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Protokoll der 8. Sitzung - Evangelische Landeskirche in Württemberg

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304 13. <strong>Evangelische</strong> Landessynode <strong>8.</strong> <strong>Sitzung</strong> 2<strong>8.</strong> November 2002<br />

(Kirchenoberrechtsdirektor Duncker)<br />

11. November 2002 e<strong>in</strong>tragen. An diesen Tagen wurde<br />

jeweils die Vere<strong>in</strong>barung unterzeichnet. Im Übrigen verweise<br />

ich auf die Begründung zum Gesetz. (Beifall)<br />

Stellv. Präsident<strong>in</strong> Knodel: Vielen Dank, Herr Duncker.<br />

Dann darf ich den Bericht aus dem Rechtsausschuss erbitten.<br />

Müller: Liebe Synodale! Ich tu mir selbst leid. Die Präsident<strong>in</strong><br />

und Herr Duncker haben es erklärt und ich muss es<br />

noch e<strong>in</strong>mal erklären. So ist es halt. Der Rechtsausschuss<br />

hat beauftragt vom Ältestenrat das heute e<strong>in</strong>gebrachte<br />

Gesetz aus Zeitgründen schon vorweg beraten und empfiehlt<br />

Ihnen die Annahme. Aber wer A sagt, muss auch B<br />

sagen. Ich habe versprochen, Gesetze so zu erläutern,<br />

dass Sie wissen, worüber Sie im E<strong>in</strong>zelnen beschließen.<br />

Deshalb kann ich nicht e<strong>in</strong>fach sagen: Das Diakonische<br />

Werk hat die Satzung geän<strong>der</strong>t, also muss die Vere<strong>in</strong>barung<br />

<strong>der</strong> <strong>Landeskirche</strong> mit dem Diakonischen Werk entsprechend<br />

abgeän<strong>der</strong>t werden und also muss das Gesetz,<br />

mit dem die Landessynode <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>barung zugestimmt<br />

hat, ebenfalls geän<strong>der</strong>t werden.<br />

An<strong>der</strong>erseits Ihnen <strong>in</strong> aller E<strong>in</strong>zelheiten zu erläutern, was<br />

Sie genau warum <strong>in</strong> welcher Verfahrensweise mit welcher<br />

Präzedenzwirkung beschließen, traue ich mir zwar zu,<br />

traue ich mir aber nicht zu es zu tun. Ich habe den leisen<br />

Verdacht, dass Sie die Ästethik juristisch eleganter Konstruktionen<br />

nicht mit dem gleichen Vergnügen genießen<br />

wie ich gelegentlich. (Beifall)<br />

Der Mittelweg also: Das Diakonische Werk <strong>der</strong> <strong>Evangelische</strong>n<br />

Kirche <strong>Württemberg</strong> ist e<strong>in</strong> rechtlich selbstständiger<br />

Vere<strong>in</strong>. Die <strong>Landeskirche</strong> arbeitet mit ihm zusammen, denn<br />

beide nehmen den diakonischen Auftrag <strong>der</strong> Kirche wahr.<br />

So steht es <strong>in</strong> § 1 Abs. 2 des Diakoniegesetzes. Im Juli dieses<br />

Jahres hat dieser Vere<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e größere Satzungsän<strong>der</strong>ung<br />

durch e<strong>in</strong>e Son<strong>der</strong>mitglie<strong>der</strong>versammlung beschlossen.<br />

Bisher waren dort Vere<strong>in</strong>sorgane: Erstens, die<br />

Mitglie<strong>der</strong>versammlung; Zweitens, <strong>der</strong> Verbandsrat; Drittens,<br />

<strong>der</strong> Vorstand und Viertens, die Geschäftsführung.<br />

Nun fällt das Organ Geschäftsführung weg. Se<strong>in</strong>e Aufgaben<br />

übernimmt zukünftig <strong>der</strong> Vorstand mit. Der Vorstand<br />

wird zugleich umgebildet. Statt drei ehrenamtliche Mitglie<strong>der</strong><br />

besteht er nun aus vier hauptamtlichen Mitglie<strong>der</strong>n.<br />

Nur e<strong>in</strong> H<strong>in</strong>weis: Vielleicht haben Sie die Zeitung gelesen.<br />

Verwechseln Sie bitte nicht diesen hauptamtlichen<br />

Vorstand mit den ebenfalls neugebildeten Präsidium. Bei<br />

uns geht es nur um den Vorstand.<br />

Die Zusammenarbeit von Diakonischem Werk und <strong>Landeskirche</strong><br />

haben Sie bisher bei allen Synodalsitzungen<br />

leiblich vor Augen gehabt. Herr Timm, <strong>der</strong> Hauptgeschäftsführer<br />

des Diakonischen Werks, war bisher zugleich außerordentliches<br />

Mitglied des Oberkirchenrates. Wenn das Diakonische<br />

Werk nun se<strong>in</strong>e Geschäftsführung verliert,<br />

verlieren wir zum Glück nicht Herrn Timm.<br />

Er kehrt als Vorsitzen<strong>der</strong> des Vorstands des Diakonischen<br />

Werks zugleich wie<strong>der</strong> als Mitglied des Oberkirchenrats<br />

zu uns zurück. Das wollen wir doch alle. Deshalb<br />

hat <strong>der</strong> Herr Landesbischof e<strong>in</strong>er geän<strong>der</strong>ten Vere<strong>in</strong>barung<br />

mit dem Diakonischen Werk durch se<strong>in</strong>e Unterschrift zugestimmt.<br />

