Herbsttreffen 2011 - GRH
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gesamten Wirtschaftslebens in der Sowjetzone und in Berlin geschaffen hat, auch die oben<br />
erwähnten Verkehrsbeschränkungsmaßnahmen nicht nötig gewesen wären, die eine<br />
Defensiv-, eine Schutzmaßnahme der Sowjetunion gegen die offensiven Schritte der drei<br />
Regierungen darstellen“. Die Verkehrsblockade wurde durch ein Vier-Mächte-Abkommen<br />
vom 4. Mai 1949 und den Befehl Nr. 56 des obersten Chefs der sowjetischen Militäradministration<br />
vom 9. Mai 1949 aufgehoben. Es mag dahingestellt bleiben, ob die scharfen<br />
Reaktion der Sowjetunion gerechtfertigt oder überzogen waren. Grundlos waren sie jedenfalls<br />
nicht.<br />
Auf militärischem Gebiet brachte das Jahr 1949 eine weitreichende Wende. Im Grunde<br />
standen sich die Streitkräfte der UdSSR und der drei Westmächte an der deutsch-deutschen<br />
Grenze und in Berlin mit Beginn des Kalten Krieges feindlich gegenüber. Mit dem NATO-<br />
Pakt vom 4. April 1949 wurde die Demarkationslinie noch vor der Gründung der zwei<br />
deutschen Staaten offiziell zur militärischen Trennlinie zwischen der Sowjetunion und den<br />
Westmächten. Die sowjetischen Streitkräfte und die Streitkräfte der ehemaligen westlichen<br />
Alliierten gegen Hitlerdeutschland und nunmehrigen Mitglieder des antisowjetischen<br />
Militärbündnisses NATO waren an der deutsch-deutschen und der Westberliner Grenze direkt<br />
gegeneinander aufgestellt und zwar vorerst nur an dieser Grenze. Die anderen Ost-West-<br />
Grenzen in Europa waren damals noch keine Grenzen zwischen den Militärbündnissen. Die<br />
Sowjetunion antwortete bekanntlich auf die Gründung der NATO erst sechs Jahre später, am<br />
14. Mai 1955, mit der Gründung des Warschauer Paktes, nachdem der Beitritt der BRD zur<br />
NATO zuvor am 6. Mai 1955 in Kraft getreten war. Damit war die Grenze zwischen der BRD<br />
und der DDR zu einer Grenze zwischen den antagonistischen Paktsystemen geworden.<br />
Zweite Bemerkung: Zum völkerrechtlichen Charakter der Grenze zwischen den zwei<br />
deutschen Staaten<br />
Mit der Gründung der BRD und der DDR 1949 als zwei voneinander unabhängige Staaten,<br />
wurde die ost-westliche Zonen- und die Berliner Sektorengrenze endgültig zu einer völkerrechtlichen<br />
zwischenstaatlichen Grenze. Das waren zwei – mit Einschränkungen, auf die ich<br />
gleich zurückkommen werde – juristisch souveräne Staaten und Völkerrechtssubjekte, für die<br />
in gleicher Weise die Prinzipien des Völkerrechts galten. Auch das Prinzip der Souveränität,<br />
eingeschlossen die Achtung der territorialen Unversehrtheit und der Unverletzlichkeit der<br />
Grenzen.<br />
Diese gleichberechtigte völkerrechtliche Stellung beider deutscher Staaten und ihre Grenzen<br />
wurde durch die Aufnahme in die UNO 1973 nicht erst konstituiert, aber bestätigt. Sie galt<br />
schon seit der Gründung dieser zwei Staaten. Wo ein Staat ist, hat dieser auch eine Grenze<br />
völkerrechtlichen Charakters, die durch das Prinzip der territorialen Integrität geschützt ist.<br />
Die Frage ist, ob und seit wann es im ehemaligen Deutschland zwei Staaten gab?<br />
Es ist wenig bekannt, dass die DDR schon am 28. Februar 1966 einen Antrag auf Aufnahme<br />
in die UNO gestellt hat. Walter Ulbricht hat in einem Schreiben an den Generalsekretär der<br />
UNO die Bereitschaft der DDR erklärt, die Verpflichtungen aus der Charta zu übernehmen<br />
und gewissenhaft zu erfüllen. Die Behandlung dieses Antrags im Sicherheitsrat wurde von<br />
den westlichen Veto-Mächten verhindert. Die Begründung war, beim Antragsteller handle es<br />
sich nicht um einen Staat, sondern um eine sowjetische Besatzungszone Deutschlands. In die<br />
UNO könnten aber nach Art. 4 der Charta nur Staaten aufgenommen werden.<br />
Die Argumentation lag ganz auf der Linie der aggressiven und völkerrechtswidrigen<br />
Konzeption Adenauers von Deutschlands Rechtslage nach 1945. Danach ist das 1866/71 gegründete<br />
Deutsche Reich nach der totalen Niederlage und dem Sieg der Alliierten im Zweiten<br />
Weltkrieg keineswegs untergegangen. Es besteht als Staat und Völkerrechtssubjekt<br />
kontinuierlich fort, war nur nicht handlungsfähig. Die BRD steht mit dem Deutschen Reich<br />
im Verhältnis – nein, nicht der Nachfolge – sondern der Identität. Nach dem Grundlagenvertrag<br />
hieß es „Teilidentität“. Die DDR dagegen sei nur ein von der Sowjetunion rechtswidrig