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Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Durchführung der ...

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AVV LmH Anlage 4 1360<br />

© Behr’s Verlag, Hamburg<br />

2.5.2.2 Tiefenprobe<br />

Es ist Material aus dem geometrischen Mittelpunkt des Füllgutes (Kern)<br />

zu entnehmen.<br />

2.6 <strong>Durchführung</strong><br />

Mit sterilen Entnahmegeräten werden von <strong>der</strong> Oberfläche <strong>der</strong> zu untersuchenden<br />

Probe Würfel mit einer Kantenlänge von 1 cm herausgeschnitten<br />

und mit <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Probenoberfläche stammenden Würfelseite auf<br />

dem Objektträger abgedruckt; alternativ kann ein Objektträger direkt<br />

auf den zu untersuchenden Oberflächenteil des Probenwürfels gelegt<br />

und kurz angepresst werden.<br />

Vor <strong>der</strong> Entnahme von Material aus <strong>der</strong> Tiefe <strong>der</strong> Probe ist <strong>die</strong> Oberfläche<br />

des Füllgutes zur Vermeidung einer Verschleppung von Keimen in<br />

<strong>die</strong> Tiefe kurz und kräftig abzuflammen (Bräunung bis etwa 2 mm Tiefe).<br />

Mit sterilen Entnahmegeräten wird an <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Stelle Material<br />

entnommen und auf einem Objektträger abgedruckt.<br />

Die Entnahmegeräte sind bei je<strong>der</strong> Probe zu wechseln. Während <strong>der</strong> Entnahme<br />

von Unterproben von <strong>der</strong>selben Probe ist eine Zwischendesinfektion<br />

in Äthanol o<strong>der</strong> Spiritus mit anschließendem Abflammen des Alkohols<br />

nach je<strong>der</strong> Unterprobe ausreichend.<br />

Die Abdruckpräparate werden 60 Minuten bei Zimmertemperatur luftgetrocknet<br />

o<strong>der</strong> 30 Minuten im Brutschrank bei +30 °C hitzefixiert. Anschließend<br />

werden sie <strong>über</strong> einem Becherglas vorsichtig dreimal durch<br />

Auftropfen von Diäthyläther auf das Präparat entfettet. Nach völliger<br />

Abtrocknung wird das auf <strong>die</strong> Objektträger <strong>über</strong>nommene Untersuchungsmaterial<br />

durch dreimaliges langsames Durchziehen durch <strong>die</strong><br />

„kalte“ Flamme eines Brenners hitzefixiert und <strong>die</strong> Bakterienfärbung<br />

durchgeführt. Dabei ist zu beachten, dass gegen<strong>über</strong> Ausstrichpräparaten<br />

<strong>die</strong> Abdruckpräparate meist ein geringeres Haftungsvermögen auf<br />

dem Objektträger aufweisen. Daher ist eine schonende Färbung auf einer<br />

Färbebank zu empfehlen.<br />

Die Färbung nach Gram erfolgt nach Labor-Vorschrift.<br />

Nach Abschluss <strong>der</strong> Färbung wird das Präparat unter dem Mikroskop<br />

bei 1 000-facher Vergrößerung (mit Ölimmersion) und einer Sehfeldzahl<br />

von 18 bis 22 untersucht. Die Überprüfung auf das Vorhandensein gramnegativer<br />

Keime ist beson<strong>der</strong>s sorgfältig vorzunehmen, da von einer störenden<br />

Rotfärbung des Untergrundes durch das Untersuchungsgut auszugehen<br />

ist.<br />

Der präparierte Objektträger ist – sofern er nicht zu Vergleichszwecken<br />

vor<strong>über</strong>gehend aufgehoben wird – wie infektiöses Material zu behandeln<br />

und entsprechend zu entsorgen.<br />

2.7 Auswertung<br />

Es wird <strong>die</strong> Anzahl <strong>der</strong> pro Gesichtsfeld nachgewiesenen Mikroorganismen<br />

(arithmetisches Mittel aus 20 Gesichtsfel<strong>der</strong>n) in folgen<strong>der</strong> Abstufung<br />

angegeben:<br />

Lebensmittelrecht 208. Akt.-Lfg.: Stand Oktober 2007 63

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