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FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung

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h) Erteilung von Vollmachten zur Veräußerung<br />

und Belastung des Schiffes;<br />

i) Einforderung der Rückzahlung von nicht<br />

durch Gewinne gedeckten Auszahlungen<br />

nach Maßgabe des § 21 Ziff. 3 auf Vorschlag<br />

des persönlich haftenden Gesellschafters.<br />

3. Der Zustimmung der Gesellschafter bedürfen<br />

folgende Rechtsgeschäfte und Maßnahmen der<br />

Geschäftsführung:<br />

a) Veräußerung des Schiffes;<br />

b) Aufgabe des Geschäftsbetriebes;<br />

c) wesentliche Einschränkung oder Erweiterung<br />

des Unternehmensgegenstandes;<br />

oder<br />

d) Verpfändung und hypothekarische Belastung<br />

des Schiffes, mit Ausnahme solcher<br />

Belastungen, die der Finanzierung des<br />

Erwerbs des Schiffes dienen.<br />

4. Das Widerspruchsrecht der Kommanditisten gemäß<br />

§ 164 HGB ist im Übrigen ausgeschlossen.<br />

5. In Not- und Eilfällen hat der persönlich haftende<br />

Gesellschafter das Recht und die Pflicht,<br />

unaufschiebbare Rechtsgeschäfte oder Rechtshandlungen<br />

mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />

Kaufmannes auch ohne Zustimmung des Beirates<br />

oder der Gesellschafter vorzunehmen. Hat<br />

der persönlich haftende Gesellschafter hiervon<br />

Gebrauch gemacht, so hat er den Beirat oder –<br />

soweit die Zustimmung der Gesellschafter erforderlich<br />

wäre – die Gesellschafter unverzüglich<br />

schriftlich zu unterrichten.<br />

6. Die Zustimmung des Beirats und der Gesellschafter<br />

gemäß vorstehender Ziffern 2 und 3<br />

gilt für Abschluss und Vornahme der folgenden<br />

Geschäfte und Maßnahmen als erteilt:<br />

a) notwendige Kreditaufnahme zum Zwecke<br />

der Bauzeit-, Zwischen- und Endfinanzierung<br />

des Schiffes und der damit im Zusammenhang<br />

stehenden Hergabe und<br />

Bestellung von Sicherheiten, einschließlich<br />

des Abschlusses einer Eigenmittelzwischenfinanzierung<br />

für den Zeitraum ab<br />

der Ablieferung des Schiffes (und zwar<br />

auch anstelle der Inanspruchnahme aus<br />

etwaigen zugunsten der Gesellschaft<br />

gestellten Platzierungsgarantien), sowie<br />

Vornahme von Devisen- und Zinssicherungsgeschäften<br />

im Zusammenhang mit<br />

den diesbezüglich abgeschlossenen Darlehensverträgen;<br />

b) Erwerb, Ausrüstung, erstmalige Registrierung<br />

und Versicherung des Schiffes, insbesondere<br />

auch die Übernahme eines<br />

Bauvertrages mit der Scheepswerf Jac.<br />

den Breejen B.V.;<br />

c) Abschluss der Geschäftsbesorgungsverträge<br />

mit der <strong>Hamburgische</strong>n <strong>Seehandlung</strong><br />

gemäß § 16 Ziffer 2 lit. a);<br />

d) Abschluss von Verträgen mit Dritten über<br />

die Stellung von Garantien zugunsten der<br />

Gesellschaft in Bezug auf das von der<br />

Gesellschaft einzuwerbende Eigenkapital;<br />

e) Abschluss des Beförderungsvertrages über<br />

die erstmalige Beschäftigung des Schiffes<br />

mit der Tourama Ltd. über die Durchführung<br />

von Flusskreuzfahrten mit dem Schiff;<br />

f) Abschluss des Management- und Bewirtschaftungsvertrages<br />

mit der River Services<br />

GmbH über den nautisch-technischen Betrieb<br />

des Schiffes, den Hotel- und Cateringbetrieb;<br />

g) Übernahme der Verpflichtung gegenüber<br />

der Seaconsult H.A.M. GmbH über die<br />

Vergütung für die Mitwirkung am Zustandekommen<br />

des Erwerbs des Schiffes;<br />

Verkaufsprospekt<br />

<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>MOLDAU</strong><br />

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