FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung
FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung
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9. Wichtige Verträge<br />
Vergütung nach dieser Ziffer 1 ist bei Schließung<br />
des Angebots (im Sinne von § 3 Ziffer 3 des<br />
Gesellschaftsvertrages) zur Zahlung fällig.<br />
2. Ab dem Jahr 2013 bis zum 31. Dezember des<br />
Jahres, in dem das Schiff verkauft oder die Auflösung<br />
der Gesellschaft beschlossen wird, erhält<br />
der Treuhänder für die laufende Treuhandverwaltung<br />
von der Gesellschaft eine jährliche Vergütung<br />
in Höhe von 0,6% des im Rahmen des Erhöhungsrechtes<br />
sowie ggf. der Erhöhungsreserve<br />
(§ 3 Ziffer 3 Abs.1 und 2 des Gesellschaftsvertrages)<br />
bis zur Schließung des Angebots (im Sinne<br />
des § 3 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages)<br />
von Investoren (einschließlich etwaiger Platzierungsgaranten)<br />
gezeichneten Beteiligungsbeträge,<br />
zuzüglich etwaig anfallender Umsatzsteuer.<br />
Die Vergütung für das Geschäftsjahr 2013 ist<br />
erstmals zum 31. Dezember 2013 fällig, in<br />
den Folgejahren jeweils anteilig zum Ende eines<br />
Quartals. Die Vergütung erhöht sich ab 2014<br />
um 2,5% p.a.<br />
3. Bei Veräußerung, Totalverlust des Schiffes oder<br />
Abandon erhält der Treuhänder für die hierdurch<br />
verursachten Abwicklungsarbeiten von der Gesellschaft<br />
eine Vergütung in Höhe von 1% des<br />
Nettoveräußerungserlöses oder der vereinnahmten<br />
Versicherungssumme zuzüglich etwaiger<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung ist innerhalb<br />
von zwei Wochen nach Eingang des<br />
entsprechenden Betrages bei der Gesellschaft<br />
fällig.<br />
4. Der Treuhänder erhält außerdem sämtliche ihm<br />
entstehenden Aufwendungen und Kosten im<br />
Zusammenhang mit (i) der Erfüllung geldwäscherechtlicher<br />
Identifizierungs- und Überwachungspflichten<br />
in Bezug auf den Treugeber<br />
und etwaige Erwerber von dessen Beteiligung<br />
an der Gesellschaft, (ii) Handelsregisteranmeldungen<br />
sowie -eintragungen in Bezug auf das<br />
Handelsregister der Gesellschaft, sowie (iii) der<br />
Auflösung, Liquidation und Vollbeendigung der<br />
Gesellschaft von der Gesellschaft als Auslagen<br />
ersetzt.<br />
§ 8<br />
Haftung des Treuhänders<br />
1. Der Treuhänder wird seine Rechte und Pflichten<br />
mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes<br />
wahrnehmen. Er haftet nicht für den Eintritt<br />
der im Verkaufsprospekt „Flussfahrt <strong>MOLDAU</strong>“<br />
für das Beteiligungsangebot dargestellten wirtschaftlichen<br />
Prognosen, die Werthaltigkeit der<br />
Beteiligung an der Gesellschaft, die Bonität von<br />
Vertragspartnern der Gesellschaft oder dafür,<br />
dass diese Vertragspartner die eingegangenen<br />
vertraglichen Verpflichtungen ordnungsgemäß<br />
erfüllen.<br />
Er haftet auch nicht für den Eintritt der vom<br />
Treugeber mit seiner Beteiligung an der Gesellschaft<br />
angestrebten steuerlichen Folgen.<br />
2. Der Treuhänder hat den Inhalt des Verkaufsprospekts<br />
„Flussfahrt <strong>MOLDAU</strong>“ und die darin gemachten<br />
Angaben keiner eigenen Überprüfung<br />
unterzogen und übernimmt für diesen Inhalt keine<br />
Haftung. Er ist gegenüber dem Treugeber<br />
– auch vorvertraglich – zu einer solchen Prüfung<br />
auch nicht verpflichtet.<br />
3. Im Übrigen gilt hinsichtlich der Haftung des<br />
Treuhänders Folgendes:<br />
a) Der Treuhänder haftet – vorbehaltlich der<br />
nachfolgenden lit. b) und c) dieser Ziffer<br />
3 – für eigenes sowie das Verschulden<br />
seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.<br />
b) Abweichend von vorstehendem lit. a) dieser<br />
Ziffer 3 – und vorbehaltlich des nachfolgenden<br />
lit. c) dieses Ziffer 3 – ist die<br />
Haftung des Treuhänders für Schäden,<br />
die darauf beruhen, dass der Treuhänder<br />
oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen<br />
einfach fahrlässig vertragliche<br />
oder vorvertragliche Pflichten aus<br />
oder im Zusammenhang mit diesem Treuhandvertrag<br />
verletzen, ausgeschlossen.<br />
158 Verkaufsprospekt<br />
<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>MOLDAU</strong>