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08 - Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen ...

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Anmerkungen:<br />

- 14 -<br />

Dieser Beschluß ist im Zusammenhang mit den Urteilen des BVerwG vom 25. Februar 1999 -<br />

7 C 8.98 <strong>und</strong> 7 C 9.98 - bedeutsam. Das BVerwG bestätigt hier wiederum den in den o. g.<br />

Urteilen aufgestellten Gr<strong>und</strong>satz, daß Enteignungsentscheidungen deutscher Verwaltungsstellen<br />

unter der Oberhoheit der SMAD - also bspw. Maßnahmen der Bodenreform oder von<br />

der DWK durchgeführte Enteignungen aufgr<strong>und</strong> der SMAD-Befehle Nr. 124/64 bzw. landesrechtliche<br />

Enteignungsmaßnahmen - nicht den Tatbestand des § 1 Abs. 7 VermG erfüllen<br />

können. Damit wird erkennbar, daß das BVerwG <strong>für</strong> die Anwendung des § 1 Abs. 7 VermG<br />

nur russische Rehabilitierungsentscheidungen, die die Aufhebung vermögenseinziehender<br />

Maßnahmen durch Strafurteil aussprechen, anerkennen will.<br />

Mitgeteilt von Gabriele Körner<br />

- 15 -

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