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FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung

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und Verwendung der von den Investoren eingezahlten<br />

Einlagen abgeschlossen, der die Rechtsgrundlage<br />

der Tätigkeit des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

darstellt und im Kapitel 9.3 im Wortlaut abgedruckt<br />

ist. Über die von den Investoren eingezahlten Mittel<br />

kann danach nur nach Freigabe durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

verfügt werden. Die<br />

Aufgaben und die wesentlichen Rechte und Pflichten<br />

des Mittelverwendungskontrolleurs liegen in der<br />

Prüfung der formellen Voraussetzungen für die Mittelverwendung:<br />

Er prüft vor Freigabe einer Verfügung<br />

deren betragsmäßige Übereinstimmung mit den Angaben<br />

des Verkaufsprospekts, dem Investitionsplan<br />

des Gesellschaftsvertrages des Emittenten und den<br />

entsprechenden Verträgen und Honorarvereinbarungen.<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur ist dabei<br />

zur Unterzeichnung dieser Verfügungen berechtigt<br />

und verpflichtet, wenn die Zahlungen an die dort<br />

genannten Empfänger in der dort genannten Höhe<br />

(ggf. zzgl. Umsatzsteuer) gehen.<br />

Die Prüfung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beschränkt<br />

sich dabei darauf, ob die im Vertrag genannten<br />

Voraussetzungen für die Freigabe der Mittel<br />

formal vorliegen. Über die formale Prüfung hinaus<br />

übt sie keinerlei Kontrolltätigkeit aus. Die Kontrolle<br />

erstreckt sich nur auf die Investitionsphase und ist<br />

mit vollständiger Abwicklung der im Investitionsplan<br />

genannten Zahlungen und Auskehrung der verbleibenden<br />

Beträge an den Emittenten abgeschlossen.<br />

Im Rahmen der Durchführung des Vertrages ist die<br />

Haftung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bei einem<br />

fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall<br />

auf max. € 4 Mio. beschränkt. Ein Schadenersatzanspruch<br />

kann nur innerhalb eines Jahres ab Kenntniserlangung,<br />

spätestens aber innerhalb von 5 Jahren<br />

nach dem anspruchsbegründenden Ereignis geltend<br />

gemacht werden. Nähere Angaben, insbesondere<br />

zu der Geschäftsführung, sind der Übersicht im Kap.<br />

4.1 zu entnehmen. Eine besondere Verteilung der<br />

Geschäftsbereiche innerhalb der Geschäftsführung<br />

ist nicht vereinbart. Es existieren weder Beiräte noch<br />

sonstige Aufsichtsgremien. Die Geschäftsführer des<br />

Mittelverwendungskontrolleurs, Herr Dierk Hanfland<br />

und Frau Martina Heinsen, sind beide geschäftsansässig<br />

in der Kreuslerstraße 10, 20095 Hamburg.<br />

Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte<br />

der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft begründen können,<br />

sind nicht zu erkennen.<br />

Für seine Tätigkeit erhält der Mittelverwendungskontrolleur<br />

vom Emittenten eine Vergütung von €<br />

5.000 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer,<br />

die mit Aufnahme der Mittelverwendungskontrolle<br />

verdient und fällig ist. Für die Prüfung des Jahresabschlusses<br />

des Emittenten zum 31.12.2012 hat der<br />

Mittelverwendungskontrolleur eine mit Übergabe<br />

des Berichtsentwurfs fällige Vergütung in Höhe von<br />

€ 1.600 erhalten. Für gutachterliche Tätigkeiten ist<br />

eine Vergütung in Höhe von € 12.500 vereinbart<br />

worden. Beide Vergütungen verstehen sich zuzüglich<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer. Über die vorstehend<br />

genannten Vergütungen hinaus stehen dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

im Zusammenhang mit dieser<br />

Vermögensanlage keine Gewinnbeteiligungen,<br />

Entnahmerechte oder sonstige Gesamtbezüge, insbesondere<br />

Gehälter, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen<br />

jeder Art zu. Er ist nicht für Unternehmen tätig<br />

oder an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb<br />

der angebotenen Vermögensanlage betraut sind,<br />

dem Emittenten Fremdkapital geben oder Lieferung<br />

oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung<br />

oder Herstellung des Anlageobjekts erbringen.<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur ist ferner nicht mit<br />

dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt,<br />

er stellt dem Emittenten kein Fremdkapital<br />

zur Verfügung und vermittelt ihm kein Fremdkapital<br />

und erbringt im Zusammenhang mit der Anschaffung<br />

oder Herstellung des Anlageobjekts keine<br />

Lieferungen oder Leistungen. Den Mitgliedern der<br />

Geschäftsführung des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

stehen in Zuammenhang mit dieser Vermögensanlage<br />

keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte<br />

oder sonstige Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter,<br />

Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />

Provisionen und Nebenleistungen jeder<br />

Art zu. Die Mitglieder der Geschäftsführung des<br />

Mittelverwendungskontrolleurs sind weder für Unternehmen<br />

tätig noch an Unternehmen unmittelbar<br />

oder mittelbar beteiligt, die mit dem Vertrieb dieser<br />

Vermögensanlage betraut sind, dem Emittenten<br />

Fremdkapital geben oder Lieferungen oder Leistungen<br />

im Zusammenhang mit der Anschaffung oder<br />

Verkaufsprospekt<br />

<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>MOLDAU</strong><br />

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