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Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Durchführung der ...

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1360 Anlage 4 AVV LmH<br />

ger als 0,15 %. Falls das Fett bei +50 bis +52 °C nicht vollständig geschmolzen<br />

ist, wird zunächst auf +75 °C und danach erfor<strong>der</strong>lichenfalls<br />

auf +95 °C erhitzt. Ist <strong>die</strong> Fettprobe bei +95 °C nicht zu einer klaren Flüssigkeit<br />

geschmolzen, enthält sie mehr als 0,45 % Wasser. Der Versuch<br />

sollte zwei- bis dreimal durchgeführt werden. Der ungefähre Wassergehalt<br />

<strong>der</strong> Fettprobe kann aus <strong>der</strong> folgenden Tabelle ermittelt werden.<br />

Nachweisbarer Wassergehalt in Abhängigkeit von <strong>der</strong> Trübungstemperatur<br />

Trübungstemperatur (°C) Wassergehalt (%)<br />

+40,5 0,15<br />

+53,5 0,20<br />

+64,5 0,25<br />

+75,2 0,30<br />

+85,0 0,35<br />

+90,8 0,40<br />

+95,5 0,45<br />

Bei Verdacht auf möglicherweise vorhandene an<strong>der</strong>e flüchtige Stoffe<br />

sind 5 bis 10 g <strong>der</strong> zuvor sorgfältig durchmischten Fettprobe in eine flache<br />

Schale zusammen mit Seesand einzuwiegen und möglichst gleichmäßig<br />

zu verteilen. Die Schale ist danach in einem Trockenschrank auf<br />

+105 °C zu erwärmen. Nach 30 Minuten ist das Gewicht erstmals festzustellen<br />

und danach alle 10 Minuten, bis keine Gewichtsabnahme mehr zu<br />

bemerken ist.<br />

9.3 Untersuchung auf den Gehalt an freien Fettsäuren<br />

9.3.1 Chemikalien<br />

9.3.1.1 0,1 N alkoholische Kalilauge;<br />

9.3.1.2 0,5 N alkoholische Kalilauge;<br />

9.3.1.3 Lösungsmittelgemisch aus je einem Teil Äthanol (95 %) und Äthyläther<br />

o<strong>der</strong> Gemisch aus einem Teil Äthanol (96 %) und zwei Teilen Reinbenzol;<br />

9.3.1.4 alkoholische Phenolphthaleinlösung, 1%ig.<br />

9.3.2 Geräte<br />

9.3.2.1 Pipetten;<br />

9.3.2.2 200 ml Weithals-Erlenmeyer-Kolben.<br />

© Behr’s Verlag, Hamburg<br />

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