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Protokoll der 8. Sitzung - Evangelische Landeskirche in Württemberg

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(Müller)<br />

13. <strong>Evangelische</strong> Landessynode <strong>8.</strong> <strong>Sitzung</strong> 2<strong>8.</strong> November 2002 303<br />

Erstens: Artikel 1 Nr. 2: Die Zustellung gerichtlicher Entscheidungen<br />

erfolgt <strong>in</strong> Zukunft ohne Beson<strong>der</strong>heiten nach<br />

den für die staatlichen Gerichte geltenden neugefassten<br />

Regeln <strong>der</strong> Zivilprozessordnung.<br />

Artikel 1 Nr. 3: Bei den e<strong>in</strong>em gerichtlichen Verfahren vorausgehenden<br />

Wi<strong>der</strong>spruchsbescheiden, für die gegebenenfalls<br />

<strong>der</strong> Oberkirchenrat zuständig ist, wird h<strong>in</strong>gegen<br />

weiter das staatliche Verwaltungszustellungsgesetz des<br />

Bundes angewandt.<br />

Zweitens: Artikel 1, Nr. 4, 5 und 1: Schriftlichkeit ist seit<br />

dem alten Mesopotamien die tragende Säule des Rechtswesens.<br />

Wie unglücklich wären wir Juristen ohne Akten.<br />

Nun nagt <strong>der</strong> Zahn <strong>der</strong> Zeit auch an dieser letzen Säule<br />

und löst <strong>der</strong>en harten Marmor auf <strong>in</strong> die Substanzlosigkeit<br />

elektronischer Dokumente. Doch auch wir können es auf<br />

die Dauer nicht verheben, nur noch e<strong>in</strong> bisschen h<strong>in</strong>ausschieben.<br />

Erst wenn alle technischen Voraussetzungen<br />

gegeben s<strong>in</strong>d, wird <strong>der</strong> Oberkirchenrat gemäß § 43 a<br />

Abs. 2 durch Verordnung den Zeitpunkt bestimmen, an<br />

dem das neue Zeitalter tatsächlich anbrechen wird.<br />

Artikel 2 In-Kraft-Treten: Hier br<strong>in</strong>ge ich den Än<strong>der</strong>ungsantrag<br />

des Rechtsausschusses Antrag Nr. 46/02 e<strong>in</strong>. Da<br />

wir heute erst beschließen, soll das Gesetz auch erst am<br />

1. Januar 2003 <strong>in</strong> Kraft treten.<br />

Drittens: E<strong>in</strong>e Anmerkung zum Schluss. Wie immer: Das<br />

Wichtigste ist, was nicht im Gesetz steht. E<strong>in</strong> ganz heikler<br />

Bereich ist die gerichtliche Kontrolle des Verwaltungshandelns<br />

auf Verfahrensfehler. E<strong>in</strong>erseits dürfen Verfahrensregeln<br />

nicht zum Selbstzweck werden, an<strong>der</strong>erseits muss<br />

darauf geachtet werden, dass Verfahrensregeln ernst<br />

genommen und e<strong>in</strong>gehalten werden. Auch <strong>in</strong> diesem<br />

Bereich hat <strong>der</strong> Staatliche Gesetzgeber Än<strong>der</strong>ungen vorgenommen.<br />

Deren Prüfung muss aber noch zurückgestellt<br />

werden, denn wir haben für den gesamten Verfahrenskomplex<br />

noch nicht e<strong>in</strong>mal e<strong>in</strong>e ausgearbeitete gesetzliche<br />

Grundlage. Wir brauchen dr<strong>in</strong>gend e<strong>in</strong> kirchliches Verwaltungsverfahrensgesetz<br />

im Interesse <strong>der</strong> Betroffenen. Dies<br />

gehört unbed<strong>in</strong>gt zum Gesetzgebungsprogramm dieser<br />

13. Landessynode. Ich danke Ihnen fürs Zuhören.<br />

Stellv. Präsident<strong>in</strong> Knodel: Ich danke Ihnen, Herr Müller,<br />

für die kurze und prägnante E<strong>in</strong>führung <strong>in</strong> das Gesetz<br />

und eröffne die Aussprache zu diesem Gesetz.<br />

Ich sehe ke<strong>in</strong>e Wortmeldung. Dann werde ich sofort <strong>in</strong><br />

die erste Lesung e<strong>in</strong>treten.<br />

Kirchliches Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des Verwaltungsrechtsgesetzes:<br />

Die Landessynode hat das folgende Gesetz<br />

beschlossen, das hiermit verkündet wird. Ich rufe auf den<br />

Artikel 1 mit den Nummern 1, 2, 3, 4 und 5. – Ke<strong>in</strong>e Wortmeldungen.<br />

Damit ist das so festgestellt.<br />

Artikel 2 In-Kraft-Treten: Hierzu rufe ich den Än<strong>der</strong>ungsantrag<br />

Nr. 46/02 auf. Wer kann diesem Än<strong>der</strong>ungsantrag<br />

mit dem Datum„1. Januar 2003“, das dann ersetzt wird mit<br />

1. Januar 2003, so zustimmen? – Das ist e<strong>in</strong>e große Mehrheit.<br />

Gegenstimmen? – Ke<strong>in</strong>e. Damit ist dieser Än<strong>der</strong>ungsantrag<br />

so festgestellt.<br />

Wir können <strong>in</strong> die zweite Lesung e<strong>in</strong>treten. Kirchliches<br />

Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des Kirchlichen Verwaltungsgerichtsgesetzes<br />

vom 2<strong>8.</strong> November 2002. Die Landessynode hat<br />

das folgende kirchliche Gesetz beschlossen, das hiermit<br />

verkündet wird. Ich bitte um Ihre Zustimmung mit dieser<br />

Än<strong>der</strong>ung „Das Gesetz tritt am 1. Januar 2003“ <strong>in</strong> Kraft. –<br />

