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Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Durchführung der ...

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AVV LmH Anlage 4 1360<br />

5.6.4 Richtwerte für <strong>die</strong> Wasserbindung<br />

Auspressbares Gewebewasser Schwein Rind<br />

hochgradig erhöht Q 1 ≤ 0,4<br />

Q 24 ≤ 0,35<br />

mäßig erhöht Q 1 ≤ 0,5<br />

Q 24 ≤ 0,4<br />

mäßig reduziert Q 1 ≥ 0,64<br />

Q 24 ≥ 0,64<br />

hochgradig reduziert Q 1 ≥ 0,72<br />

Q 24 ≥ 0,72<br />

–*)<br />

–*) oben<br />

Q 1 ≤ 0,5<br />

Q 24 ≤ 0,35 AD<br />

0,4 LD<br />

Q 1 ≥ 0,6<br />

Q 24 ≥ 0,55 AD<br />

0,6 LD<br />

–*)<br />

–*)<br />

© Behr’s Verlag, Hamburg<br />

*) Werte liegen z. Z. nicht vor<br />

Q 1 = Messung nach 1 Stunde<br />

Q 24 = Messung nach 24 Stunden<br />

AD = Mm. adductores<br />

LD = M. longissimus dorsi.<br />

6 Feststellung von Geruchs- und Geschmacksabweichungen im Sinne<br />

<strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr. 854/2004<br />

Zweck und Anwendungsbereich<br />

Diese Methoden beschreiben Verfahren zur sensorischen Feststellung<br />

von Geruchs- o<strong>der</strong> Geschmacksabweichungen bei Fleisch von geschlachteten<br />

Tieren und erlegtem Haarwild nach Anhang I Abschnitt II Kapitel<br />

V Nr. 1 Buchstabe p. Das Probenmaterial darf nicht verunreinigt sein<br />

(insbeson<strong>der</strong>e nicht durch Darminhalt o<strong>der</strong> Urin) und ist sorgfältig in<br />

einem verschlossenen, sauberen und geruchsneutralen Behältnis zu<br />

transportieren. Die Untersuchung erfolgt bei frischem Fleisch (Schlachtkörper)<br />

frühestens 24 Stunden nach dem Schlachten bzw. Erlegen.<br />

Bei Fleisch, das hochgradige Geruchsabweichungen aufweist, kann auf<br />

<strong>die</strong> Geschmacksprüfung verzichtet werden. Die Geschmacksprüfung hat<br />

zu unterbleiben, wenn <strong>der</strong> Verdacht besteht, dass das Fleisch Krankheitserreger<br />

o<strong>der</strong> Rückstände von Substanzen mit pharmakologischer<br />

Wirkung o<strong>der</strong> von an<strong>der</strong>en Stoffen enthält, <strong>die</strong> geeignet sind, das Fleisch<br />

für <strong>die</strong> Gesundheit des Menschen gefährlich zu machen. Die sensorische<br />

Beurteilung sollte von mindestens zwei erfahrenen Prüfern durchgeführt<br />

werden.<br />

6.1 Orientierende Feststellung mit Hilfe des Mikrowellen-Diathermie-Verfahrens<br />

Lebensmittelrecht 208. Akt.-Lfg.: Stand Oktober 2007 89

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