Soweit das Außenverhältnis zwischen <strong>Landeskirche</strong><br />

und Diakonischem Werk.<br />

Aber im Innenverhältnis ist die Landessynode <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Landeskirche</strong><br />

ziemlich selbstbewusst. Bei <strong>der</strong> ursprünglichen<br />

Vere<strong>in</strong>barung 1970 hat deshalb die Synode ihre Zustimmung<br />

zur Unterschrift des Landesbischofs durch e<strong>in</strong> formelles<br />

Gesetz erteilt. Nun müssen Sie die Folgen tragen<br />

und Ihr Recht, das zugleich e<strong>in</strong>e Last ist, durch e<strong>in</strong> Gesetz<br />

über die Zustimmung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>barung wie<strong>der</strong><br />

ausüben. Welcher neuen Regelung stimmen Sie nun<br />

konkret zu? Ich sage das alles nur für Herrn Dolde, <strong>der</strong><br />

immer e<strong>in</strong>e Synopse haben will. Jetzt ist er nicht da.<br />

Erzählen Sie es ihm deshalb nachher. Nehmen Sie bitte<br />

Beilage 12, und zwar die untere Hälfte <strong>der</strong> Seite, überschrieben<br />

mit „Entwurfvere<strong>in</strong>barung ...“ usw. zur Hand. Vergleichen<br />

Sie damit die aufgrund des eigentlich berechtigten<br />

Insistierens von Herrn Dolde schnell noch verteilte Kopie<br />

<strong>der</strong> bisherigen Vere<strong>in</strong>barung Nr. 281. Die haben Sie<br />

bekommen. Jetzt muss ich e<strong>in</strong>fach geschw<strong>in</strong>d vorlesen,<br />

was im E<strong>in</strong>zelnen geän<strong>der</strong>t wurde.<br />

Artikel 1 Nr. 1: Wenn Sie <strong>in</strong> die alte Form sehen, merken<br />

Sie: Es wird e<strong>in</strong>e Verweisung auf e<strong>in</strong>e längst außer Kraft<br />

getretene Vorschrift gestrichen.<br />

Nummer 2 enthält nun die eigentliche Neuregelung. Es<br />

ist schon mehrfach erläutert worden: Vorstandsvorsitzen<strong>der</strong><br />

statt Hauptgeschäftsführer. Außerdem wird noch e<strong>in</strong>e<br />

Hausnummer geän<strong>der</strong>t. Es handelt sich nicht mehr um<br />

§ 16, son<strong>der</strong>n jetzt um § 21.<br />

Nummer 3: Anpassung an e<strong>in</strong>e frauengerechte Sprache.<br />

Nummer 4: Zur Klarstellung und formalen Absicherung<br />

wird e<strong>in</strong>er schon 1981 erfolgten Aufhebung zugestimmt.<br />

Die Synode hat diese Aufhebung damals schon gebilligt.<br />

Die Zustimmung selbst soll aber nun ausdrücklich zur<br />

Sicherheit auch noch <strong>in</strong> Gesetzesform erklärt werden.<br />

Nummer 5: E<strong>in</strong>e Textanpassung wird nachgeholt. Die<br />

frühere Hauptversammlung des Diakonischen Werks ist<br />

schon längst <strong>in</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung umbenannt worden.<br />

Artikel 2 ist eigentlich e<strong>in</strong>e ganz komplizierte Sache – da<br />

sage ich wirklich nur das Ergebnis – und will dafür sorgen,<br />

dass irgendwann alle erfor<strong>der</strong>lichern Rechtsakte <strong>der</strong> Satzungs-<br />

und Vere<strong>in</strong>barungsän<strong>der</strong>ungen schlussendlich zur<br />

Wirkung kommen.<br />

Liebe Synodale, wer e<strong>in</strong> Recht, zuzustimmen, <strong>in</strong><br />

Anspruch nimmt, übernimmt deshalb auch die Pflicht, es zu<br />

lesen. Ich danke Ihnen für Ihr geduldiges Zuhören. (Beifall<br />

und Heiterkeit).<br />

Stellv. Präsident<strong>in</strong> Knodel: Vielen Dank, Herr Müller,<br />

für die Ausführungen zu dieser Gesetzesän<strong>der</strong>ung. Wird<br />

das Wort zu diesem Gesetz gewünscht? – Das ist nicht <strong>der</strong><br />

Fall. Dann kann ich sofort mit <strong>der</strong> ersten Lesung beg<strong>in</strong>nen:<br />

„Kirchliches Gesetz zur Vere<strong>in</strong>barung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Vere<strong>in</strong>barung zwischen <strong>der</strong> <strong>Evangelische</strong>n <strong>Landeskirche</strong> <strong>in</strong><br />

<strong>Württemberg</strong> und dem Diakonischen Werk <strong>der</strong> evangelischen<br />

Kirche <strong>in</strong> <strong>Württemberg</strong> e.V.“ Die Landessynode hat<br />

das folgende kirchliche Gesetz beschlossen, das hiermit<br />

verkündet wird:<br />

Ich rufe Artikel 1 auf. Gibt es E<strong>in</strong>wände gegen diesen<br />

Artikel 1? – Dann ist er so festgestellt.<br />

Artikel 2: Gibt es dazu E<strong>in</strong>wände? – Ich sehe auch ke<strong>in</strong>e.<br />

Dann ist auch dieser Artikel so festgestellt.

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