Das ist e<strong>in</strong>e große Mehrheit. Gibt es Gegenstimmen? –<br />

Enthaltungen? – E<strong>in</strong>e Enthaltung. Damit ist das Gesetz bei<br />

e<strong>in</strong>er Enthaltung so beschlossen.<br />

Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf: Das Gesetz zur<br />

Vere<strong>in</strong>barung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>barung zwischen<br />

<strong>der</strong> evangelischen <strong>Landeskirche</strong> <strong>in</strong> <strong>Württemberg</strong><br />

und dem Diakonischen Werk <strong>der</strong> <strong>Evangelische</strong>n<br />

Kirche <strong>in</strong> <strong>Württemberg</strong> e.V. Sie haben die Beilage 12<br />

dazu erhalten. Das Diakonische Werk hat e<strong>in</strong>e Satzungsän<strong>der</strong>ung<br />

vorgenommen. Dies macht e<strong>in</strong>e Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Vere<strong>in</strong>barungen notwendig zwischen <strong>der</strong> <strong>Evangelische</strong>n<br />

<strong>Landeskirche</strong> <strong>in</strong> <strong>Württemberg</strong> und dem Diakonischen Werk<br />

<strong>der</strong> <strong>Evangelische</strong>n Kirche <strong>in</strong> <strong>Württemberg</strong>. Die Zustimmung<br />

zur Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>barung erfolgt durch e<strong>in</strong><br />

Gesetz, das Sie <strong>in</strong> <strong>der</strong> Anlage erhalten haben. Aufgrund<br />

e<strong>in</strong>es sehr differenzierten Verfahrensgangs wurde dieser<br />

Gesetzentwurf schon vor <strong>der</strong> E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gung <strong>in</strong> die Landessynode<br />

dem Rechtsausschuss zur Beratung überwiesen.<br />

Deshalb erbitte ich zunächst die E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gung des Gesetzes<br />

<strong>in</strong> die Landessynode durch den Oberkirchenrat und anschließend<br />

den Bericht des Rechtsausschusses. – Herr<br />

Duncker, ich darf Sie bitten, das Gesetz e<strong>in</strong>zubr<strong>in</strong>gen.<br />

Kirchenoberrechtsdirektor Duncker: Sehr geehrte Frau<br />

Präsident<strong>in</strong>! Verehrte Synodale! Die Vere<strong>in</strong>barung zwischen<br />

<strong>der</strong> <strong>Evangelische</strong>n <strong>Landeskirche</strong> <strong>in</strong> <strong>Württemberg</strong><br />

und dem Diakonischen Werk <strong>der</strong> <strong>Evangelische</strong>n Kirche <strong>in</strong><br />

<strong>Württemberg</strong> regelt die Zusammenarbeit dieser beiden<br />

rechtlich vone<strong>in</strong>an<strong>der</strong> unabhängigen Institutionen. Wegen<br />

<strong>der</strong> großen Bedeutung <strong>der</strong> Zusammenarbeit zwischen diesen<br />

beiden bedarf jede Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>barung <strong>der</strong><br />

Zustimmung <strong>der</strong> Landessynode. Diese stimmt <strong>in</strong> <strong>der</strong> äußeren<br />

Form e<strong>in</strong>es Kirchengesetzes zu. Die Än<strong>der</strong>ungen, die<br />

Ihnen nun <strong>in</strong> <strong>der</strong> Anlage zu dem Gesetz vorliegen, möchte<br />

ich kurz erläutern.<br />

Der Schwerpunkt <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>barung liegt<br />

dar<strong>in</strong> begründet, dass nach <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung des<br />

Diakonischen Werkes die Position des Hauptgeschäftsführers<br />

abgeschafft ist. Bisher war <strong>in</strong> <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>barung <strong>in</strong> Aussicht<br />

genommen, dass <strong>der</strong> Hauptgeschäftsführer des<br />

Diakonischen Werks als außerordentliches Mitglied des<br />

Oberkirchenrats berufen wird. Diese Berufung des Hauptgeschäftsführers<br />

wird nun ersetzt durch die Berufung des<br />

Vorstandsvorsitzenden, <strong>der</strong> im Wesentlichen die Funktion<br />

des Hauptgeschäftsführers übernimmt.<br />

E<strong>in</strong> weiterer Punkt, <strong>der</strong> noch erläuterungsbedürftig ist, ist<br />

die neue Formulierung <strong>in</strong> Abschnitt III Nr. 4. Diese Än<strong>der</strong>ung<br />

ist e<strong>in</strong>e gesetzgeberische Bere<strong>in</strong>igung. Die bereits<br />

Anfang <strong>der</strong> achtziger Jahre erteilte Billigung <strong>der</strong> Synode für<br />

die Übertragung des Vermögens des ehemaligen Hilfswerkes<br />

auf das Diakonische Werk wurde se<strong>in</strong>erzeit zwar im<br />

Haushaltsplan <strong>der</strong> Landessynode erklärt, aber nicht <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>em materiellen Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>barung<br />

aufgenommen. Praktisch än<strong>der</strong>t sich aber durch diese<br />

Bere<strong>in</strong>igung heute nichts mehr.<br />

Die an<strong>der</strong>en Än<strong>der</strong>ungen dienen im Wesentlichen <strong>der</strong><br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> weiblichen Sprachform o<strong>der</strong> s<strong>in</strong>d<br />

redaktionelle Anpassungen. Ich darf noch darum bitten,<br />

dass Sie als Datum <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>barung, das bei <strong>der</strong> Entwurfsserstellung<br />

noch nicht klar war, den 29. Oktober und den

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