02.11.2013 Aufrufe

Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Durchführung der ...

Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Durchführung der ...

Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Durchführung der ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

AVV LmH Anlage 4 1360<br />

© Behr’s Verlag, Hamburg<br />

8.2.2 <strong>Durchführung</strong><br />

Von <strong>der</strong> Probe ist etwa 1 g zu entnehmen, soweit wie möglich zu zerkleinern<br />

und mit 5 ml destilliertem Wasser nach mehrmaligem Umschütteln<br />

5 Minuten lang zu extrahieren. Von dem nach zweimaligen Filtrieren<br />

durch Faltenfilter gewonnenen, nahezu klaren Extrakt sind 2 ml in Fiolax-Reagenzgläsern<br />

in einem Wasserbad so lange zu erhitzen, bis in einem<br />

Kontrollröhrchen <strong>die</strong> Temperatur von +65 °C 15 Minuten lang eingewirkt<br />

hat. Danach sind <strong>die</strong> Röhrchen auf Zimmertemperatur abzukühlen.<br />

8.2.3 Auswertung<br />

Die Beurteilung ist nach 15 Minuten vorzunehmen. Bei flockiger Ausfällung<br />

ist das Fleisch als nicht durch Erhitzen zubereitet anzusehen. Später<br />

eintretende Ausfällungen bleiben unberücksichtigt.<br />

8.3 Nachweis des Pökelns (Kochsalzbestimmung)<br />

8.3.1 Chemikalien<br />

8.3.1.1 Carrez-Lösungen I und II;<br />

8.3.1.2 0,1 N Silbernitratlösung nach Mohr;<br />

8.3.1.3 ausgeglühter Seesand.<br />

8.3.2 Geräte und Hilfsmittel<br />

8.3.2.1 Homogenisator;<br />

8.3.2.2 200 ml Weithals-Messkolben;<br />

8.3.2.3 Wasserbad (ca. +100 °C);<br />

8.3.2.4 Trichter und Faltenfilter;<br />

8.3.2.5 Trockenschrank (+105 °C ± 1 °C);<br />

8.3.2.6 flache Aluminiumschale und Glasstab.<br />

8.3.3 <strong>Durchführung</strong><br />

10,0 g <strong>der</strong> homogenisierten Probe sind in den 200 ml Messkolben einzuwiegen,<br />

mit etwa 100 ml heißem Wasser zu <strong>über</strong>gießen und unter öfterem<br />

Umschütteln 15 Minuten im Wasserbad zu kochen. Nach dem Erkalten<br />

sind je 10 ml Carrez-Lösung I und II zuzugeben und <strong>die</strong> Lösung bis<br />

zum Messstrich mit Wasser aufzufüllen. Nach dem Umschütteln ist <strong>die</strong><br />

Lösung zu filtrieren. Vom klaren Filtrat sind 20 ml mit 0,1 N Silbernitratlösung<br />

nach Mohr zu titrieren.<br />

Sofern ein Kochsalzgehalt von weniger als 6 vom Hun<strong>der</strong>t, jedoch von<br />

mindestens 4 vom Hun<strong>der</strong>t festgestellt wird, ist <strong>der</strong> Wassergehalt nach<br />

folgendem Verfahren zu bestimmen:<br />

10 g <strong>der</strong> homogenisierten Probe sind in einer mit ausgeglühtem Seesand<br />

und mit einem Glasstab versehenen flachen Schale einzuwiegen. Nach<br />

sorgfältiger Verreibung <strong>der</strong> Probe mit dem Seesand wird <strong>die</strong>se Mischung<br />

3 Stunden im Trockenschrank bei +105 °C getrocknet. Nach Feststellung<br />

des Gewichtes ist so lange jeweils eine halbe Stunde weiter zu trocknen,<br />

Lebensmittelrecht 208. Akt.-Lfg.: Stand Oktober 2007 97

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!