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08 - Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen ...

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Anmerkungen:<br />

- 10 -<br />

Der Senat verweist in seinem Beschluß auf sein Urteil vom 24.Februar 1994 - 7 C 22.93 -<br />

(BVerwGE 95, 167 ff. = ZIP 1994, 566 f. = NJW 1994, 1297 f. = VIZ 1994, 237 f. = ZOV<br />

1994, 323 f. = DÖV 1994, 739 = Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 16 = Buchholz 428 § 1<br />

VermG Nr. 16 = RGV E I 17 = KPS § 7 VermG 1/94). Darin wurde bereits ausgeführt, daß<br />

mit der staatlichen Verwaltung in der DDR nicht die Eigentümerstellung entzogen wurde. Die<br />

Wiedergutmachung erfolge daher nicht durch Rückübertragung, sondern durch Aufhebung<br />

der staatlichen Verwaltung.<br />

Mitgeteilt von Katharina Hedtstück<br />

- 11 -

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