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kommunal - Österreichischer Gemeindebund

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Kommunal: Finanzen<br />

Richtlinien regeln Spekulationsgeschäfte und „erlaubte“ Finanzprodukte<br />

Finanzierungsrichtlinien:<br />

Die Gemeinden waren die Ersten<br />

2009 – dem Jahr 1 nach dem Platzen der US-Immobilienblase, die eine<br />

globale Finanzkrise ausgelöst hatte – war für betroffene Gemeinden in<br />

Österreich vieles unklar. Manchmal waren sogar jene Produkte, in denen<br />

die Gemeinde involviert war, unklar. Der <strong>Gemeindebund</strong> handelte<br />

damals sehr rasch – und verfügt deshalb heute als einzige österreichische<br />

Gebietskörperschaft über klare Vorgaben.<br />

Die <strong>kommunal</strong>en Finanzierungsrichtlinien<br />

präzisieren sehr genau,<br />

was hinter den gängigsten<br />

Finanzprodukten steckt und was<br />

man darunter versteht, skizziert<br />

Bgm. Alfred Riedl, Vizepräsident<br />

des Österreichischen <strong>Gemeindebund</strong>es,<br />

die wichtigsten Bestandteile<br />

der Richtlinien.<br />

Finanzgeschäfte im Sinne dieser<br />

Richtlinien sind insbesondere:<br />

3 Guthaben bei Kreditinstituten<br />

einschließlich Festgelder und<br />

Spareinlagen<br />

3 Kassenkredite, Darlehen,<br />

Schuldscheindarlehen, Kredite<br />

und sonstige Zahlungsverpflichtungen,<br />

die wirtschaftlich<br />

einer Kreditverpflichtung<br />

gleichkommen, sowie Kassenobligationen<br />

und andere Anleihen<br />

und Anleihefonds, jeweils<br />

ohne Fremdwährungsrisiko<br />

und Produkte mit hundertprozentiger<br />

Kapitalgarantie<br />

3 Darlehen, Schuldscheindarlehen,<br />

Kredite und sonstige<br />

Zahlungsverpflichtungen, die<br />

wirtschaftlich einer Kreditverpflichtung<br />

gleichkommen, sowie<br />

Kassenobligationen und<br />

andere Anleihen und Anleihefonds,<br />

jeweils mit Fremdwährungsrisiko,<br />

gemischte Fonds<br />

(mit maximal fünfzigprozentigem<br />

Aktienanteil), Immobilienfonds<br />

3 Aktien, aktienähnliche Wertpapiere,<br />

sonstige Beteiligungs-<br />

wertpapiere, Aktienfonds und<br />

Indexzertifikate<br />

3 Derivative Finanzinstrumente<br />

wie z. B. Optionen, Swaps, Futures<br />

etc.<br />

(Anmerkung: Diese Aufzählung<br />

ist nicht abschließend, sondern<br />

nur beispielhaft.)<br />

Auszüge aus den<br />

Richtlinien<br />

Bei Geschäften, bei denen die<br />

Gemeinde Gläubiger ist, ist nach<br />

den Richtlinien auf die Bonität<br />

der Vertragspartner stärker zu<br />

achten. Diese Bonität ist auch<br />

laufend zu beobachten und zu<br />

bewerten. Wesentlich dabei ist<br />

auch, ob die Gemeinde nicht nur<br />

Gläubiger, sondern auch Schuldner<br />

des Vertragspartners ist und<br />

ob im Falle einer Zahlungsunfähigkeit<br />

des Vertragspartners die<br />

wechselseitigen finanziellen Verpflichtungen<br />

aufgerechnet werden<br />

können.<br />

Geschäfte in Fremdwährungen<br />

müssen nachweislich von qualifizierten<br />

Personen erfasst und<br />

beobachtet werden. Schon bei<br />

Abschluss des Geschäfts muss es<br />

ein Szenario zur Begrenzung<br />

von Verlusten geben. Die Risiken<br />

sind laufend zu messen, streng<br />

zu limitieren und gezielt zu<br />

überwachen.<br />

Veranlagungen in Fremdwährung<br />

ohne Absicherung des<br />

Währungsrisikos müssen mindestens<br />

auf zehn Jahre angelegt<br />

sein und dürfen 30 Prozent der<br />

Gesamtnominale nicht überschreiten.<br />

Die Aufnahme von Krediten zum<br />

Zweck der Veranlagung ist nicht<br />

zulässig (= Spekulationsverbot).<br />

Kurzfristige Veranlagungen (zur<br />

Kassenhaltung) dürfen eine<br />

Laufzeit von 12 Monaten nicht<br />

übersteigen, um den Gemeinderat<br />

bei der Beschlussfassung des<br />

Budgetvoranschlags nicht zu<br />

präjudizieren. In diesem Bereich<br />

sind ausschließlich Guthaben<br />

bei Banken einschließlich Festgelder<br />

und Spareinlagen, Kassenobligationen<br />

und Bundesschatzscheine<br />

zulässig.<br />

Die abgeführten Punkte sind nur<br />

ein Auszug aus den detaillierten<br />

Bestimmungen der neuen Richtlinien.<br />

„Künftig soll es auch konkrete<br />

Ansprechpartner für Gemeinden<br />

geben, die sich bei Veranlagungen<br />

oder Finanzierungen<br />

beraten lassen wollen. Diese<br />

Ansprechpartner dürfen nicht<br />

z. B. von Banken oder Einrichtungen<br />

mit kommerziellem Interesse<br />

an der Veranlagung kommen.<br />

Daher haben wir die Kammer<br />

der Wirtschaftstreuhänder<br />

mit an Bord, die jederzeit solche<br />

Experten bereitstellen kann.“<br />

„Weiters“, so Riedl, „werde der<br />

<strong>Gemeindebund</strong> bei Bedarf auch<br />

die Mitarbeiter von Gemeinden<br />

oder Gemeindeaufsichtsbehörden<br />

zu diesen Richtlinien schulen.<br />

Dass wir diese Richtlinien<br />

und Empfehlungen allen Gemeinden<br />

auch direkt zur Kenntnis<br />

bringen, versteht sich von<br />

selbst.“<br />

Der Hintergrund<br />

Die Richtlinien wurden 2009<br />

unter Einbindung des Präsiden-

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