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Leben im Vierkanthof Leben im Vierkanthof - Österreich Journal

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ÖSTERREICH JOURNAL NR. 110 / 02. 08. 2012<br />

Innenpolitik<br />

11<br />

enthaltenen Qualifikationsschutz, der Betroffenen<br />

eine Umschulung auf eine hochwertige<br />

Qualifikation entsprechend ihres bisherigen<br />

Ausbildungsniveaus ermöglicht. Ebenso<br />

positiv sieht der ÖGB das Umschulungsgeld<br />

in Höhe des Arbeitslosengeldes plus 25<br />

Prozent sowie die Anhebung der Freibeträge<br />

bei der Notstandshilfe für gesundheitlich<br />

beeinträchtigte Arbeitslose. Denn die Aufweichung<br />

des sozialen Schutzes oder eine wirtschaftliche<br />

Verschlechterung der Betroffenen<br />

waren nicht die Ziele der Sozialpartner:<br />

„Wir dürfen jene Menschen, die aufgrund<br />

schlechter Arbeitsbedingungen ihren Job<br />

nicht mehr ausüben können, nicht ins soziale<br />

Nichts fallen lassen“, so Foglar.<br />

Leitl: Richtige Reformansätze,<br />

denen weitere folgen müssen<br />

Aus der Sicht der Wirtschaftskammer <strong>Österreich</strong><br />

(WKÖ) enthält der vorgelegte Entwurf<br />

zur Invaliditätspension richtige Reformschritte,<br />

denen aber unbedingt weitere folgen<br />

müssen: „Die Wirtschaft unterstützt Maßnahmen,<br />

die uns weg von dem in <strong>Österreich</strong> <strong>im</strong>mer<br />

noch viel zu weit verbreiteten Pensionsdenken<br />

bringen. Der Entwurf greift wichtige<br />

Punkte auf, die die Sozialpartner bereits bei<br />

ihrer Konferenz <strong>im</strong> Herbst 2011 in Bad Ischl<br />

aufgezeigt haben“, betont WKÖ-Präsident<br />

Christoph Leitl und begrüßt das geplante<br />

schrittweise komplette Auslaufen der I-<br />

Pension. Gemäß Entwurf soll es künftig bei<br />

vorübergehender Arbeitsunfähigkeit ein Rehabilitationsgeld<br />

(bei medizinischer Rehabilitation)<br />

oder ein Umschulungsgeld (bei<br />

beruflicher Rehabilitation) geben. Bisher<br />

wurde in solchen Fällen eine Invaliditätspension<br />

ausgezahlt. Zudem wird die aktive<br />

Mitwirkung des Einzelnen bei Rehab-Maßnahmen<br />

künftig stärker eingefordert.<br />

Ein „wichtiger Baustein“ seien auch die<br />

verstärkten Anstrengungen rund um die Maßnahmen<br />

zur medizinischen und beruflichen<br />

Rehabilitation. Gleichwohl wären aus Sicht<br />

der Wirtschaft weitergehende Änderungen<br />

notwendig gewesen.<br />

•<br />

Die parlamentarische Beschlußfassung<br />

ist den für Herbst vorgesehen.<br />

Nach Verfassungsgerichts-Urteil zu Obsorge:<br />

Justizministerin Beatrix Karl fordert<br />

Gleichstellung von Vätern und Müttern<br />

Die Bundesministerin für Justiz, Beatrix<br />

Karl (ÖVP), zeigt sich erfreut über das<br />

Urteil des Verfassungsgerichthofes, das die<br />

derzeitige Obsorgeregelung für uneheliche<br />

Kinder, die nur die alleinige Obsorge der<br />

Mutter vorsieht, am 11. Juli für verfassungswidrig<br />

erklärt hat. Die bisherige Regelung<br />

führe zu einer Ungleichbehandlung von Vätern<br />

gegenüber Müttern sowie unehelichen<br />

gegenüber ehelichen Vätern.<br />

„Ich begrüße diese Entscheidung sehr.<br />

Das Urteil ebnet den Weg für die Gleichstellung<br />

von Vater und Mutter. Es ist höchste Zeit,<br />

daß dieser Diskr<strong>im</strong>inierung ein Ende gesetzt<br />

wird. Nun ist es wichtig, das Reformpaket<br />

rasch umzusetzen. Entscheidend ist schließlich<br />

das Kindeswohl, und in den meisten Fällen<br />

wird eine gemeinsame Obsorge <strong>im</strong><br />

Interesse des Kindes sein. Mein Gesetzesentwurf<br />

setzt genau das bereits um. Aus welchem<br />

Grund sollten also heute, in Zeiten der<br />

Gleichberechtigung, liebende Väter kein<br />

Recht auf die Obsorge für ihr Kind haben?“,<br />

so die Ministerin.<br />

Die gemeinsame Obsorge als Regelfall<br />

ist eine zentrale Maßnahme des neuen Familienrechtspakets,<br />

