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kommunal - Österreichischer Gemeindebund

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16<br />

Kommunal: Finanzen<br />

Diskussion: Spekulationsverbot in die Verfassung?<br />

Schwierig: Finanzverfassung ist<br />

ergebnisorientiert<br />

Mit bestimmter Regelmäßigkeit gelangt die Finanzgebarung der öffentlichen<br />

Hand in die Schlagzeilen der österreichischen Innenpolitik. Immer<br />

aus einer Betrachtung der Finanzgebarung im Nachhinein und<br />

dann, wenn etwas „passiert“ ist.<br />

Walter Leiss<br />

Passiert ist in der Regel bei der<br />

Finanzgebahrung der öffentlichen<br />

Hand immer dann etwas,<br />

wenn die Finanzveranlagung<br />

nicht das gewünschte Ziel, also<br />

keine Gewinne in der erwarteten<br />

Höhe oder sogar Verluste<br />

aufweist. Gute Ratschläge werden<br />

dann von allen Kontrollinstitutionen<br />

erteilt. Wurden in<br />

den „sogenannten guten Zeiten“,<br />

in denen am Finanzparkett<br />

viel Geld verdient werden konnte,<br />

die Gebietskörperschaften sogar<br />

aufgefordert, sich bei ihrer<br />

Finanzgebarung auch moderner<br />

Instrumente des Finanzmanagements<br />

zu bedienen, ist nunmehr<br />

ein Umschwung eingetreten.<br />

Festzuhalten ist, dass die Gemeinden<br />

sicher nicht die ersten<br />

gewesen sind, die die Möglichkeiten<br />

einer „optimierten“ Finanzgebarung<br />

genutzt haben.<br />

Bund und Länder haben verschiedenste<br />

Instrumente entwickelt<br />

und angewandt und mit<br />

zeitlicher Verzögerung sind die<br />

Gemeinden gefolgt. Dies betrifft<br />

die Ausgliederung von Gemeindeeinrichtungen,<br />

die Anwendung<br />

steuersparender Konstruktionen<br />

bis hin zur Finanzgebarung.<br />

Dass auch für die Gemeinden<br />

die Notwendigkeit für derartige<br />

Maßnahmen bestand, um<br />

ihre Aufgaben als größter öffentlicher<br />

Investor auch erfüllen<br />

zu können, ist leicht nachvollziehbar.<br />

Immer mehr Aufgaben<br />

wurden und werden auf die Gemeinden<br />

ohne ausreichende Bedeckung<br />

übertragen. Die Ge-<br />

Dass jede Finanzgebarung Risiken in sich trägt,<br />

wurde dabei aber oftmals außer Acht gelassen.<br />

Solange die Erträge stimmten, wurde das<br />

Risiko verdrängt und gab es auch keine Kritik.<br />

Hofrat Dr. Walter<br />

Leiss ist General -<br />

sekretär des<br />

Österreichischen<br />

<strong>Gemeindebund</strong>es<br />

meinden waren und sind entweder<br />

Träger oder zumindest Mitfinanciers<br />

im Sozial- und Gesundheitsbereich<br />

im Rahmen der<br />

Kinderbetreuung genauso wie<br />

im Schulwesen, allesamt Bereiche,<br />

die in den letzten Jahren<br />

durch ständig steigende Kosten<br />

gekennzeichnet waren.<br />

Dass jede Finanzgebarung Risiken<br />

in sich trägt, wurde dabei<br />

aber oftmals außer Acht gelassen.<br />

Solange die Erträge stimmten,<br />

wurde das Risiko verdrängt<br />

und gab es auch keine Kritik.<br />

Dabei gibt es einfache Grundsätze,<br />

die im privaten Bereich jedem<br />

bewusst sind. Ohne Risiko<br />

– kein Ertrag. Je höher der Ertrag<br />

– desto höher das Risiko.<br />

Keine Veranlagung mit Geld, das<br />

man nicht hat (Darlehensaufnahme<br />

zur Veranlagung). Was<br />

für den Privaten gilt, muss umso<br />

mehr für die öffentliche Hand<br />

gelten, da es sich hier um Steuergeld<br />

handelt, mit dem sorgfältig<br />

zur wirtschaften ist.<br />

Grundsätze wurde über<br />

Bord geworfen<br />

Unter tatkräftiger Beteiligung<br />

aller Finanzinstitute wurden in<br />

den vergangenen Jahrzehnten<br />

diese Grundsätze im privaten<br />

Bereich genauso wie von der öffentlichen<br />

Hand über Bord geworfen.<br />

Die viel zitierten Häuslbauerkredite<br />

in Yen oder Franken<br />

sind ein gutes Beispiel dafür.<br />

Aber auch die öffentliche<br />

Hand oder dieser nahestehende<br />

Einrichtungen, wie z. B. die Pensionskassen,<br />

haben diese Grundsätze<br />

durch das In-Aussichtstellen<br />

hoher Renditen außer Acht<br />

gelassen. Ist dies in den 90er-<br />

Jahren noch relativ gut gelaufen,<br />

so gab es im Jahr 2002 den<br />

ersten Einbruch und mit Ausbruch<br />

der Finanzkrise 2008/09<br />

einen veritablen Crash. Dies hat<br />

zu einem Umdenken und schon<br />

damals zur Forderung nach<br />

strengeren Regelungen geführt.<br />

Auch der <strong>Gemeindebund</strong> hat<br />

sich bereits im Jahr 2008 zusammen<br />

mit dem Institut für höhere<br />

Studien und dem Rechnungshof<br />

mit der Thematik auseinandergesetzt<br />

und zusammen<br />

mit den Experten des Staatsschuldenausschusses,<br />

des Rechnungshofs,<br />

der Finanzmarktaufsicht<br />

und der Kammer der Wirtschaftstreuhänder<br />

Richtlinien<br />

für Finanzgeschäfte der Gemeinden<br />

erarbeitet. Diese Richtlinien<br />

wurden bereits im Jahr 2009<br />

verabschiedet und sind eine offizielle<br />

Empfehlung des <strong>Gemeindebund</strong>es<br />

und seiner Landesverbände<br />

für die österreichischen<br />

Gemeinden. Der Österreichische<br />

<strong>Gemeindebund</strong> hat ausdrücklich<br />

empfohlen, diese Richtlinien als<br />

Mindestvorgabe zu betrachten,<br />

um ein gewisses Mindestmaß an<br />

Sicherheit und Schutz bei<br />

Finanzgeschäften zu haben.<br />

Die Gemeinden waren nicht<br />

die ersten, die die Möglichkeiten<br />

einer „optimierten“<br />

Finanzgebarung genutzt<br />

haben.

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