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Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Durchführung der ...

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© Behr’s Verlag, Hamburg<br />

Lebensmittelrecht 208. Akt.-Lfg.: Stand Oktober 2007 51<br />

Verordnung (EG) Nr. 853/2004<br />

Regelung Wortlaut Auslegung<br />

Anhang III<br />

Abschnitt VIII<br />

Kapitel I Teil I<br />

Buchstabe B<br />

Nr. 3<br />

Anhang III<br />

Abschnitt VIII<br />

Kapitel I Teil I<br />

Buchstabe D<br />

Nr. 1<br />

Buchstabe f<br />

„Bei Fischereifahrzeugen, <strong>die</strong> zum<br />

Kühlen von Fischereierzeugnissen in<br />

gekühltem sauberen Meereswasser<br />

ausgerüstet sind, müssen <strong>die</strong> hierfür<br />

vorgesehenen Tanks mit einer Vorrichtung<br />

ausgestattet sein, <strong>die</strong> im ganzen<br />

Tank gleiche Temperaturbedingungen<br />

gewährleistet. Mit <strong>die</strong>sen Vorrichtungen<br />

muss eine Kühlleistung erreicht<br />

werden, bei <strong>der</strong> <strong>die</strong> Mischung von<br />

Fischen und sauberem Meereswasser<br />

sechs Stunden nach dem Laden eine<br />

Temperatur von nicht mehr als +3 °C<br />

und nach 16 Stunden eine Temperatur<br />

von nicht mehr als 0 °C erreicht und <strong>die</strong><br />

Temperaturen <strong>über</strong>wacht und erfor<strong>der</strong>lichenfalls<br />

aufgezeichnet werden<br />

können.“<br />

„… spezielle Vorrichtungen für <strong>die</strong><br />

Beseitigung von Abfällen o<strong>der</strong> genussuntauglichen<br />

Fischereierzeugnissen<br />

entwe<strong>der</strong> durch direktes Abpumpen ins<br />

Meer o<strong>der</strong>, falls <strong>die</strong> Umstände <strong>die</strong>s<br />

erfor<strong>der</strong>n, in einen nur hierfür bestimmten<br />

wasserdichten Tank. Werden<br />

Abfälle zwecks Aufbereitung an Bord<br />

gelagert und verarbeitet, so sind hierfür<br />

geson<strong>der</strong>te Räume vorzusehen;“<br />

2.1.2 Kühlung<br />

Eine Möglichkeit zur Aufzeichnung <strong>der</strong> Temperatur durch <strong>die</strong><br />

Vorrichtung ist dann erfor<strong>der</strong>lich, wenn Fischereierzeugnisse<br />

nach dem Laden länger als 6 Stunden gekühlt werden.<br />

2.2 Anfor<strong>der</strong>ungen an Fabrikschiffe<br />

2.2.1 Abfallbeseitigung<br />

Spezielle Vorrichtungen sind erfor<strong>der</strong>lich, sofern Gewässergebiete<br />

durchfahren werden, in denen <strong>die</strong> Abgabe von Fischabfällen<br />

untersagt ist.<br />

AVV LmH Anlage 1.4 1360

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