kommunal - Österreichischer Gemeindebund
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Kommunal: Finanzen 17<br />
Verpflichtende Maßnahmen wären<br />
durch die Länder im Rahmen<br />
der Gemeindeordnungen<br />
oder anderer Rechtsvorschriften<br />
zu beschließen. Nicht zu verwundern<br />
ist, dass in Niederösterreich<br />
bereits sehr strenge<br />
Regelungen für Finanzgeschäfte<br />
in die Niederösterreichische Gemeindeordnung<br />
eingeflossen<br />
sind, zumal der Vizepräsident<br />
des <strong>Gemeindebund</strong>es Bürgermeister<br />
Alfred Riedl, federführend<br />
an der Erarbeitung der<br />
Richtlinien mitgearbeitet hat.<br />
Teilweise wurden auch in Oberösterreich,<br />
Salzburg und der<br />
Steiermark Bestimmungen über<br />
Veranlagungsgeschäfte in die<br />
Gemeindeordnungen aufgenommen<br />
bzw. im Burgenland bereits<br />
Wurden in den<br />
„sogenannten<br />
guten Zeiten“, in<br />
denen am Finanzparkett<br />
viel Geld verdient<br />
werden konnte,<br />
die Gebietskörperschaften<br />
sogar aufgefordert, sich bei<br />
ihrer Finanzgebarung auch<br />
moderner Instrumente des<br />
Finanzmanagements zu<br />
bedienen, ist nunmehr ein<br />
Umschwung eingetreten.<br />
Jetzt gilt es eine wirkungsvolle und vernünftige<br />
Regelung zu finden, die einerseits der Finanzautonomie<br />
der Länder und Gemeinden<br />
Rechnung trägt, andererseits aber Auswüchse<br />
wie in Salzburg unterbindet.<br />
2008 eine Verordnung für Richtlinien<br />
über den Einsatz von Finanzinstrumenten<br />
der Gemeinden<br />
erlassen.<br />
Eine neue Dimension<br />
Eine neue Dimension hat die<br />
Thematik allerdings mit dem<br />
„Finanzskandal“ in Salzburg erfahren.<br />
Im Dezember des Vorjahres<br />
wurde bekannt, dass das<br />
Foto: iStock/fotosipsak<br />
Land durch Jahre hindurch äußerst<br />
riskante Finanzgeschäfte<br />
getätigt hat. Bemerkenswert in<br />
diesem Zusammenhang ist nicht<br />
nur, dass nach Wochen der Aufarbeitung<br />
noch immer nicht<br />
feststeht, ob Verluste oder nicht<br />
doch Gewinne aus den Veranlagungsgeschäften<br />
rühren, sondern<br />
vielmehr, dass die verantwortlichen<br />
Stellen zumindest<br />
Medienberichten entsprechend<br />
entweder nicht oder nicht ausreichend<br />
eingebunden waren.<br />
Dass derartige Vorfälle den Ruf<br />
nach strengen Regelungen<br />
rechtfertigen, liegt auf der<br />
Hand. Beabsichtigt ist nun, dass<br />
einerseits eine verfassungsrechtliche<br />
Zielbestimmung über „risikoaverse<br />
Finanzgebarung“ in<br />
die Finanzverfassung aufgenommen<br />
und zwischen dem Bund,<br />
den Ländern und den Gemeinden<br />
eine 15a-Vereinbarung abgeschlossen<br />
werden soll. Der<br />
Verhandlungsstand und die näheren<br />
Bestimmungen werden in<br />
einem gesonderten Beitrag erläutert.<br />
Jetzt gilt es eine wirkungsvolle<br />
und vernünftige Regelung<br />
zu finden, die einerseits<br />
der Finanzautonomie der Länder<br />
und Gemeinden Rechnung<br />
trägt, andererseits aber Auswüchse<br />
wie in Salzburg unterbindet.<br />
Eine sicher nicht ganz<br />
einfache Aufgabe, da auch heute<br />
noch in der öffentlichen Diskussion<br />
die Finanzgebarung immer<br />
ergebnisorientiert diskutiert<br />
wird. Wie sonst wäre es zu erklären,<br />
dass die Pensionskassen<br />
im vergangenen Jahr einen<br />
Gewinn von 8,4 Prozent erzielt<br />
haben, hier aber in der öffent -<br />
lichen Berichterstattung nicht<br />
von Spekulation oder<br />
Zockerei gesprochen<br />
wird. Wie aber im vergangenen<br />
Jahr ein Veranlagungsgewinn<br />
von<br />
8,4 Prozent zu erzielen<br />
war, ohne dass riskante Finanzprodukte<br />
im Spiele waren, bedarf<br />
wohl einer näheren Betrachtung.<br />
Die Gemeinden werden jedenfalls<br />
wie bisher konstruktiv an<br />
der Erarbeitung der neuen Regelungen<br />
mitarbeiten und sind<br />
sich ihrer Verantwortung – wie<br />
dies bereits 2009 zum Ausdruck<br />
gebracht wurde - sorgsam mit<br />
öffentlichem Geld umzugehen,<br />
bewusst.