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FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung

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über den laufenden Schiffsbetrieb zu informieren,<br />

sofern und soweit dies den ordentlichen<br />

Betrieb der Gesellschaft nicht unangemessen<br />

beeinträchtigen würde. Der persönlich haftende<br />

Gesellschafter hat seinerseits die Verpflichtung,<br />

den Beirat kontinuierlich gemäß § 8 Ziffer 8 zu<br />

unterrichten.<br />

3. Der Beirat hat das Recht, durch Einsicht in die<br />

von den Treugebern an den Treuhänder erteilten<br />

Weisungen die Richtigkeit des Abstimmungsverhaltens<br />

des Treuhänders zu prüfen.<br />

§ 16<br />

Besondere Gesellschafterleistungen und<br />

deren Vergütung<br />

1. Der Treuhänder erhält für seine nach Maßgabe<br />

des Treuhandvertrages im Interesse der Gesellschaft<br />

zu erbringenden Tätigkeiten von dieser<br />

die im Treuhandvertrag vorgesehenen Vergütungen,<br />

insbesondere für die Einrichtung der<br />

Treuhandverwaltung, die laufende Treuhandverwaltung<br />

und die Abwicklungsarbeiten bei Veräußerung<br />

bzw. Totalverlust des Schiffes. Diese<br />

Vergütungen werden von der Gesellschaft getragen,<br />

weil sie für Leistungen erfolgen, welche die<br />

Gesellschaft ohne Einschaltung des Treuhänders<br />

gegenüber den Treugebern selbst erbringen<br />

müsste. Im Übrigen erhält der Treuhänder nach<br />

näherer Maßgabe des Treuhandvertrages seine<br />

mit der Treuhandtätigkeit verbundenen Auslagen<br />

von der Gesellschaft ersetzt.<br />

2. Die <strong>Hamburgische</strong> <strong>Seehandlung</strong> übernimmt für<br />

die Gesellschaft die nachfolgenden Tätigkeiten<br />

und erhält hierfür von dieser die folgenden Vergütungen:<br />

a) Nach näherer Maßgabe der hierzu jeweils<br />

zwischen Gesellschaft und <strong>Hamburgische</strong>r<br />

<strong>Seehandlung</strong> abgeschlossenen<br />

Verträge erhält die <strong>Hamburgische</strong> <strong>Seehandlung</strong><br />

von der Gesellschaft<br />

(i) für die Beratung und Unterstützung<br />

der Beteiligungsgesellschaft bei der<br />

Beschaffung einer Fremdfinanzierung<br />

einen einmaligen Betrag in Höhe von<br />

€ 135.000;<br />

(ii) für die Entwicklung konzeptioneller<br />

Grundlagen des Beteiligungsangebotes<br />

einen einmaligen Betrag in<br />

Höhe von 3% der Summe aller bis<br />

zur Schließung des Angebots von<br />

Treugebern (einschließlich etwaiger<br />

Platzierungsgaranten) gezeichneten<br />

Beteiligungsbeträge;<br />

(iii) für die Erstellung des Verkaufsprospektes<br />

und des Vermögensanlagen-<br />

Informationsblatts (VIB) für das Beteiligungsangebot<br />

einen einmaligen<br />

Betrag in Höhe von 1% der Summe<br />

aller bis zur Schließung des Angebots<br />

von Treugebern (einschließlich etwaiger<br />

Platzierungsgaranten) gezeichneten<br />

Beteiligungsbeträge;<br />

(iv) für die Durchführung von Marketingund<br />

Werbemaßnahmen im Rahmen<br />

des Beteiligungsangebotes einen einmaligen<br />

Betrag in Höhe von 2% der<br />

Summe aller bis zur Schließung des<br />

Angebots von Treugebern (einschließlich<br />

etwaiger Platzierungsgaranten)<br />

gezeichneten Beteiligungsbeträge;<br />

(v) für die Vermittlung des bei den Treugebern<br />

einzuwerbenden Eigenkapitals<br />

einen Betrag in Höhe von 9% der<br />

Summe aller bis zur Schließung des<br />

Angebots von Treugebern (einschließlich<br />

etwaiger Platzierungsgaranten)<br />

gezeichneten Beteiligungsbeträge<br />

zzgl. 3% Agio auf das gesamte Kommanditkapital,<br />

jeweils abzgl. der Vermittlungsprovisionen,<br />

die die Gesellschaft<br />

selbst Dritten für die Vermittlung<br />

des Eigenkapitals schuldet.<br />

Verkaufsprospekt<br />

<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>MOLDAU</strong><br />

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