Leben im Vierkanthof Leben im Vierkanthof - Österreich Journal
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ÖSTERREICH JOURNAL NR. 110 / 02. 08. 2012<br />
Innenpolitik<br />
11<br />
enthaltenen Qualifikationsschutz, der Betroffenen<br />
eine Umschulung auf eine hochwertige<br />
Qualifikation entsprechend ihres bisherigen<br />
Ausbildungsniveaus ermöglicht. Ebenso<br />
positiv sieht der ÖGB das Umschulungsgeld<br />
in Höhe des Arbeitslosengeldes plus 25<br />
Prozent sowie die Anhebung der Freibeträge<br />
bei der Notstandshilfe für gesundheitlich<br />
beeinträchtigte Arbeitslose. Denn die Aufweichung<br />
des sozialen Schutzes oder eine wirtschaftliche<br />
Verschlechterung der Betroffenen<br />
waren nicht die Ziele der Sozialpartner:<br />
„Wir dürfen jene Menschen, die aufgrund<br />
schlechter Arbeitsbedingungen ihren Job<br />
nicht mehr ausüben können, nicht ins soziale<br />
Nichts fallen lassen“, so Foglar.<br />
Leitl: Richtige Reformansätze,<br />
denen weitere folgen müssen<br />
Aus der Sicht der Wirtschaftskammer <strong>Österreich</strong><br />
(WKÖ) enthält der vorgelegte Entwurf<br />
zur Invaliditätspension richtige Reformschritte,<br />
denen aber unbedingt weitere folgen<br />
müssen: „Die Wirtschaft unterstützt Maßnahmen,<br />
die uns weg von dem in <strong>Österreich</strong> <strong>im</strong>mer<br />
noch viel zu weit verbreiteten Pensionsdenken<br />
bringen. Der Entwurf greift wichtige<br />
Punkte auf, die die Sozialpartner bereits bei<br />
ihrer Konferenz <strong>im</strong> Herbst 2011 in Bad Ischl<br />
aufgezeigt haben“, betont WKÖ-Präsident<br />
Christoph Leitl und begrüßt das geplante<br />
schrittweise komplette Auslaufen der I-<br />
Pension. Gemäß Entwurf soll es künftig bei<br />
vorübergehender Arbeitsunfähigkeit ein Rehabilitationsgeld<br />
(bei medizinischer Rehabilitation)<br />
oder ein Umschulungsgeld (bei<br />
beruflicher Rehabilitation) geben. Bisher<br />
wurde in solchen Fällen eine Invaliditätspension<br />
ausgezahlt. Zudem wird die aktive<br />
Mitwirkung des Einzelnen bei Rehab-Maßnahmen<br />
künftig stärker eingefordert.<br />
Ein „wichtiger Baustein“ seien auch die<br />
verstärkten Anstrengungen rund um die Maßnahmen<br />
zur medizinischen und beruflichen<br />
Rehabilitation. Gleichwohl wären aus Sicht<br />
der Wirtschaft weitergehende Änderungen<br />
notwendig gewesen.<br />
•<br />
Die parlamentarische Beschlußfassung<br />
ist den für Herbst vorgesehen.<br />
Nach Verfassungsgerichts-Urteil zu Obsorge:<br />
Justizministerin Beatrix Karl fordert<br />
Gleichstellung von Vätern und Müttern<br />
Die Bundesministerin für Justiz, Beatrix<br />
Karl (ÖVP), zeigt sich erfreut über das<br />
Urteil des Verfassungsgerichthofes, das die<br />
derzeitige Obsorgeregelung für uneheliche<br />
Kinder, die nur die alleinige Obsorge der<br />
Mutter vorsieht, am 11. Juli für verfassungswidrig<br />
erklärt hat. Die bisherige Regelung<br />
führe zu einer Ungleichbehandlung von Vätern<br />
gegenüber Müttern sowie unehelichen<br />
gegenüber ehelichen Vätern.<br />
„Ich begrüße diese Entscheidung sehr.<br />
Das Urteil ebnet den Weg für die Gleichstellung<br />
von Vater und Mutter. Es ist höchste Zeit,<br />
daß dieser Diskr<strong>im</strong>inierung ein Ende gesetzt<br />
wird. Nun ist es wichtig, das Reformpaket<br />
rasch umzusetzen. Entscheidend ist schließlich<br />
das Kindeswohl, und in den meisten Fällen<br />
wird eine gemeinsame Obsorge <strong>im</strong><br />
Interesse des Kindes sein. Mein Gesetzesentwurf<br />
setzt genau das bereits um. Aus welchem<br />
Grund sollten also heute, in Zeiten der<br />
Gleichberechtigung, liebende Väter kein<br />
Recht auf die Obsorge für ihr Kind haben?“,<br />
so die Ministerin.<br />
Die gemeinsame Obsorge als Regelfall<br />
ist eine zentrale Maßnahme des neuen Familienrechtspakets,<br />
