Protokoll der 8. Sitzung - Evangelische Landeskirche in Württemberg
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13. <strong>Evangelische</strong> Landessynode <strong>8.</strong> <strong>Sitzung</strong> 2<strong>8.</strong> November 2002 315<br />
(Präsident)<br />
gen? – Das ist nicht <strong>der</strong> Fall. Somit verweise ich diesen<br />
Antrag an den Rechtsausschuss.<br />
Wir kommen zum Antrag Nr. 36/02: Bildung e<strong>in</strong>er<br />
Arbeitsgruppe zur Abschätzung des f<strong>in</strong>anziellen Potentials<br />
bei e<strong>in</strong>er engeren Zusammenarbeit <strong>der</strong> badischen<br />
und württembergischen <strong>Landeskirche</strong>. Erstunterzeichner<br />
ist <strong>der</strong> Synodale Mart<strong>in</strong> Dolde. Ich bitte um<br />
E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gung des Antrags.<br />
Dolde, Mart<strong>in</strong>: Herr Präsident! Me<strong>in</strong>e Damen und Herren!<br />
Ich möchte diesen Antrag e<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gen und verlese den<br />
ersten wichtigen Satz: Es wird e<strong>in</strong>e Arbeitsgruppe gebildet,<br />
die das f<strong>in</strong>anzielle Potenzial e<strong>in</strong>er engeren Zusammenarbeit<br />
<strong>der</strong> beiden evangelischen <strong>Landeskirche</strong>n <strong>in</strong> Baden-<br />
<strong>Württemberg</strong> abschätzen soll. Ich spare mir, die schriftliche<br />
Begründung vorzulesen und möchte kurz mündlich ergänzen.<br />
In e<strong>in</strong>er Ehe gibt es Reizworte, bei denen man sicher<br />
se<strong>in</strong> kann, dass <strong>der</strong> o<strong>der</strong> die an<strong>der</strong>e hochgeht. Im Verhältnis<br />
<strong>der</strong> beiden evangelischen <strong>Landeskirche</strong>n <strong>in</strong> Baden-<br />
<strong>Württemberg</strong> hat diese Funktion <strong>in</strong>zwischen das Wort<br />
„Fusion“ übernommen. (Beifall)<br />
Vor zehn Jahren durfte dieser Gedanke im Kirchenbereich<br />
gar nicht ausgesprochen werden, we<strong>der</strong> <strong>in</strong> Baden<br />
noch <strong>in</strong> <strong>Württemberg</strong>. Heute dient <strong>der</strong> Begriff Fusion dazu,<br />
sich gegenseitig zu ärgern und diese Äußerungen mit mehr<br />
o<strong>der</strong> weniger freundlichen Seitenhieben zu garnieren. Dieses<br />
Mite<strong>in</strong>an<strong>der</strong> ist uns nicht angemessen. Ich b<strong>in</strong> dankbar<br />
dafür, dass sowohl <strong>der</strong> badische Landesbischof Dr. Fischer<br />
als auch Oberkirchenrat Stoll <strong>in</strong> <strong>der</strong> Presse zitiert werden,<br />
dass sie e<strong>in</strong>e verstärkte Zusammenarbeit befürworten. Der<br />
vorliegende Antrag hat das Ziel, von unnötigen Abwehrreaktionen<br />
wegzukommen und Synergieeffekte nicht zu verschenken.<br />
– Danke. (Beifall)<br />
Präsident: Nachdem es hier auch um f<strong>in</strong>anzielle Aspekte<br />
geht, wird vorgeschlagen, diesen Antrag an den F<strong>in</strong>anzausschuss<br />
zu überweisen. (Heiterkeit)<br />
Die Begeisterung dafür sche<strong>in</strong>t nicht sehr groß zu se<strong>in</strong>.<br />
Ich schlage jedenfalls vor, ihn an den F<strong>in</strong>anzausschuss zu<br />
überweisen. Sofern <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzausschuss noch die Hilfe<br />
an<strong>der</strong>er Ausschüsse benötigt, kann er diese Hilfe von sich<br />
aus <strong>in</strong> Anspruch nehmen. Gibt es Wi<strong>der</strong>spruch gegen die<br />
Verweisung an den F<strong>in</strong>anzausschuss? – E<strong>in</strong>e Gegenstimme.<br />
Wer stimmt <strong>der</strong> Verweisung an den F<strong>in</strong>anzausschuss<br />
zu? – Dankeschön. Stimmenthaltungen? – Dann ist dieser<br />
Antrag bei e<strong>in</strong>igen Stimmenthaltungen und e<strong>in</strong>er Gegenstimme<br />
an den F<strong>in</strong>anzausschuss verwiesen.<br />
Wir kommen zu Antrag Nr. 37/02. Hier geht es um<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Kirchengeme<strong>in</strong>deordnung, und zwar<br />
Erleichterung <strong>der</strong> Ausschussarbeit <strong>in</strong> den Kirchengeme<strong>in</strong>den.<br />
Erstunterzeichner ist <strong>der</strong> Synodale Mart<strong>in</strong> Dolde.<br />
Dolde, Mart<strong>in</strong>: Herr Präsident! Me<strong>in</strong>e Damen und Herren!<br />
Auch hier darf ich den Antrag e<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gen, auf die<br />
