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Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Durchführung der ...

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AVV LmH Anlage 4 1360<br />

© Behr’s Verlag, Hamburg<br />

6.2.1.2 Heißansatz<br />

Ein von Binde- und Fettgewebe grob befreites Stück Muskelfleisch wird<br />

in siedendes Trinkwasser gegeben. Die durch sofortige Oberflächenkoagulation<br />

im Innern des Fleisches weitgehend eingeschlossenen Geruchs-<br />

und Geschmackskomponenten werden nach Anschnitt in <strong>der</strong> Tiefe<br />

des Fleisches in heißem und erkaltetem Zustand geprüft.<br />

6.2.2 Geräte und Hilfsmittel<br />

6.2.2.1 Wärmequelle;<br />

6.2.2.2 Weithals-Erlenmeyer-Kolben, Nennvolumen 250 ml mit geruchsneutraler<br />

Abdeckung (z. B. Aluminiumfolie);<br />

6.2.2.3 Kochtopf o<strong>der</strong> feuerfestes Glasgefäß, Nennvolumen 2000 ml mit Deckel;<br />

6.2.2.4 Waage;<br />

6.2.2.5 Messzylin<strong>der</strong>, Nennvolumen 500 ml mit 10 ml-Graduierung;<br />

6.2.2.6 Messzylin<strong>der</strong>, Nennvolumen 100 ml mit 10 ml-Graduierung;<br />

6.2.2.7 Thermometer.<br />

6.2.3 <strong>Durchführung</strong><br />

6.2.3.1 Kaltansatz<br />

Aus <strong>der</strong> Tiefe verschiedener Körperteile, ggf. aus beson<strong>der</strong>s verdächtigen<br />

Bereichen (z. B. Filet- und Bauchmuskulatur bei verspätet ausgeweidetem<br />

Haarwild) werden mehrere Fleischstücke mit Bindegewebsanteilen<br />

mit einem Gesamtgewicht von etwa 60 g entnommen, in Würfel mit<br />

einer Kantenlänge von etwa 2 cm aufgeschnitten, in einen Erlenmeyer-<br />

Kolben gegeben und mit 90 ml kaltem Wasser bedeckt. Nach schonen<strong>der</strong><br />

Erhitzung bis auf Siedetemperatur wird bei <strong>der</strong> auf etwa +75 °C abgekühlten<br />

Probe <strong>der</strong> aus dem Kolben aufsteigende Geruch geprüft. Ebenso<br />

werden Geruch und Geschmack <strong>der</strong> Kochbrühe geprüft. Diese Prüfung<br />

wird bei <strong>der</strong> auf etwa +25 °C abgekühlten Probe wie<strong>der</strong>holt.<br />

6.2.3.2 Heißansatz<br />

Soweit <strong>die</strong> Tiergröße es zulässt, wird ein würfelförmiges Muskelfleischstück<br />

mit einer Kantenlänge von etwa 10 cm aus dem Nackenbereich entnommen.<br />

Bei kleineren Tieren ist ein an<strong>der</strong>es zusammenhängendes<br />

Fleischstück zu entnehmen. Das Fleischstück wird in ein mit etwa 1l siedenden<br />

Wassers gefülltes Gefäß gegeben. Der Fleischwürfel muss vollständig<br />

in das Wasser eingetaucht sein. Nach erneutem Aufkochen ist<br />

<strong>der</strong> Inhalt für weitere 5 Minuten bei Siedetemperatur zu halten. Die Probe<br />

ist danach aus <strong>der</strong> Flüssigkeit zu nehmen und zu zerteilen. Unmittelbar<br />

nach dem Aufschneiden werden Geruch und Geschmack im Innern<br />

des Fleischstückes geprüft.<br />

Lebensmittelrecht 208. Akt.-Lfg.: Stand Oktober 2007 91

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