FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung
FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung
FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung
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über den laufenden Schiffsbetrieb zu informieren,<br />
sofern und soweit dies den ordentlichen<br />
Betrieb der Gesellschaft nicht unangemessen<br />
beeinträchtigen würde. Der persönlich haftende<br />
Gesellschafter hat seinerseits die Verpflichtung,<br />
den Beirat kontinuierlich gemäß § 8 Ziffer 8 zu<br />
unterrichten.<br />
3. Der Beirat hat das Recht, durch Einsicht in die<br />
von den Treugebern an den Treuhänder erteilten<br />
Weisungen die Richtigkeit des Abstimmungsverhaltens<br />
des Treuhänders zu prüfen.<br />
§ 16<br />
Besondere Gesellschafterleistungen und<br />
deren Vergütung<br />
1. Der Treuhänder erhält für seine nach Maßgabe<br />
des Treuhandvertrages im Interesse der Gesellschaft<br />
zu erbringenden Tätigkeiten von dieser<br />
die im Treuhandvertrag vorgesehenen Vergütungen,<br />
insbesondere für die Einrichtung der<br />
Treuhandverwaltung, die laufende Treuhandverwaltung<br />
und die Abwicklungsarbeiten bei Veräußerung<br />
bzw. Totalverlust des Schiffes. Diese<br />
Vergütungen werden von der Gesellschaft getragen,<br />
weil sie für Leistungen erfolgen, welche die<br />
Gesellschaft ohne Einschaltung des Treuhänders<br />
gegenüber den Treugebern selbst erbringen<br />
müsste. Im Übrigen erhält der Treuhänder nach<br />
näherer Maßgabe des Treuhandvertrages seine<br />
mit der Treuhandtätigkeit verbundenen Auslagen<br />
von der Gesellschaft ersetzt.<br />
2. Die <strong>Hamburgische</strong> <strong>Seehandlung</strong> übernimmt für<br />
die Gesellschaft die nachfolgenden Tätigkeiten<br />
und erhält hierfür von dieser die folgenden Vergütungen:<br />
a) Nach näherer Maßgabe der hierzu jeweils<br />
zwischen Gesellschaft und <strong>Hamburgische</strong>r<br />
<strong>Seehandlung</strong> abgeschlossenen<br />
Verträge erhält die <strong>Hamburgische</strong> <strong>Seehandlung</strong><br />
von der Gesellschaft<br />
(i) für die Beratung und Unterstützung<br />
der Beteiligungsgesellschaft bei der<br />
Beschaffung einer Fremdfinanzierung<br />
einen einmaligen Betrag in Höhe von<br />
€ 135.000;<br />
(ii) für die Entwicklung konzeptioneller<br />
Grundlagen des Beteiligungsangebotes<br />
einen einmaligen Betrag in<br />
Höhe von 3% der Summe aller bis<br />
zur Schließung des Angebots von<br />
Treugebern (einschließlich etwaiger<br />
Platzierungsgaranten) gezeichneten<br />
Beteiligungsbeträge;<br />
(iii) für die Erstellung des Verkaufsprospektes<br />
und des Vermögensanlagen-<br />
Informationsblatts (VIB) für das Beteiligungsangebot<br />
einen einmaligen<br />
Betrag in Höhe von 1% der Summe<br />
aller bis zur Schließung des Angebots<br />
von Treugebern (einschließlich etwaiger<br />
Platzierungsgaranten) gezeichneten<br />
Beteiligungsbeträge;<br />
(iv) für die Durchführung von Marketingund<br />
Werbemaßnahmen im Rahmen<br />
des Beteiligungsangebotes einen einmaligen<br />
Betrag in Höhe von 2% der<br />
Summe aller bis zur Schließung des<br />
Angebots von Treugebern (einschließlich<br />
etwaiger Platzierungsgaranten)<br />
gezeichneten Beteiligungsbeträge;<br />
(v) für die Vermittlung des bei den Treugebern<br />
einzuwerbenden Eigenkapitals<br />
einen Betrag in Höhe von 9% der<br />
Summe aller bis zur Schließung des<br />
Angebots von Treugebern (einschließlich<br />
etwaiger Platzierungsgaranten)<br />
gezeichneten Beteiligungsbeträge<br />
zzgl. 3% Agio auf das gesamte Kommanditkapital,<br />
jeweils abzgl. der Vermittlungsprovisionen,<br />
die die Gesellschaft<br />
selbst Dritten für die Vermittlung<br />
des Eigenkapitals schuldet.<br />
Verkaufsprospekt<br />
<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>MOLDAU</strong><br />
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