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Der Dritte Weg auf dem Prüfstand

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Hans-Richard Reuter<br />

gelten können – und das jetzt nicht nur in der kirchlichen Binnenperspektive,<br />

sondern auch bezogen <strong>auf</strong> ihre Plausibilisierbarkeit nach außen.<br />

3. Das geltende kirchliche Arbeitsrecht und die Initiativen<br />

zu einer EKD-Richtlinie – vergleichender Überblick<br />

3.1. Die katholische Grundordnung des kirchlichen Dienstes<br />

Die Deutsche Katholische Bischofskonferenz hat <strong>dem</strong> in der erwähnten Leitentscheidung<br />

des Bundesverfassungsgerichts von 1985 enthaltenen „Imperativ“ des<br />

Staatskirchenrechts 24 mit ihrer „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im<br />

Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“ vom 22. Sept. 1993 (GrOkathK) entsprochen.<br />

25 Darin wird als Voraussetzung für die Begründung des Arbeitsverhältnisses<br />

von allen in einer Einrichtung der katholischen Kirche Tätigen<br />

verlangt, „dass sie die Eigenart des kirchlichen Dienstes bejahen“; „pastorale,<br />

katechetische sowie in der Regel erzieherische und leitende Aufgaben“ können<br />

nur einer Person übertragen werden, die der katholischen Kirche angehört (Art. 3<br />

Abs. 1 u. 2).<br />

Im übrigen wird eine deutlich differenzierte Abstufung der „Loyalitätsobliegenheiten“<br />

vorgenommen, die hauptsächlich an der Konfessionszugehörigkeit<br />

orientiert ist:<br />

• Von katholischen Mitarbeitern 26 wird erwartet, dass sie „die Grundsätze der<br />

katholischen Glaubens- und Sittenlehre anerkennen und beachten“. Von<br />

Mitarbeitern im pastoralen und erzieherischen Dienst sowie solchen, die <strong>auf</strong><br />

Grund einer Missio canonica tätig sind oder leitende Funktionen ausüben,<br />

wird darüber hinaus das persönliche Lebenszeugnis im Sinne der Grundsätze<br />

der katholischen Glaubens- und Sittenlehre verlangt (Art. 4 Abs. 1).<br />

24 Heiner Marré, Zur Loyalität im Dienst der Kirche. Das Staatskirchenrecht als Imperativ, ThGl 78,<br />

(1988), 397-414.<br />

25 Vgl. die folgenden Verweise im Text. Abgedruckt in: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz<br />

(Hg.), Erklärung der deutschen Bischöfe / Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen<br />

kirchlicher Arbeitsverhältnisse (= GrOkathK) (Die deutschen Bischöfe 51), 9. Aufl. Bonn 2003, 15-<br />

21. Zur aktuellen Diskussion vgl.: Richard Puza, Die Amts- und Berufspflichten der kirchlich<br />

Bediensteten in Deutschland, ThQ 183, 2003, 39-70; Arnd Arntzen, Loyalität und Loyalitätsprobleme<br />

in kirchlichen Arbeitsverhältnissen. Eine Analyse des teilkirchlichen deutschen Arbeitsrechts<br />

und neuerer Leitungskonzepte im Caritasbereich, Bochum 2003; Klaus Lüdicke, Loyalität und<br />

Arbeitsverhältnis im Kirchendienst, in: Friedhelm Hengsbach/Ansgar Koschel (Hg.), 10 Jahre<br />

Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse. Eine Bestands<strong>auf</strong>nahme,<br />

Frankfurt a.M. 2004, 84-101; Andreas Weiß, Die Loyalität der Mitarbeiter im kirchlichen<br />

Dienst. Zur Festsetzung der Loyalitätsobliegenheiten in der Grundordnung, in: Hengsbach/Koschel<br />

(Hg.), 36-42; Eva Maria Öing, Loyalitätsbindungen des Arbeitnehmers im Dienst der katholischen<br />

Kirche, jur. Diss. Osnabrück 2004.<br />

26 Soweit im Folgenden aus stilistischen Gründen nicht immer die inklusive Sprache beibehalten<br />

wird, ist die weibliche Form stets mitgemeint.

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