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Protokoll der 8. Sitzung - Evangelische Landeskirche in Württemberg

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13. <strong>Evangelische</strong> Landessynode <strong>8.</strong> <strong>Sitzung</strong> 2<strong>8.</strong> November 2002 305<br />

(Stellv. Präsident<strong>in</strong> Knodel)<br />

Wir können sofort <strong>in</strong> die zweite Lesung e<strong>in</strong>treten: „Kirchliches<br />

Gesetz zur Vere<strong>in</strong>barung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>barung<br />

zwischen <strong>der</strong> <strong>Evangelische</strong>n <strong>Landeskirche</strong> <strong>in</strong> <strong>Württemberg</strong><br />

und dem Diakonischen Werk <strong>der</strong> evangelischen<br />

Kirche <strong>in</strong> <strong>Württemberg</strong> e.V. vom 2<strong>8.</strong> November 2002.“ „Die<br />

Landessynode hat das folgende kirchliche Gesetz<br />

beschlossen, das hiermit verkündet wird:“ mit Artikel 1, bei<br />

dem Sie bitte das Datum e<strong>in</strong>setzen mögen: vom 29. Oktober<br />

und 11. November 2002“. Ich erbitte Ihre Zustimmung<br />

zu diesem Gesetz mit den Artikeln 1 und 2. – Damit ist das<br />

Gesetz so beschlossen. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen?<br />

– Zwei Enthaltungen. Dann ist das Gesetz mit<br />

zwei Enthaltungen so beschlossen.<br />

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 12: Gesetz zur<br />

Än<strong>der</strong>ung des Kirchlichen Gesetzes zur Erprobung <strong>der</strong><br />

Bildung zweier Dekanatsbezirke <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Kirchenbezirk.<br />

Der Oberkirchenrat hat dem Ständigen Ausschuss dieses<br />

Gesetz gemäß § 29 <strong>der</strong> Kirchenverfassung schon vorgelegt,<br />

weil es um e<strong>in</strong>e eilige Entscheidung g<strong>in</strong>g. Der Ständige<br />

Ausschuss hat <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er <strong>Sitzung</strong> am 17. September<br />

2002 darüber beraten und dieses Gesetz e<strong>in</strong>stimmig verabschiedet.<br />

Es wird jetzt <strong>der</strong> Synode vorgelegt, damit diese<br />

das Gesetz bestätigt.<br />

Ich bitte den Berichterstatter aus dem Ständigen Ausschuss,<br />

den Synodalen Schubert.<br />

Schubert, Gerhard: Frau Präsident<strong>in</strong>, liebe Synodale!<br />

Auf se<strong>in</strong>er <strong>Sitzung</strong> am 17. September 2002 hat <strong>der</strong> Ständige<br />

Ausschuss als Tagesordnungspunkt 1 e<strong>in</strong>e Anordnung<br />

gemäß § 29 <strong>der</strong> Kirchenverfassung e<strong>in</strong>stimmig beschlossen.<br />

Geän<strong>der</strong>t wurde damit das Gesetz zur Erprobung <strong>der</strong><br />

Bildung zweier Dekanatsbezirke <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Kirchenbezirk.<br />

Konkret geht es dabei um den Kirchenbezirk Ravensburg,<br />

dem die Möglichkeit gegeben werden soll, die Erfahrungen<br />

aus <strong>der</strong> Erprobungsphase nun möglichst zügig<br />

umzusetzen. Zu den E<strong>in</strong>zelheiten verweise ich auch auf die<br />

schriftliche Begründung, die Ihnen zugegangen ist. Für den<br />

Kirchenbezirk Ravensburg wird mit dieser Regelung vorweggenommen,<br />

was die bei <strong>der</strong> Sommersynode e<strong>in</strong>gebrachte<br />

Vorlage des Oberkirchenrats zur Regelung <strong>der</strong><br />

Stellvertretung im Dekanatamt auch für an<strong>der</strong>e Kirchenbezirke<br />

<strong>in</strong> Zukunft vorsieht.<br />

Inhaltlich geht es dabei <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie darum, dass nicht<br />

mehr zwei abgegrenzte Dekanatsbezirke <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es<br />

Kirchenbezirks gebildet werden, son<strong>der</strong>n dass die Aufgaben<br />

funktional durch e<strong>in</strong>e Geschäftsordnung zwischen den<br />

Dekanen aufgeteilt werden sollen. Die betroffenen Stellen<strong>in</strong>haber<br />

s<strong>in</strong>d mit dieser Regelung e<strong>in</strong>verstanden. Die<br />

Bezirksynode <strong>in</strong> Ravensburg hat sie am 6. Juli zustimmend<br />

zur Kenntnis genommen.<br />

Der Rechtsausschuss hat sich <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er <strong>Sitzung</strong> am<br />

30. September 2002 mit diesem Gesetz beschäftigt. Der<br />

Vorsitzende des Rechtsausschusses hat mich beauftragt,<br />

Ihnen mitzuteilen, dass <strong>der</strong> Rechtsausschuss dieser<br />

Anordnung bzw. diesem geän<strong>der</strong>ten Gesetz nach Inhalt<br />

und Verfahren zustimmt. Ich bitte nun im Namen des Ständigen<br />

Ausschusses die Synode, ebenfalls diesen<br />

Beschluss des Ständigen Ausschusses zu bestätigen. Vielen<br />

Dank.<br />

Stellv. Präsident<strong>in</strong> Knodel: Vielen Dank für den Bericht<br />

aus dem Ständigen Ausschuss.<br />

Dann frage ich nach Wortmeldungen zu diesem Gesetz.<br />

– Ich sehe ke<strong>in</strong>e Wortmeldungen und erbitte aus diesem<br />

Grund die Zustimmung <strong>der</strong> Synode zur Entscheidung des<br />

Ständigen Ausschusses. Wer kann <strong>der</strong> Entscheidung des<br />

Ständigen Ausschusses, so wie sie vorgetragen wurde,<br />

zustimmen? – Das ist e<strong>in</strong>e große Mehrheit. Gibt es Gegenstimmen?<br />

