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FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung

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9. Wichtige Verträge<br />

Im Innenverhältnis zwischen Gesellschaft, Gesellschaftern,<br />

Treuhänder und Treugebern gelten<br />

die Treugeber auch vor ihrer Direkteintragung<br />

als unmittelbar an der Gesellschaft beteiligte<br />

Kommanditisten mit allen Rechten und Pflichten<br />

eines solchen, einschließlich des Rechts auf Teilnahme<br />

an Präsenzversammlungen und schriftlichen<br />

Verfahren (im Sinne § 9 Ziffer 1) und<br />

der unmittelbaren Ausübung des auf die für sie<br />

treuhänderisch gehaltenen (Teil-)Kommanditeinlagen<br />

entfallenden Stimmrechts.<br />

4. Alle Kommanditisten werden mit Haftsummen<br />

von jeweils 10 % ihrer jeweiligen Kommanditeinlage<br />

in das Handelsregister eingetragen.<br />

Kommanditisten mit Ausnahme der Kommanditisten<br />

gemäß § 3 Ziffer 2 können Kommanditeinlagen<br />

nur übernehmen und halten, sofern<br />

deren Nominalbetrag durch € 1.000,00 teilbar<br />

ist und € 10.000,00 nicht unterschreitet;<br />

dies gilt entsprechend für Treugeber hinsichtlich<br />

der für deren Rechnung vom Treuhänder übernommenen<br />

und gehaltenen Teilkommanditeinlagen.<br />

Der persönlich haftende Gesellschafter<br />

kann im Einzelfall von vorstehender Regelung<br />

abweichende Nominalbeträge zulassen.<br />

5. Alle Kommanditisten sind verpflichtet, auf die<br />

von ihnen übernommene Kommanditeinlage<br />

ein Agio in Höhe von 3 % zu zahlen.<br />

6. Der jeweils übernommene Beteiligungsbetrag<br />

wird zuzüglich Agio (im Folgenden „Einzahlungsbetrag“)<br />

nach Maßgabe der vom jeweiligen<br />

Treugeber unterzeichneten Beitrittserklärung<br />

zur Zahlung fällig. Der Treuhänder ist<br />

berechtigt, seine Verpflichtung zur Zahlung der<br />

auf die Teilkommanditeinlagen zu leistenden<br />

Beträge zzgl. Agio dadurch zu erfüllen, dass<br />

er seine Ansprüche gegen die Treugeber mit<br />

schuldbefreiender Wirkung an Erfüllung Statt an<br />

die Gesellschaft abtritt. Der Treuhänder ist zur<br />

Leistung gegenüber der Gesellschaft nur insoweit<br />

verpflichtet, als ihm von den betreffenden<br />

Treugebern jeweils entsprechende Geldmittel<br />

zur Verfügung gestellt werden. Die Gesellschaft<br />

ist berechtigt, auf rückständige Zahlungen 1 %<br />

Zinsen pro Monat zu berechnen. Weitergehende<br />

Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.<br />

Die von Treugebern geschuldeten Einzahlungsbeträge<br />

sind nach näherer Maßgabe der Beitrittserklärung<br />

in voller Höhe unverzüglich nach<br />

Annahme der Beitrittserklärung und Aufforderung<br />

durch den Treuhänder auf das in der Beitrittserklärung<br />

genannte Konto des Treuhänders<br />

einzuzahlen, wobei mit Zustimmung des persönlich<br />

haftenden Gesellschafters in Einzelfällen<br />

hiervon abweichende Einzahlungsmodalitäten<br />

vereinbart werden können.<br />

7. Die Summe der jeweiligen Kommanditeinlagen<br />

aller Kommanditisten bildet das „Kommanditkapital“<br />

der Gesellschaft im Sinne dieses Gesellschaftsvertrages.<br />

8. Die Beteiligung von Kommanditisten an der<br />

Gesellschaft erfolgt unter der aufschiebenden<br />

Bedingung ihrer Eintragung in das Handelsregister.<br />

Sie sind in der Zeit von ihrem Beitritt<br />

bis zur Eintragung in das Handelsregister als<br />

atypisch stille Gesellschafter mitunternehmerisch<br />

beteiligt. Die Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages,<br />

welche die Kommanditisten<br />

betreffen, finden bereits für diesen Zeitraum auf<br />

die atypisch stillen Gesellschafter entsprechende<br />

Anwendung.<br />

§ 4<br />

Dauer der Gesellschaft<br />

1. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />

2. Die Kündigung der Gesellschaft ist nur nach<br />

den Regelungen des § 24 zulässig.<br />

124 Verkaufsprospekt<br />

<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>MOLDAU</strong>

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