FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung
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2.<br />
Wesentliche Risiken der Vermögensanlage<br />
2.2 RISIKEN AUS DEM<br />
AUSLANDSBEZUG DER<br />
VERMÖGENSANLAGE<br />
WECHSELKURSRISIKO<br />
Sollte ein anderes als das vereinbarte Beschäftigungs-<br />
und Managementkonzept zum Tragen kommen,<br />
könnten angesichts des grenzüberschreitenden<br />
Einsatzes des Schiffes Einnahmen und Ausgaben in<br />
anderen Währungen als in Euro anfallen.<br />
Die geplanten Einnahmen aus dem Betrieb des Schiffes<br />
erfolgen nach Maßgabe des Beförderungsvertrages<br />
in Euro. Auch die geplanten Auszahlungen an<br />
die Anleger erfolgen in Euro. Sofern Schiffsbetriebskosten<br />
in anderen Währungen als Euro anfallen sollten,<br />
bestehen Wechselkursrisiken, wenn der Emittent<br />
die Einnahmen in Euro in die betreffende Fremdwährung<br />
tauschen muss, weil bei fallendem Euro-Kurs verhältnismäßig<br />
mehr Euro getauscht werden müssen,<br />
um die Schiffsbetriebskosten in der Fremdwährung zu<br />
decken. Entsprechende Wechselkursrisiken bestehen,<br />
wenn der Emittent zukünftig nach Beendigung des<br />
Beförderungsvertrages Einnahmen in einer anderen<br />
Währung als Euro erzielen sollte, weil er dann die<br />
Einnahmen in Euro tauschen muss, um Auszahlungen<br />
an die Anleger zu tätigen.<br />
Dies könnte sich negativ auf das Ergebnis des Emittenten<br />
und somit auf die Auszahlungen an die Investoren<br />
auswirken.<br />
RISIKEN AUS EINEM<br />
AUSLÄNDISCHEN RECHTSSYSTEM<br />
Das Schiff des Emittenten wird grenzüberschreitend<br />
oder ausschließlich im Ausland eingesetzt werden.<br />
Sollte es durch den Betrieb des Schiffes in ausländischen<br />
Gewässern zu Schäden an Leib, Leben, Gesundheit<br />
oder Eigentum Dritter oder zu Umweltschäden<br />
kommen, besteht grundsätzlich die Gefahr einer<br />
Haftung des Emittenten als Eigentümer des Schiffes.<br />
Sind in einem solchen Fall die entstandenen Schäden<br />
nicht versicherbar, nicht oder nicht ausreichend<br />
versichert oder wird der Versicherungsschutz im konkreten<br />
Fall versagt, kann auch eine persönliche Inanspruchnahme<br />
der Anleger für diese Schäden nicht<br />
vollständig ausgeschlossen werden, falls das zuständige<br />
ausländische Gericht die nach deutschem<br />
Recht bestehende grundsätzliche Beschränkung der<br />
persönlichen Haftung eines Kommanditisten auf die<br />
im Handelsregister eingetragene Haftsumme (vgl.<br />
die Ausführungen in diesem Kapitel unter „Haftung<br />
des Anlegers“) nicht anerkennt. In einem solchen<br />
Fall könnte zum Beispiel Zugriff auf das in diesem<br />
Staat belegene Vermögen des Anlegers genommen<br />
werden. Dieses Risiko einer persönlichen Haftung<br />
des Anlegers für Verbindlichkeiten des Emittenten im<br />
Ausland besteht im Übrigen für sonstige, nicht aus<br />
Schadensfällen resultierende Verbindlichkeiten des<br />
Emittenten, z.B. aus vertraglichen Verpflichtungen,<br />
entsprechend.<br />
Sofern das Schiff ganz oder teilweise im Ausland<br />
eingesetzt wird und daher z.B. für den Schiffsbetrieb<br />
wesentliche Verträge ausländischem Recht<br />
unterliegen, könnte außerdem aufgrund der jeweils<br />
anwendbaren Regeln der ausländischen Rechtsordnung,<br />
welche u.U. erheblich von der deutschen<br />
Rechtsordnung und dem deutschen Rechtsverständnis<br />
abweichen, die Durchsetzung von Ansprüchen des<br />
Emittenten und die Abwehr von Ansprüchen Dritter<br />
gegen den Emittenten schwieriger und mit erheblich<br />
höheren Kosten verbunden sein als geplant. Soweit<br />
Staatsangehörige von Staaten, die im Hinblick auf<br />
Schadensersatzansprüche ein restriktiveres Rechtssystem<br />
haben (beispielsweise die USA), mit dem Schiff<br />
reisen, erhöht sich das Risiko von Rechtsstreitigkeiten<br />
unter einer anderen Rechtsordnung. Dies ginge zu<br />
Lasten des Emittenten und des Anlegers und kann<br />
sich nachteilig auf das Ergebnis des Emittenten und<br />
die Auszahlungen an die Anleger auswirken.<br />
2.3 RECHTLICHE, STEUERLICHE<br />
UND SONSTIGE RISIKEN<br />
HAFTUNG DES ANLEGERS<br />
Ein im Handelsregister als Kommanditist des Emittenten<br />
eingetragener Anleger haftet für die Verbindlichkeiten<br />
des Emittenten im Außenverhältnis gegenüber<br />
Gläubigern des Emittenten persönlich in Höhe der<br />
für ihn im Handelsregister eingetragenen Haftsum-<br />
20 Verkaufsprospekt<br />
<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>MOLDAU</strong>