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Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Durchführung der ...

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1360 Anlage 4 AVV LmH<br />

2.4 Geräte und Hilfsmittel<br />

Die für <strong>die</strong> Probenahme benötigten Geräte müssen vor Verwendung<br />

sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden.<br />

2.4.1 Skalpell, gerade Schere und Pinzette;<br />

2.4.2 Becherglas, Nennvolumen 100 ml, mit Deckel, zum Bereithalten von<br />

Äthanol;<br />

2.4.3 Becherglas, Nennvolumen 100 ml, mit Deckel, zum Auffangen von abtropfendem<br />

Diäthyläther;<br />

2.4.4 Tropfpipette;<br />

2.4.5 Glas-Objektträger;<br />

2.4.6 Binokulares Durchlichtmikroskop mit Beleuchtungseinrichtung und<br />

1 000facher Vergrößerung (bei Ölimmersion);<br />

2.4.7 Immersionsöl für <strong>die</strong> Mikroskopie;<br />

2.4.8 Färbevorrichtung (Färbebank, Färbegefäße, Objektträgerpinzetten);<br />

2.4.9 Bunsenbrenner;<br />

2.4.10 Zellstoff, steril, ungebleicht.<br />

2.5 Untersuchungsmaterial<br />

2.5.1 Unverpacktes Untersuchungsgut<br />

Je nach Untersuchungsziel wird ein Abdruckpräparat von <strong>der</strong> Oberfläche<br />

o<strong>der</strong> von einem aus <strong>der</strong> Tiefe entnommenen Probenteil angefertigt.<br />

2.5.2 Untersuchungsgut in luftdicht verschlossenen Behältnissen<br />

Die Oberfläche des Behältnisses wird unmittelbar vor Untersuchungsbeginn<br />

mit äthanol- o<strong>der</strong> spiritusgetränktem Zellstoff gereinigt und bei hitzeresistentem<br />

Verpackungsmaterial durch Abflammen mit Äthanol o<strong>der</strong><br />

Spiritus an <strong>der</strong> Stelle, an <strong>der</strong> das Behältnis geöffnet werden soll, keimfrei<br />

gemacht. Falls <strong>die</strong> Art des Verpackungsmaterials <strong>die</strong>s nicht zulässt (z. B.<br />

bei Kunststofffolie), wird ein mit Isopropanol getränktes Zellstofftuch<br />

für einige Minuten auf <strong>die</strong> entsprechende Stelle <strong>der</strong> Behältnisoberfläche<br />

gelegt.<br />

Sofern Öffnungsvorrichtungen (Schraubverschluss, Aufreissclip) nicht<br />

vorhanden sind, ist zum Öffnen je nach Verpackungsmaterial ein keimfrei<br />

gemachter Dosenöffner o<strong>der</strong> eine keimfrei gemachte Schere zu verwenden,<br />

Es sind Oberflächen- und Tiefenproben zu entnehmen.<br />

2.5.2.1 Oberflächenprobe<br />

Bei luftdicht verschlossenen Dosen ist Material am Übergang zur Längsnaht<br />

(Deckelbördelung) o<strong>der</strong> am Übergang von <strong>der</strong> Längsnaht o<strong>der</strong> -verschweißung<br />

zur Dosenbördelung, bei Folienverpackung an <strong>der</strong> Querversiegelung,<br />

zu entnehmen.<br />

© Behr’s Verlag, Hamburg<br />

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