das die Justizministerin derzeit<br />

mit Frauenministerin Heinisch-Hosek<br />

(SPÖ) verhandelt. „Ich hoffe, daß unsere Verhandlungen<br />

bald zu einem Ergebnis führen<br />

werden, damit das neue Reformgesetz so<br />

rasch wie möglich in Kraft treten kann. Mit<br />

dem Familienrechtspaket leisten wir auch dem<br />

heutigen Urteil des Verfassungsgerichtshofes<br />

Folge“, erklärte Karl. Weitere zentrale<br />

Verbesserungen durch das Familienrechtspaket,<br />

in dessen Fokus das Kindeswohl steht,<br />

sind auch schnellere Entscheidungen in familiengerichtlichen<br />

Verfahren, Kontinuität<br />

für die Kinder nach der Trennung der Eltern,<br />

sowie eben die Wahrung der Menschenrechte<br />

durch einen erleichterten Zugang zu Gericht<br />

für unverheiratete Väter.<br />

Heinisch-Hosek: VfGH folgt in seinem<br />

Urteil dem EU-GH für Menschenrechte<br />

„Der VfGH folgt mit diesem Erkenntnis<br />

einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes<br />

für Menschenrechte. Es ist der Auftrag an<br />

die Bundesregierung, genauer zu regeln,<br />

welchem Elternteil unter welchen Umständen<br />

die Obsorge für die gemeinsamen Kinder<br />

übertragen wird“, so Frauenministerin<br />

Gabriele Heinisch-Hosek in einer ersten Reaktion<br />

auf die Pressekonferenz des VfGH.<br />

„Der VfGH sagt ganz klar, daß dieses<br />

Erkenntnis keinesfalls der Auftrag an den<br />

Gesetzgeber ist, die gemeinsame Obsorge<br />

der Eltern auch <strong>im</strong> Streitfall zu erzwingen.<br />

Es geht alleine um das Recht für ledige Väter,<br />

auch gegen den Willen der Mutter die<br />

Obsorge zu beantragen. Und daß wir hier<br />

eine Regelung finden müssen, das wissen<br />

wir nicht erst seit heute“, so Heinisch-Hosek.<br />

„Wir arbeiten mit Hochdruck daran Regelungen<br />

zu treffen, die das Wohl der Kinder<br />

in den Mittelpunkt stellen und die Eltern<br />

dabei unterstützen, Streit und gegenseitige<br />

Verletzungen zum Wohl ihrer Kinder zurückzustellen.<br />

Das heutige Erkenntnis ist ein<br />

Mosaik-Stein, der sich sehr gut in unser Gesamtbild<br />

einfügt“, so die Frauenministerin.<br />

»<strong>Österreich</strong> <strong>Journal</strong>« – http://www.oesterreichjournal.at<br />

Steinhauser will das<br />

VfGh-Urteil genau prüfen<br />

„Wenn der Verfassungsgerichtshof aus<br />

Menschenrechtsgründen Vätern das Antragsrecht<br />

bei der Obsorge von unehelichen Kindern<br />

zugesteht, dann werden wir uns mit<br />

dem Urteil selbstverständlich auseinandersetzen<br />

und es ernst nehmen“, reagierte der<br />

Grüne Justizsprecher Albert Steinhauer auf<br />

das Verfassungsgerichtshof-Erkenntnis. Überrascht<br />

ist Steinhauser allerdings, daß wenn<br />

die Eltern in keiner Beziehung zueinander<br />

leben, ebenfalls ein Antragsrecht auf gemeinsame<br />

Obsorge möglich sein soll. In diesem<br />

Punkt will Steinhauser Details des Urteils<br />

abwarten.<br />

Die Grüne Position ist, daß dort, wo Eltern<br />

in einem gemeinsamen Haushalt wohnen,<br />

auch bei unehelichen Kindern die gemeinsame<br />

Obsorge gelten soll. Falls die gemeinsame<br />

Obsorge nicht funktionieren sollte,<br />

plädiert Steinhauser für eine Schlichtungsstelle,<br />

bei der geeignete Lösungen<br />

gefunden werden.<br />

Schwieriger ist für Steinhauser die Situation<br />

bei Eltern, die nicht in einem gemeinsamen<br />

Haushalt wohnen. Hier sollte nach Grünen<br />

Vorstellungen grundsätzlich die Mutter<br />

des Kindes die Obsorge innehaben. „Es ist<br />

für mich schwer denkbar, daß man gegen<br />

den Willen überhaupt eines Elternteils in<br />

diesem Fall die gemeinsame Obsorge verordnet.<br />

Nach diesem neuesten Erkenntnis<br />

wird man aber jedenfalls den Vätern Antragsrechte<br />

auf die Obsorge einzuräumen<br />

haben“, sagte Steinhauser.<br />

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