– Enthaltungen? – E<strong>in</strong>e Enthaltung. Dann ist die<br />

Entscheidung des Ständigen Ausschusses mit e<strong>in</strong>er Enthaltung<br />

so bestätigt.<br />

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 13 auf: Zwangsarbeiter<br />

<strong>in</strong> Kirche und Diakonie. Wir haben darüber im<br />

Bischofsbericht schon gehört und auch immer wie<strong>der</strong> gesehen<br />

und gelesen, dass <strong>in</strong> vergangener Zeit E<strong>in</strong>ladungen<br />

stattgefunden haben. Der Herr Landesbischof hat <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Synode am 4. Juli im Bischofsbericht darauf h<strong>in</strong>gewiesen,<br />

dass auch Kirche und Diakonie während <strong>der</strong> Zeit des<br />

Nationalsozialismus Zwangsarbeiter<strong>in</strong>nen und Zwangsarbeiter<br />

beschäftigt hatten. Diese kamen überwiegend aus<br />

Osteuropa. <strong>Landeskirche</strong> und Diakonie haben sich nach<br />

den Beschlüssen <strong>der</strong> Kirchenkonferenz <strong>der</strong> EKD und des<br />

F<strong>in</strong>anzbeirats am Entschädigungsfonds <strong>der</strong> deutschen<br />

Wirtschaft beteiligt, mit <strong>in</strong>sgesamt rund 600000 Euro. Um<br />

die Geschichte <strong>der</strong> Zwangsarbeiter <strong>in</strong> Kirche und Diakonie<br />

zu untersuchen, wurde e<strong>in</strong>e Kommission e<strong>in</strong>gesetzt aus<br />

Vertretern des Diakonischen Werks <strong>der</strong> <strong>Landeskirche</strong>.<br />

Diese Kommission berichtet uns heute, und ich darf Herrn<br />

Oberkirchenrat Timm bitten, den Bericht zu geben.<br />

Oberkirchenrat Timm: Frau Präsident<strong>in</strong>, liebe Synodale!<br />

Sie erhalten zwei Papiere, zum e<strong>in</strong>en den Bericht <strong>der</strong> Kommission<br />

und zum an<strong>der</strong>en e<strong>in</strong>en Anhang mit Daten, Zahlen<br />

und Fakten für Ihre Handakte, wenn Sie <strong>in</strong> den Kirchenbezirkssynoden<br />

gefragt werden, wenn Sie Zahlen benötigen.<br />

Ich lese heute <strong>in</strong> <strong>der</strong> „Stuttgarter Zeitung“, dass die Firma<br />

Bosch die erste ehemalige Zwangsarbeiter<strong>in</strong> e<strong>in</strong>geladen<br />

hat, und das wird als „Ereignis“ gefeiert. Vor zweie<strong>in</strong>halb<br />

Jahren, am 19. Mai 2000 – ich überspr<strong>in</strong>ge e<strong>in</strong>iges aus<br />

me<strong>in</strong>em Bericht – haben wir als Diakonie <strong>Württemberg</strong> als<br />

bundesweit erster Landesverband <strong>der</strong> Öffentlichkeit mitgeteilt,<br />

dass auch <strong>in</strong> <strong>der</strong> Diakonie <strong>in</strong> <strong>Württemberg</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zeit<br />

des Nationalsozialismus Männer und Frauen als Zwangsarbeiter<strong>in</strong>nnen<br />

und Zwangsarbeiter hier beschäftigt waren.<br />

Nach über fünfzig Jahren haben wir uns also diesem traurigen<br />

Teil unserer Geschichte gestellt.<br />

Wir waren und s<strong>in</strong>d uns im Klaren darüber, dass wir<br />

durch die Teilnahme am Zwangswirtschaftssystem des<br />

Nationalsozialismus schuldig geworden s<strong>in</strong>d. Kurz davor,<br />

im Jahr 1999, als wir von dieser Art Verstrickung nur etwas<br />

ahnten, aber noch nicht so <strong>in</strong>tensiv etwas wussten, haben<br />

wir <strong>in</strong> unserem Leitbild <strong>der</strong> Diakonie formuliert, dass wir<br />

durch Selbstgenügsamkeit und stummes Wegschauen bei<br />

staatlichem Machtmissbrauch schuldig geworden s<strong>in</strong>d.<br />

Diese bittere Erfahrung <strong>der</strong> Schuldverstrickung war und ist<br />

für die Diakonie immer wie<strong>der</strong> Ansporn, e<strong>in</strong>en Neubeg<strong>in</strong>n<br />

zu wagen und sich bewusst auch politisch für Ausgegrenzte<br />

und Hilfebedürftige e<strong>in</strong>zusetzen. Daher war es für uns<br />

e<strong>in</strong>e Selbstverständlichkeit, uns <strong>der</strong> Geschichte zu stellen.<br />

Zusammen – die Frau Präsident<strong>in</strong> hat es bereits gesagt<br />

– haben wir uns dann überlegt, wie wir weiter mit dieser<br />

Erkenntnis umgehen sollten. Denn dass auch die Kirche

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