FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung
FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung
FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung
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Aspekte zur Übertragung von Beteiligungen an dem<br />
Emittenten werden im Kapitel „Steuerliche Grundlagen“<br />
dargestellt.<br />
Außer durch Übertragung einer Beteiligung auf einen<br />
Erwerber endet die Beteiligung eines Investors an<br />
dem Emittenten durch sein Ausscheiden, seinen Tod<br />
oder Liquidation des Emittenten.<br />
Ein im Handelsregister eingetragener Investor scheidet<br />
gemäß § 24 Ziff. 4 des Gesellschaftsvertrages<br />
insbesondere aus folgenden Gründen aus dem<br />
Emittenten aus, wobei der Emittent sodann mit den<br />
verbliebenden Gesellschaftern fortgesetzt wird:<br />
(i) der Investor oder einer seiner Gläubiger hat das<br />
Gesellschaftsverhältnis wirksam gekündigt, wobei<br />
dem Investor die ordentliche Kündigung erstmals mit<br />
Wirkung zum 31. Dezember 2024 und die außerordentliche<br />
Kündigung jederzeit möglich ist; (ii) der<br />
Investor wird wegen nicht rechtzeitiger Zahlung seiner<br />
Einlage oder aus sonstigem wichtigem Grund<br />
aus dem Emittenten ausgeschlossen; (iii) ein Gläubiger<br />
des Investors betreibt die Zwangsvollstreckung in<br />
dessen Beteiligung an dem Emittenten; (iv) über das<br />
Vermögen des Investors wird das Insolvenzverfahren<br />
eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens<br />
wird mangels Masse abgelehnt; (v) der Investor erhebt<br />
Klage auf Auflösung des Emittenten. Die vorstehenden<br />
Ausscheidensgründe gelten für Investoren, die<br />
nicht im Handelsregister eingetragen sind, gemäß<br />
§ 24 Ziff. 7 des Gesellschaftsvertrages entsprechend<br />
mit der Maßgabe, dass in diesen Fällen der Treuhänder<br />
anteilig mit dem Teil seiner Kommanditeinlage aus<br />
dem Emittenten ausscheidet, den er treuhänderisch<br />
für den betreffenden Investor hält. Der ausscheidende<br />
mittelbar oder unmittelbar beteiligte Investor hat<br />
grundsätzlich Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben,<br />
das nach näherer Maßgabe von § 25<br />
des Gesellschaftsvertrages grundsätzlich aufgrund einer<br />
Auseinandersetzungsbilanz auf den Stichtag des<br />
Ausscheidens des Investors ermittelt wird, in der der<br />
Buchwert des Schiffes durch 70% des Verkehrswertes<br />
abzüglich bestimmter Abschläge ersetzt wird.<br />
Die Beteiligung an dem Emittenten kann außerdem<br />
vererbt werden. Stirbt ein Investor, wird der Emittent<br />
bzw. wird das Treuhandverhältnis grundsätzlich mit<br />
seinem oder seinen Erben fortgesetzt, wobei mehrere<br />
Erben ihre Rechte aus der Beteiligung nur einheitlich<br />
durch einen gemeinsamen, schriftlich bevollmächtigten<br />
Vertreter geltend machen können (vgl. § 23 des<br />
Gesellschaftsvertrages bzw. § 5 des Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrages).<br />
Es gibt derzeit keinen gesetzlich geregelten und<br />
auch ggf. keinen ausreichend liquiden Markt für die<br />
Übertragung von Beteiligungen an Kommanditgesellschaften.<br />
Es ist daher nicht sicher, dass der Investor<br />
seine Beteiligung an dem Emittenten zu einem<br />
beliebigen Zeitpunkt und zu einem angemessenen<br />
Preis auf dem Zweitmarkt veräußern kann.<br />
Zahlstelle<br />
Auszahlungen an die Investoren werden ausschließlich<br />
von der HT <strong>Hamburgische</strong> Treuhandlung GmbH,<br />
Neue Burg 2, 20457 Hamburg als Zahlstelle ausgeführt.<br />
Die <strong>Hamburgische</strong> <strong>Seehandlung</strong> Gesellschaft<br />
für Schiffsbeteiligungen mbH hält als Zahlstelle den<br />
Verkaufsprospekt, das VermögensanlagenInformationsblatt,<br />
den letzten veröffentlichten Jahresabschluss<br />
sowie den Lagebericht zur kostenlosen Ausgabe bereit.<br />
Entgegennahme von Beitrittserklärungen<br />
bzw. Willenserklärungen der Investoren<br />
Beitrittserklärungen von Investoren und damit im Zusammenhang<br />
stehende Willenserklärungen werden<br />
von dem Treuhänder, der HT <strong>Hamburgische</strong> Treuhandlung<br />
GmbH, Neue Burg 2, 20457 Hamburg<br />
entgegengenommen. Durch die Abgabe der Beitrittserklärung<br />
innerhalb der Zeichnungsfrist gibt der<br />
Investor dem Treuhänder gegenüber ein Angebot<br />
auf Abschluss des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />
ab. Die Übersendung der Beitrittserklärung an<br />
den Treuhänder kann auch von einem Vertriebspartner<br />
vorgenommen werden, der den Abschluss des<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrages zwischen Investor<br />
und Treuhänder unter Beteiligung des Emittenten<br />
vermittelt. Der Investor verzichtet in der Beitrittserklärung<br />
auf den Zugang der Annahmeerklärung<br />
des Treuhänders, der ihn jedoch über die Annahme<br />
unverzüglich unterrichten wird. Der Treuhänder ist<br />
Verkaufsprospekt<br />
<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>MOLDAU</strong><br />
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