kommunal - Österreichischer Gemeindebund
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Kommunal: <strong>Gemeindebund</strong> 19<br />
Das war 2012 im Österreichischen <strong>Gemeindebund</strong><br />
Rückblick 2012 mit lachenden<br />
und weinenden Augen<br />
Der mittlerweile schon traditionelle<br />
Jahresrückblick<br />
in KOMMUNAL zeugt diesmal<br />
von einer Reihe von<br />
Erfolgen und Bestätigungen.<br />
Die Einführung der<br />
zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit<br />
fällt allerdings<br />
definitiv in die Kategorie<br />
„weinendes Auge“.<br />
Foto: Parlament/Zolles/Ranz<br />
Die Gemeindeverfassungsnovelle stellte die Grundlage für die gemeindliche Selbstverwaltung und<br />
die künftige Entwicklung der Gemeinden in den letzten 50 Jahren dar und wurde mit höchsten Würdenträgern<br />
in einer Festsitzung im Plenarsaal des österreichischen Nationalrates gefeiert.<br />
Walter Leiss<br />
Im Juli vergangenen Jahres<br />
wurde der 50. Jahrestag der<br />
„Beschlussfassung der Gemeindeverfassungsnovelle“<br />
begangen<br />
und auch mit einer Festsitzung<br />
im Plenarsaal des österreichischen<br />
Nationalrates gefeiert.<br />
Die Gemeindeverfassungsnovelle<br />
stellte die Grundlage für die<br />
gemeindliche Selbstverwaltung<br />
und die künftige Entwicklung<br />
der Gemeinden in den letzten<br />
50 Jahren dar. Im Zuge der Festveranstaltung<br />
wurde auch die<br />
Stellung der Gemeinden von der<br />
Ersten Präsidentin des Nationalrates,<br />
Barbara Prammer, und<br />
dem Zweiten Präsidenten des<br />
Nationalrates, Fritz Neugebauer,<br />
entsprechend gewürdigt.<br />
Die <strong>kommunal</strong>e Selbstverwaltung<br />
mit dem daraus folgenden<br />
Mitgestaltungspotenzial ist sicher<br />
wohl eine der wichtigsten<br />
Säulen für die Erhaltung von Beteiligungsfähigkeit<br />
und Beteiligungswillen<br />
der Bürgerinnen<br />
und Bürger. Dies zu kultivieren<br />
und darauf aufzubauen, ist eine<br />
unsere wichtigsten gesellschaftlichen<br />
Herausforderungen, so<br />
die Präsidentin des österreichischen<br />
Nationalrates. Die Gemeinden<br />
sind Lebensmittelpunkt,<br />
Wirtschaftsstandort, Innovationsmotoren,<br />
aber vor allem<br />
ein gesellschaftliches Integrationsmodell<br />
und Orte der lebendigen<br />
Demokratie, so der<br />
Zweite Präsident<br />
Ein zweigliedriger Instanzenzug auf Gemeinde -<br />
ebene kann zwar erhalten bleiben, jedoch<br />
schließt die reformatorische Entscheidungs -<br />
befugnis des Landesverwaltungsgerichtes das<br />
Selbst verwaltungsrecht de facto aus.<br />
des Nationalrates.<br />
So erfreulich diese<br />
Worte klingen und<br />
so sehr es auch zu<br />
begrüßen war, dass<br />
der Nationalrat im<br />
Jahr 2011 eine<br />
B-VG-Novelle für<br />
Erleichterungen<br />
von Kooperationsformen zwischen<br />
den Gemeinden beschlossen<br />
hat, wurden im vergangenen<br />
Jahr vom Nationalrat<br />
gleichzeitig wesentliche Regelungen<br />
zur Einschränkung dieser<br />
Eigenständigkeit der Gemeinden<br />
beschlossen.<br />
Mit der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit<br />
und der<br />
Einführung einer zweistufigen<br />
Verwaltungsgerichtsbarkeit ist<br />
nämlich insofern eine wesentliche<br />
Einschränkung der Selbstverwaltung<br />
verbunden, als künftig<br />
die Landesverwaltungsgerichte<br />
auch über Berufungen<br />
von Gemeindebehörden in der<br />
Sache selbst entscheiden können.<br />
Zwar ist grundsätzlich vorgesehen,<br />
dass ein zweigliedriger<br />
Instanzenzug auf Gemeindeebene<br />
erhalten bleiben kann, jedoch<br />
schließt die reformatorische<br />
Entscheidungsbefugnis des<br />
Landesverwaltungsgerichts das<br />
Selbstverwaltungsrecht de facto<br />
aus. Ohne hier nochmals auf die<br />
Details eingehen zu wollen,<br />
bleibt festzustellen, wie dies viele<br />
namhafte Experten auch festgehalten<br />
haben, dass, abgesehen<br />
vom Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht<br />
der Gemeinden,<br />
auch die Verbesserung für den<br />
Bürger fraglich ist. Ob insgesamt<br />
die erwarteten Beschleunigungen<br />
der Verfahren und die Effi-