FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung
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und Verwendung der von den Investoren eingezahlten<br />
Einlagen abgeschlossen, der die Rechtsgrundlage<br />
der Tätigkeit des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
darstellt und im Kapitel 9.3 im Wortlaut abgedruckt<br />
ist. Über die von den Investoren eingezahlten Mittel<br />
kann danach nur nach Freigabe durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
verfügt werden. Die<br />
Aufgaben und die wesentlichen Rechte und Pflichten<br />
des Mittelverwendungskontrolleurs liegen in der<br />
Prüfung der formellen Voraussetzungen für die Mittelverwendung:<br />
Er prüft vor Freigabe einer Verfügung<br />
deren betragsmäßige Übereinstimmung mit den Angaben<br />
des Verkaufsprospekts, dem Investitionsplan<br />
des Gesellschaftsvertrages des Emittenten und den<br />
entsprechenden Verträgen und Honorarvereinbarungen.<br />
Der Mittelverwendungskontrolleur ist dabei<br />
zur Unterzeichnung dieser Verfügungen berechtigt<br />
und verpflichtet, wenn die Zahlungen an die dort<br />
genannten Empfänger in der dort genannten Höhe<br />
(ggf. zzgl. Umsatzsteuer) gehen.<br />
Die Prüfung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beschränkt<br />
sich dabei darauf, ob die im Vertrag genannten<br />
Voraussetzungen für die Freigabe der Mittel<br />
formal vorliegen. Über die formale Prüfung hinaus<br />
übt sie keinerlei Kontrolltätigkeit aus. Die Kontrolle<br />
erstreckt sich nur auf die Investitionsphase und ist<br />
mit vollständiger Abwicklung der im Investitionsplan<br />
genannten Zahlungen und Auskehrung der verbleibenden<br />
Beträge an den Emittenten abgeschlossen.<br />
Im Rahmen der Durchführung des Vertrages ist die<br />
Haftung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bei einem<br />
fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall<br />
auf max. € 4 Mio. beschränkt. Ein Schadenersatzanspruch<br />
kann nur innerhalb eines Jahres ab Kenntniserlangung,<br />
spätestens aber innerhalb von 5 Jahren<br />
nach dem anspruchsbegründenden Ereignis geltend<br />
gemacht werden. Nähere Angaben, insbesondere<br />
zu der Geschäftsführung, sind der Übersicht im Kap.<br />
4.1 zu entnehmen. Eine besondere Verteilung der<br />
Geschäftsbereiche innerhalb der Geschäftsführung<br />
ist nicht vereinbart. Es existieren weder Beiräte noch<br />
sonstige Aufsichtsgremien. Die Geschäftsführer des<br />
Mittelverwendungskontrolleurs, Herr Dierk Hanfland<br />
und Frau Martina Heinsen, sind beide geschäftsansässig<br />
in der Kreuslerstraße 10, 20095 Hamburg.<br />
Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte<br />
der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft begründen können,<br />
sind nicht zu erkennen.<br />
Für seine Tätigkeit erhält der Mittelverwendungskontrolleur<br />
vom Emittenten eine Vergütung von €<br />
5.000 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer,<br />
die mit Aufnahme der Mittelverwendungskontrolle<br />
verdient und fällig ist. Für die Prüfung des Jahresabschlusses<br />
des Emittenten zum 31.12.2012 hat der<br />
Mittelverwendungskontrolleur eine mit Übergabe<br />
des Berichtsentwurfs fällige Vergütung in Höhe von<br />
€ 1.600 erhalten. Für gutachterliche Tätigkeiten ist<br />
eine Vergütung in Höhe von € 12.500 vereinbart<br />
worden. Beide Vergütungen verstehen sich zuzüglich<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer. Über die vorstehend<br />
genannten Vergütungen hinaus stehen dem Mittelverwendungskontrolleur<br />
im Zusammenhang mit dieser<br />
Vermögensanlage keine Gewinnbeteiligungen,<br />
Entnahmerechte oder sonstige Gesamtbezüge, insbesondere<br />
Gehälter, Aufwandsentschädigungen,<br />
Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen<br />
jeder Art zu. Er ist nicht für Unternehmen tätig<br />
oder an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb<br />
der angebotenen Vermögensanlage betraut sind,<br />
dem Emittenten Fremdkapital geben oder Lieferung<br />
oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung<br />
oder Herstellung des Anlageobjekts erbringen.<br />
Der Mittelverwendungskontrolleur ist ferner nicht mit<br />
dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt,<br />
er stellt dem Emittenten kein Fremdkapital<br />
zur Verfügung und vermittelt ihm kein Fremdkapital<br />
und erbringt im Zusammenhang mit der Anschaffung<br />
oder Herstellung des Anlageobjekts keine<br />
Lieferungen oder Leistungen. Den Mitgliedern der<br />
Geschäftsführung des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
stehen in Zuammenhang mit dieser Vermögensanlage<br />
keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte<br />
oder sonstige Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter,<br />
Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />
Provisionen und Nebenleistungen jeder<br />
Art zu. Die Mitglieder der Geschäftsführung des<br />
Mittelverwendungskontrolleurs sind weder für Unternehmen<br />
tätig noch an Unternehmen unmittelbar<br />
oder mittelbar beteiligt, die mit dem Vertrieb dieser<br />
Vermögensanlage betraut sind, dem Emittenten<br />
Fremdkapital geben oder Lieferungen oder Leistungen<br />
im Zusammenhang mit der Anschaffung oder<br />
Verkaufsprospekt<br />
<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>MOLDAU</strong><br />
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