das die Justizministerin derzeit<br />
mit Frauenministerin Heinisch-Hosek<br />
(SPÖ) verhandelt. „Ich hoffe, daß unsere Verhandlungen<br />
bald zu einem Ergebnis führen<br />
werden, damit das neue Reformgesetz so<br />
rasch wie möglich in Kraft treten kann. Mit<br />
dem Familienrechtspaket leisten wir auch dem<br />
heutigen Urteil des Verfassungsgerichtshofes<br />
Folge“, erklärte Karl. Weitere zentrale<br />
Verbesserungen durch das Familienrechtspaket,<br />
in dessen Fokus das Kindeswohl steht,<br />
sind auch schnellere Entscheidungen in familiengerichtlichen<br />
Verfahren, Kontinuität<br />
für die Kinder nach der Trennung der Eltern,<br />
sowie eben die Wahrung der Menschenrechte<br />
durch einen erleichterten Zugang zu Gericht<br />
für unverheiratete Väter.<br />
Heinisch-Hosek: VfGH folgt in seinem<br />
Urteil dem EU-GH für Menschenrechte<br />
„Der VfGH folgt mit diesem Erkenntnis<br />
einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes<br />
für Menschenrechte. Es ist der Auftrag an<br />
die Bundesregierung, genauer zu regeln,<br />
welchem Elternteil unter welchen Umständen<br />
die Obsorge für die gemeinsamen Kinder<br />
übertragen wird“, so Frauenministerin<br />
Gabriele Heinisch-Hosek in einer ersten Reaktion<br />
auf die Pressekonferenz des VfGH.<br />
„Der VfGH sagt ganz klar, daß dieses<br />
Erkenntnis keinesfalls der Auftrag an den<br />
Gesetzgeber ist, die gemeinsame Obsorge<br />
der Eltern auch <strong>im</strong> Streitfall zu erzwingen.<br />
Es geht alleine um das Recht für ledige Väter,<br />
auch gegen den Willen der Mutter die<br />
Obsorge zu beantragen. Und daß wir hier<br />
eine Regelung finden müssen, das wissen<br />
wir nicht erst seit heute“, so Heinisch-Hosek.<br />
„Wir arbeiten mit Hochdruck daran Regelungen<br />
zu treffen, die das Wohl der Kinder<br />
in den Mittelpunkt stellen und die Eltern<br />
dabei unterstützen, Streit und gegenseitige<br />
Verletzungen zum Wohl ihrer Kinder zurückzustellen.<br />
Das heutige Erkenntnis ist ein<br />
Mosaik-Stein, der sich sehr gut in unser Gesamtbild<br />
einfügt“, so die Frauenministerin.<br />
»<strong>Österreich</strong> <strong>Journal</strong>« – http://www.oesterreichjournal.at<br />
Steinhauser will das<br />
VfGh-Urteil genau prüfen<br />
„Wenn der Verfassungsgerichtshof aus<br />
Menschenrechtsgründen Vätern das Antragsrecht<br />
bei der Obsorge von unehelichen Kindern<br />
zugesteht, dann werden wir uns mit<br />
dem Urteil selbstverständlich auseinandersetzen<br />
und es ernst nehmen“, reagierte der<br />
Grüne Justizsprecher Albert Steinhauer auf<br />
das Verfassungsgerichtshof-Erkenntnis. Überrascht<br />
ist Steinhauser allerdings, daß wenn<br />
die Eltern in keiner Beziehung zueinander<br />
leben, ebenfalls ein Antragsrecht auf gemeinsame<br />
Obsorge möglich sein soll. In diesem<br />
Punkt will Steinhauser Details des Urteils<br />
abwarten.<br />
Die Grüne Position ist, daß dort, wo Eltern<br />
in einem gemeinsamen Haushalt wohnen,<br />
auch bei unehelichen Kindern die gemeinsame<br />
Obsorge gelten soll. Falls die gemeinsame<br />
Obsorge nicht funktionieren sollte,<br />
plädiert Steinhauser für eine Schlichtungsstelle,<br />
bei der geeignete Lösungen<br />
gefunden werden.<br />
Schwieriger ist für Steinhauser die Situation<br />
bei Eltern, die nicht in einem gemeinsamen<br />
Haushalt wohnen. Hier sollte nach Grünen<br />
Vorstellungen grundsätzlich die Mutter<br />
des Kindes die Obsorge innehaben. „Es ist<br />
für mich schwer denkbar, daß man gegen<br />
den Willen überhaupt eines Elternteils in<br />
diesem Fall die gemeinsame Obsorge verordnet.<br />
Nach diesem neuesten Erkenntnis<br />
wird man aber jedenfalls den Vätern Antragsrechte<br />
auf die Obsorge einzuräumen<br />
haben“, sagte Steinhauser.<br />
•