schriftliche Begründung verweisen und nur noch kurz<br />
mündlich ergänzen:<br />
Die Landessynode möge beschließen:<br />
Die Kirchengeme<strong>in</strong>deordnung wird <strong>in</strong> § 56 so verän<strong>der</strong>t,<br />
dass die Bildung von Ausschüssen vere<strong>in</strong>facht<br />
und dadurch unterstützt wird.<br />
Als neu gewählter Kirchengeme<strong>in</strong><strong>der</strong>at war es für mich<br />
selbstverständlich, dass ich me<strong>in</strong>e Berufserfahrung <strong>in</strong> die<br />
Gremien und Organisation e<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gen würde. Völlig überrascht<br />
war ich allerd<strong>in</strong>gs, dass die Bildung von Ausschüssen<br />
mit klarem Vorsitz, Zielvere<strong>in</strong>barung und F<strong>in</strong>anzverantwortung<br />
durch kirchliche Vorschriften nicht nur beh<strong>in</strong><strong>der</strong>t,<br />
son<strong>der</strong>n be<strong>in</strong>ahe verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t wird. Da für uns die Begriffe<br />
Delegation, Vertrauensorganisation, Freiheitsräume ke<strong>in</strong>e<br />
Phrasen s<strong>in</strong>d, wäre es dr<strong>in</strong>gend nötig, dem Antrag zu entsprechen.<br />
(Beifall)<br />
Präsident: Nachdem es hier um e<strong>in</strong>e Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Kirchengeme<strong>in</strong>deordnung<br />
geht, wäre <strong>der</strong> zuständige Ausschuss<br />
<strong>der</strong> Rechtsausschuss. Gibt es E<strong>in</strong>wendungen<br />
gegen die Verweisung dorth<strong>in</strong>? – Das ist nicht <strong>der</strong> Fall.<br />
Somit verweise ich diesen Antrag an den Rechtsausschuss.<br />
Ich komme zum Antrag Nr. 38/02; betrifft Auswirkungen<br />
dienstrechtlicher Regelungen auf Personalplanung<br />
und F<strong>in</strong>anzen. Erstunterzeichner ist die Synodale Bartsch.<br />
– Die zweite Unterzeichner<strong>in</strong> ist die Synodale Stötzer-<br />
Rapp.<br />
Frau Stötzer-Rapp:<br />
Die Landessynode möge beschließen:<br />
Der Oberkirchenrat wird gebeten, bei Erstellung und<br />
Än<strong>der</strong>ung von Gesetzen und Verordnungen, die <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />
dienst- und arbeitsrechtliche Regelungen<br />
betreffen, die Konsequenzen aufzuzeigen. Hier s<strong>in</strong>d<br />
vor allem Auswirkungen auf die Personalplanung und<br />
die F<strong>in</strong>anzen von Interesse.<br />
Begründung: Gesetzliche Regelungen, die das Arbeitsund<br />
Dienstrecht betreffen, können langfristig f<strong>in</strong>anzielle<br />
Auswirkungen haben, die auf Anhieb nicht ersichtlich<br />
s<strong>in</strong>d. Die f<strong>in</strong>anziellen Konsequenzen müssen im<br />
Beratungs- und Beschließungsprozess bekannt se<strong>in</strong>.<br />
Damit wird vermieden, dass unwissentlich Beschlüsse<br />
gefasst werden, die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zukunft e<strong>in</strong>en hohen Anteil<br />
f<strong>in</strong>anzieller Ressourcen b<strong>in</strong>den.<br />
Präsident: Auch hier wird vorgeschlagen, den Antrag an<br />
den F<strong>in</strong>anzausschuss zu verweisen, wobei ja auch rechtliche<br />
Regelungen mitzubedenken s<strong>in</strong>d. Das heißt: fe<strong>der</strong>führend<br />
F<strong>in</strong>anzausschuss, aber unter Mitwirkung des<br />
Rechtsausschusses. Gibt es dagegen E<strong>in</strong>wände? – Das ist<br />
nicht <strong>der</strong> Fall. Dann wird so wie angegeben verfahren.<br />
Wir kommen zum Antrag Nr. 39/02. Er betrifft die Än<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> Haushaltsordnung (Verwendung von Vermächtnissen<br />
und Verkaufserlösen). Erstunterzeichner ist <strong>der</strong><br />
Synodale Ruhl. Ich bitte Sie, den Antrag e<strong>in</strong>zubr<strong>in</strong>gen.<br />
Ruhl: Herr Präsident, liebe Synode! Ich beschränke mich<br />
auf den Antrag und e<strong>in</strong>ige wenige Bemerkungen.<br />
Die Landessynode möge beschließen:<br />
Das Kirchliche Gesetz über das Haushalts-, Kassenund<br />
Rechnungswesen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Evang. <strong>Landeskirche</strong> <strong>in</strong><br />
<strong>Württemberg</strong> (Haushaltsordnung) vom 24. November<br />
1994 soll <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Abschnitt VI. Vermögen so verän<strong>der</strong>t<br />
werden, dass zweckfreie Vermächtnisse und Verkaufserlöse<br />
durch Entscheidung <strong>der</strong> zuständigen Gre-