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kommunal - Österreichischer Gemeindebund

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Kommunal: <strong>Gemeindebund</strong> 19<br />

Das war 2012 im Österreichischen <strong>Gemeindebund</strong><br />

Rückblick 2012 mit lachenden<br />

und weinenden Augen<br />

Der mittlerweile schon traditionelle<br />

Jahresrückblick<br />

in KOMMUNAL zeugt diesmal<br />

von einer Reihe von<br />

Erfolgen und Bestätigungen.<br />

Die Einführung der<br />

zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit<br />

fällt allerdings<br />

definitiv in die Kategorie<br />

„weinendes Auge“.<br />

Foto: Parlament/Zolles/Ranz<br />

Die Gemeindeverfassungsnovelle stellte die Grundlage für die gemeindliche Selbstverwaltung und<br />

die künftige Entwicklung der Gemeinden in den letzten 50 Jahren dar und wurde mit höchsten Würdenträgern<br />

in einer Festsitzung im Plenarsaal des österreichischen Nationalrates gefeiert.<br />

Walter Leiss<br />

Im Juli vergangenen Jahres<br />

wurde der 50. Jahrestag der<br />

„Beschlussfassung der Gemeindeverfassungsnovelle“<br />

begangen<br />

und auch mit einer Festsitzung<br />

im Plenarsaal des österreichischen<br />

Nationalrates gefeiert.<br />

Die Gemeindeverfassungsnovelle<br />

stellte die Grundlage für die<br />

gemeindliche Selbstverwaltung<br />

und die künftige Entwicklung<br />

der Gemeinden in den letzten<br />

50 Jahren dar. Im Zuge der Festveranstaltung<br />

wurde auch die<br />

Stellung der Gemeinden von der<br />

Ersten Präsidentin des Nationalrates,<br />

Barbara Prammer, und<br />

dem Zweiten Präsidenten des<br />

Nationalrates, Fritz Neugebauer,<br />

entsprechend gewürdigt.<br />

Die <strong>kommunal</strong>e Selbstverwaltung<br />

mit dem daraus folgenden<br />

Mitgestaltungspotenzial ist sicher<br />

wohl eine der wichtigsten<br />

Säulen für die Erhaltung von Beteiligungsfähigkeit<br />

und Beteiligungswillen<br />

der Bürgerinnen<br />

und Bürger. Dies zu kultivieren<br />

und darauf aufzubauen, ist eine<br />

unsere wichtigsten gesellschaftlichen<br />

Herausforderungen, so<br />

die Präsidentin des österreichischen<br />

Nationalrates. Die Gemeinden<br />

sind Lebensmittelpunkt,<br />

Wirtschaftsstandort, Innovationsmotoren,<br />

aber vor allem<br />

ein gesellschaftliches Integrationsmodell<br />

und Orte der lebendigen<br />

Demokratie, so der<br />

Zweite Präsident<br />

Ein zweigliedriger Instanzenzug auf Gemeinde -<br />

ebene kann zwar erhalten bleiben, jedoch<br />

schließt die reformatorische Entscheidungs -<br />

befugnis des Landesverwaltungsgerichtes das<br />

Selbst verwaltungsrecht de facto aus.<br />

des Nationalrates.<br />

So erfreulich diese<br />

Worte klingen und<br />

so sehr es auch zu<br />

begrüßen war, dass<br />

der Nationalrat im<br />

Jahr 2011 eine<br />

B-VG-Novelle für<br />

Erleichterungen<br />

von Kooperationsformen zwischen<br />

den Gemeinden beschlossen<br />

hat, wurden im vergangenen<br />

Jahr vom Nationalrat<br />

gleichzeitig wesentliche Regelungen<br />

zur Einschränkung dieser<br />

Eigenständigkeit der Gemeinden<br />

beschlossen.<br />

Mit der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit<br />

und der<br />

Einführung einer zweistufigen<br />

Verwaltungsgerichtsbarkeit ist<br />

nämlich insofern eine wesentliche<br />

Einschränkung der Selbstverwaltung<br />

verbunden, als künftig<br />

die Landesverwaltungsgerichte<br />

auch über Berufungen<br />

von Gemeindebehörden in der<br />

Sache selbst entscheiden können.<br />

Zwar ist grundsätzlich vorgesehen,<br />

dass ein zweigliedriger<br />

Instanzenzug auf Gemeindeebene<br />

erhalten bleiben kann, jedoch<br />

schließt die reformatorische<br />

Entscheidungsbefugnis des<br />

Landesverwaltungsgerichts das<br />

Selbstverwaltungsrecht de facto<br />

aus. Ohne hier nochmals auf die<br />

Details eingehen zu wollen,<br />

bleibt festzustellen, wie dies viele<br />

namhafte Experten auch festgehalten<br />

haben, dass, abgesehen<br />

vom Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht<br />

der Gemeinden,<br />

auch die Verbesserung für den<br />

Bürger fraglich ist. Ob insgesamt<br />

die erwarteten Beschleunigungen<br />

der Verfahren und die Effi-

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