften zu fertigen, die mindestens die<br />

Beschlüsse wiedergeben und vom jeweiligen Vorsitzenden sowie dem<br />

Protokollführer zu unterzeichnen sind, nachdem sie vom zuständigen<br />

Parteigremium gebilligt worden sind. <strong>Die</strong>se Protokolle sind den jeweils<br />

stimmberechtigten Mitgliedern der Organe, unabhängig von der Anwesenheit<br />

zur Tagung, zuzustellen.<br />

d) <strong>Die</strong> Geschäfts-, Finanz-, Beitrags-, Wahl- und Schiedsordnung sind<br />

Bestandteil dieser Satzung.<br />

e) Zustellungen nach den Bestimmungen sämtlicher Bundessatzungen werden<br />

durch eingeschriebene Briefe oder nachgewiesene persönliche Übergabe der<br />

Mitteilung bewirkt. Ein Einschreibebrief, der an die dem Absender zuletzt<br />

bekannte Anschrift des Empfängers adressiert ist, gilt am dritten Tage nach der<br />

Aufgabe zur Post als zugestellt, sofern sich kein früheres Zustellungsdatum<br />

nachweisen lässt.<br />

Inkrafttreten<br />

§ 33<br />

<strong>Die</strong>se Satzung ist vom Bundesparteitag am 15. März 2009 in Veitshöchheim<br />

beschlossen und insgesamt neu bekannt gemacht worden. <strong>Die</strong> Bestimmungen<br />

der Bundessatzung treten mit ihrer Verabschiedung in Kraft.<br />

§ 34<br />

<strong>Die</strong> Partei hat ihren Sitz in Berlin. Anderenorts kann eine Repräsentanz<br />

unterhalten werden.

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