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Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Durchführung der ...

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AVV LmH Anlage 4 1360<br />

© Behr’s Verlag, Hamburg<br />

6.4.2.1.1 Aluminiumbecher o<strong>der</strong> -schale (etwa 5 bis 7 cm Durchmesser, etwa<br />

6 cm hoch mit 140 bis 180 ml Fassungsvermögen);<br />

6.4.2.1.2 Wärmequelle (z. B. Bunsenbrenner).<br />

6.4.2.2 <strong>Durchführung</strong><br />

Der Aluminiumbecher wird mit etwa 20 g Fett o<strong>der</strong> fettreichem Fleisch<br />

beschickt und bis zum Auftreten des ersten bläulichen Rauches (+160<br />

bis +170 °C) langsam <strong>über</strong> freier Flamme erhitzt. Während des Erhitzens<br />

ist das Fett von Zeit zu Zeit unter gleichzeitigem Umschütteln<br />

geruchlich zu prüfen. Geruchsabweichungen, <strong>die</strong> erst anlässlich <strong>der</strong><br />

Rauchbildung auftreten, werden bei <strong>der</strong> Erhitzungsprobe nicht bewertet.<br />

6.4.3 Auswertung<br />

Die Auswertung erfolgt in Anlehnung an <strong>die</strong> unter Nummer 6.2 und<br />

6.3 genannten Verfahren.<br />

7 Methode zur Differenzierung <strong>der</strong> Gelbfärbung des Fleisches<br />

7.1 Zweck und Anwendungsbereich<br />

Diese Methode beschreibt ein Verfahren zur Differenzierung <strong>der</strong> Gelbfärbung<br />

des Fleisches von Schlachttieren und erlegtem Haarwild. Unter<br />

Gelbfärbung wird sowohl <strong>die</strong> durch Gallenfarbstoffe verursachte<br />

(ikterische) als auch <strong>die</strong> durch Futterinhaltsstoffe (Karotinoide) bedingte<br />

(lipochromatöse) gelbliche Verfärbung des Fleisches, insbeson<strong>der</strong>e<br />

des Fett- und Bindegewebes, verstanden.<br />

7.2 Kurzbeschreibung<br />

Zerkleinertes Fleisch (Fett- und Bindegewebe) wird zum einen mit<br />

Äthanol, zum an<strong>der</strong>en mit Diäthyläther extrahiert. Im Fleisch vorhandene<br />

Gallenfarbstoffe färben den Äthanol-, Karotinoide den Diäthyläther-Extrakt<br />

gelb und lassen sich so voneinan<strong>der</strong> unterscheiden.<br />

7.3 Chemikalien<br />

7.3.1 Äthanol 70 % );<br />

7.3.2 Diäthyläther p.a. ).<br />

7.4 Geräte und Hilfsmittel<br />

7.4.1 Waage;<br />

7.4.2 Reagenzgläser und Pipetten.<br />

7.5 <strong>Durchführung</strong><br />

Aus dem zu untersuchenden Schlachtkörper o<strong>der</strong> Fleischstück werden<br />

blutfreie Fett- und Bindegewebsstücke in einer Menge von insgesamt<br />

50 g entnommen. Zweimal 5 g Fett- und Bindegewebe werden zerkleinert<br />

und in Reagenzgläser verbracht. Anschließend wird eines <strong>der</strong><br />

<br />

) Volumenkonzentration.<br />

<br />

) Beim Umgang mit Diäthyläther sind <strong>die</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Sicherheitsbestimmungen – am besten unter<br />

einem Abzug – einzuhalten. Die Aufbewahrung sollte ggf. in einem Sicherheitsgefäß erfolgen.<br />

Lebensmittelrecht 208. Akt.-Lfg.: Stand Oktober 2007 95

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