Herbsttreffen 2011 - GRH
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wesentlichen Fragen“ treffen. Nach Ziffer 7 wurde die „Verwaltung des Gebiets von Groß-<br />
Berlin“ von der Alliierten Kommandantur geleitet, die ihrerseits unter der Leitung des<br />
Kontrollrats arbeitet. Die Erklärung war von einer „Feststellung“ über die Besatzungszonen<br />
begleitet, die auf dem Londoner Protokoll beruhte.<br />
Die Debatten der Großen Drei in Teheran, Jalta und Potsdam und die Abkommen der Vier<br />
zeigen, dass sie, und nur sie sich für die Festlegung des territorialen Status Deutschlands verantwortlich<br />
betrachteten. Über Grenzen innerhalb Deutschlands und um Deutschland herum<br />
entschieden sie – und nur sie. Das galt bis zur Gründung der zwei deutschen Staaten absolut<br />
und danach mit Einschränkungen weiter. Und das entsprach den Realitäten nach dem Sieg<br />
und war vom völkerrechtlichen Prinzip der Verantwortlichkeit für das Verbrechen des Zweiten<br />
Weltkriegs gedeckt. Grenzfragen waren „Angelegenheiten“, die „Deutschland als ein Ganzes“<br />
betreffen, für die die vier Mächte „gemeinsam“ zuständig waren. Festlegungen der deutschen<br />
Grenzen fußten also auf Entscheidungen der Besatzungsmächte. Meinungsverschiedenheiten<br />
über deutsche Grenzen waren in erster Linie Streitfragen zwischen den Besatzungsmächten.<br />
Die Potsdamer Konferenz hatte beschlossen, dass „die Behandlung der deutschen Bevölkerung<br />
in ganz Deutschland gleich sein“ soll, soweit dies praktisch durchführbar ist.<br />
Deutschland sollte während der Besatzungszeit als „wirtschaftliche Einheit“ betrachtet<br />
werden. Das deutsche Wirtschaftsleben sei „zu dezentralisieren mit dem Ziel der Vernichtung<br />
der bestehenden übermäßigen Konzentration der Wirtschaftskraft, dargestellt insbesondere<br />
durch Kartelle, Syndikate, Trusts und andere Monopolvereinigungen“. Aber der Alliierte<br />
Kontrollrat beschloss – mit Ausnahme der Konfiskation des Vermögens der IG Farben –<br />
nichts dergleichen und die westlichen Zonenbefehlshaber verhinderten die Umwandlung des<br />
privaten Großeigentums in Gemeineigentum. Auf politischem Gebiet sah das Potsdamer Abkommen<br />
vor, Deutschland völlig abzurüsten und zu entmilitarisieren. Die Nazis und ihre<br />
Ideologie sollten vernichtet werden, „es sind Sicherheiten dafür zu schaffen, dass sie in keiner<br />
Form wieder auferstehen können; jeder nazistischen und militaristischen Betätigung und<br />
Propaganda ist vorzubeugen“. Das deutsche politische Leben sollte auf demokratischer<br />
Grundlage umgestaltet werden.<br />
Eine gesamtdeutsche Entwicklung auf der Grundlage des Potsdamer Abkommens fand nicht<br />
statt. Die Westzonen und die Ostzone gingen von Anfang an unter ihrem jeweiligen Besatzungsregime<br />
und gestützt auf gegensätzliche deutsche politische Kräfte unterschiedliche<br />
und unvereinbare politische, wirtschaftliche und kulturelle Wege. Die Zonengrenze Ost-West<br />
war von anderer Qualität als beispielsweise die Grenze zwischen Hessen und Niedersachsen.<br />
Bis zur Gründung der zwei deutschen Staaten 1949, also in der Zeit direkter und umfassender<br />
Besatzungsherrschaft, vertieften sich Schritt um Schritt die Gegensätze, die den Charakter der<br />
Ost-Westgrenze als bloße Grenze zwischen Besatzungszonen und deutschen Ländern innerhalb<br />
Deutschlands de facto und de jure aufhoben. Noch unter den Besatzungsregimes wurde<br />
die Grenze von beiden Seiten zunehmend als Trennlinie zwischen Feinden betrachtet und<br />
dementsprechend verfestigt. Der Kalte Krieg breitete sich aus.<br />
Die Grenze zwischen der Ostzone und den drei Westzonen war von Anfang an eine Trennlinie<br />
zwischen zwei entgegengesetzten gesellschaftlichen Entwicklungen. Die Westmächte wollten<br />
ihre Zonen auf ihren kapitalistischen Weg bringen und als antikommunistisches Bollwerk im<br />
beginnenden Kalten Krieg installieren. Dem stand das Potsdamer Abkommen im Wege, und<br />
es wurde deshalb gebrochen. Die Sowjetunion etablierte im Osten eine antifaschistisch-demokratische<br />
Ordnung, die ihren Vorstellungen entsprach und das Potsdamer<br />
Abkommen auf ihrer Seite hatte.<br />
Das Potsdamer Abkommen führte offiziell zwei unterschiedliche Reparationsgebiete Ost und<br />
West und damit eine Grenzlinie besonderer Art ein. Das deutsche Volk hatte gerechterweise<br />
an die unterdrückten Völker Reparationsleistungen zu erbringen. In Potsdam wurde festgelegt,<br />
dass die Reparationsansprüche nach dem Ost-West-Prinzip erfüllt werden sollten. Aus<br />
der sowjetischen Zone sollten vor allem die Reparationen für die UdSSR und Polen und aus