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Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Durchführung der ...

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44<br />

Verordnung (EG) Nr. 853/2004<br />

Regelung Wortlaut Auslegung<br />

Anhang I Nr.<br />

1.5<br />

„‚frei lebendes Wild‘<br />

– frei lebende Huf- und Hasentiere<br />

sowie an<strong>der</strong>e Landsäugetiere, <strong>die</strong> für<br />

den menschlichen Verzehr gejagt werden<br />

und nach dem geltenden Recht<br />

des betreffenden Mitgliedstaats als<br />

Wild gelten, einschließlich Säugetiere,<br />

<strong>die</strong> in einem geschlossenen Gehege<br />

unter ähnlichen Bedingungen leben<br />

wie frei lebendes Wild …“<br />

Verordnung (EG) Nr. 852/2004<br />

2.5 Anfor<strong>der</strong>ungen an Betriebe, in denen Fleisch von frei lebendem<br />

Wild bearbeitet wird<br />

2.5.1 Begriffsbestimmung<br />

2.5.1.1 „frei lebendes Wild“<br />

Auf § 2 des Bundesjagdgesetzes und ergänzende landesrechtliche<br />

Vorschriften wird verwiesen.<br />

Regelung Wortlaut Auslegung<br />

Anhang II<br />

Kapitel II Nr. 1<br />

Buchstabe a<br />

„Gegebenenfalls müssen <strong>die</strong> Böden ein<br />

angemessenes Abflusssystem<br />

aufweisen;“<br />

3 Anfor<strong>der</strong>ungen an Zerlegungsbetriebe<br />

3.1 Anfor<strong>der</strong>ungen an <strong>die</strong> Räume<br />

3.1.1 Böden<br />

Abflusssysteme sind erfor<strong>der</strong>lich, wenn in den Räumen o<strong>der</strong><br />

Betriebsteilen frisches Fleisch bearbeitet wird.<br />

Abflusssysteme sind angemessen, wenn Abflussrinnen<br />

vorhanden sind, <strong>die</strong> so gestaltet o<strong>der</strong> abgedeckt sind, dass<br />

Kontaminationen, durch Abwasser vermieden werden.<br />

Abflussrinnen sind in handwerklich strukturierten Zerlegungsbetrieben<br />

im Einzelfall entbehrlich, wenn durch geneigte Fußböden<br />

<strong>die</strong> Kontamination von offenen Lebensmitteln o<strong>der</strong> <strong>die</strong><br />

Ausbreitung einer Kontamination durch Abwasser (z. B. Reinigungswasser)<br />

zu einem an<strong>der</strong>en Betriebsteil mit ausreichen<strong>der</strong><br />

Sicherheit vermieden werden kann.<br />

Auf Anlage 1.1 Nr. 1.6 und 1.8 wird verwiesen.<br />

1360 Anlage 1.2 AVV LmH<br />

© Behr’s Verlag, Hamburg

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