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08 - Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen ...

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Rechtliches Gehör; redlicher Erwerb § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG;<br />

Art. 103 Abs. 1 GG<br />

Gericht, Datum <strong>und</strong> Az.:<br />

BVerwG, Beschluß vom 26. März 1999, Az.: 7 B 45.99<br />

Tatbestand/Problem:<br />

Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des VG Chemnitz<br />

vom 19. November 1998 - 2 K 394/94 - wurde zurückgewiesen. Eine Verletzung auf Gewährung<br />

des rechtlichen Gehörs der Kläger sei nicht gegeben. Das VG durfte einen bereits gefaßten<br />

Beweisbeschluß wieder aufheben, weil es die unter Beweis gestellten Tatsachen als<br />

wahr habe unterstellen können. Eine Vernehmung der Zeugen hätte insbesondere ergeben,<br />

daß der Rat des Kreises den Kaufvertrag mit den Beigeladenen vermittelt <strong>und</strong> diese als Käufer<br />

ausgesucht habe <strong>und</strong> nicht der zuständige Rat der Gemeinde. Dem Urteil liege aber die Auffassung<br />

zugr<strong>und</strong>e, daß die Wohnraumzuweisung ungeachtet einer möglichen gezielten Weisung<br />

des Rates des Kreises den gesetzlichen Bestimmungen entsprochen habe. Ausgehend<br />

von dieser <strong>für</strong> den Umfang seiner Aufklärungspflicht maßgeblichen Sicht des Gerichts sei der<br />

geltend gemachte Verfahrensmangel nicht erkennbar.<br />

Weiter begründe die bloße Nutzung einer Kaufgelegenheit nach der Rechtsprechung des Senats<br />

keine Unredlichkeit (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1994 - 7 C 4.93 - BVerwGE 95,<br />

1<strong>08</strong> ff. = ZIP 1994, 488 ff. = OV-spezial 1994, 14 f. = NJW 1994, 1359 ff. = RGV B IX 52 =<br />

VIZ 1994, 239 ff. = NJ 1994, 326 f.).<br />

Mitgeteilt von Kristof Copija<br />

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