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Der Dritte Weg auf dem Prüfstand

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Reinhard Richardi<br />

Arbeitsrecht in der Diakonie *<br />

I. Diakonie und Arbeitsrecht – zwei Begriffe<br />

1. Selbstverständnis der Diakonie<br />

Zwei Grundfragen, <strong>auf</strong> die das Thema sich bezieht, bedürfen zunächst der Beantwortung.<br />

Was ist Diakonie, und was hat man unter Arbeitsrecht zu verstehen?<br />

Was sind die Verbände der Diakonie – nur Verbände der freien Wohlfahrtspflege,<br />

oder sind sie Wesens- und Lebensäußerung der evangelischen Kirche? Das für die<br />

Sozialarbeit maßgebliche Subsidiaritätsprinzip hat das Betätigungsfeld der Diakonie<br />

erheblich ausgeweitet, zugleich aber ihre Abhängigkeit von der Zuwendung<br />

staatlicher Finanzmittel begründet. Sie hat damit einen Sitz im Sozialstaat erhalten,<br />

muss sich insoweit also aus der Sicht des Staates so behandeln lassen wie die anderen<br />

Verbände der freien Wohlfahrtspflege. Damit wird die Diakonie aber in ihrem<br />

Selbstverständnis gekränkt; denn nach ihrer Herkunft geht es ihr nicht um eine<br />

Sozialagentur im Dienst des Sozialstaats, sondern sie ist Wesens- und Lebensäußerung<br />

der evangelischen Kirche.<br />

* Vortrag <strong>auf</strong> der Mitgliederversammlung des Diakonischen Werks Hannover am 05.05.2004.

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