kommunal - Österreichischer Gemeindebund
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16<br />
Kommunal: Finanzen<br />
Diskussion: Spekulationsverbot in die Verfassung?<br />
Schwierig: Finanzverfassung ist<br />
ergebnisorientiert<br />
Mit bestimmter Regelmäßigkeit gelangt die Finanzgebarung der öffentlichen<br />
Hand in die Schlagzeilen der österreichischen Innenpolitik. Immer<br />
aus einer Betrachtung der Finanzgebarung im Nachhinein und<br />
dann, wenn etwas „passiert“ ist.<br />
Walter Leiss<br />
Passiert ist in der Regel bei der<br />
Finanzgebahrung der öffentlichen<br />
Hand immer dann etwas,<br />
wenn die Finanzveranlagung<br />
nicht das gewünschte Ziel, also<br />
keine Gewinne in der erwarteten<br />
Höhe oder sogar Verluste<br />
aufweist. Gute Ratschläge werden<br />
dann von allen Kontrollinstitutionen<br />
erteilt. Wurden in<br />
den „sogenannten guten Zeiten“,<br />
in denen am Finanzparkett<br />
viel Geld verdient werden konnte,<br />
die Gebietskörperschaften sogar<br />
aufgefordert, sich bei ihrer<br />
Finanzgebarung auch moderner<br />
Instrumente des Finanzmanagements<br />
zu bedienen, ist nunmehr<br />
ein Umschwung eingetreten.<br />
Festzuhalten ist, dass die Gemeinden<br />
sicher nicht die ersten<br />
gewesen sind, die die Möglichkeiten<br />
einer „optimierten“ Finanzgebarung<br />
genutzt haben.<br />
Bund und Länder haben verschiedenste<br />
Instrumente entwickelt<br />
und angewandt und mit<br />
zeitlicher Verzögerung sind die<br />
Gemeinden gefolgt. Dies betrifft<br />
die Ausgliederung von Gemeindeeinrichtungen,<br />
die Anwendung<br />
steuersparender Konstruktionen<br />
bis hin zur Finanzgebarung.<br />
Dass auch für die Gemeinden<br />
die Notwendigkeit für derartige<br />
Maßnahmen bestand, um<br />
ihre Aufgaben als größter öffentlicher<br />
Investor auch erfüllen<br />
zu können, ist leicht nachvollziehbar.<br />
Immer mehr Aufgaben<br />
wurden und werden auf die Gemeinden<br />
ohne ausreichende Bedeckung<br />
übertragen. Die Ge-<br />
Dass jede Finanzgebarung Risiken in sich trägt,<br />
wurde dabei aber oftmals außer Acht gelassen.<br />
Solange die Erträge stimmten, wurde das<br />
Risiko verdrängt und gab es auch keine Kritik.<br />
Hofrat Dr. Walter<br />
Leiss ist General -<br />
sekretär des<br />
Österreichischen<br />
<strong>Gemeindebund</strong>es<br />
meinden waren und sind entweder<br />
Träger oder zumindest Mitfinanciers<br />
im Sozial- und Gesundheitsbereich<br />
im Rahmen der<br />
Kinderbetreuung genauso wie<br />
im Schulwesen, allesamt Bereiche,<br />
die in den letzten Jahren<br />
durch ständig steigende Kosten<br />
gekennzeichnet waren.<br />
Dass jede Finanzgebarung Risiken<br />
in sich trägt, wurde dabei<br />
aber oftmals außer Acht gelassen.<br />
Solange die Erträge stimmten,<br />
wurde das Risiko verdrängt<br />
und gab es auch keine Kritik.<br />
Dabei gibt es einfache Grundsätze,<br />
die im privaten Bereich jedem<br />
bewusst sind. Ohne Risiko<br />
– kein Ertrag. Je höher der Ertrag<br />
– desto höher das Risiko.<br />
Keine Veranlagung mit Geld, das<br />
man nicht hat (Darlehensaufnahme<br />
zur Veranlagung). Was<br />
für den Privaten gilt, muss umso<br />
mehr für die öffentliche Hand<br />
gelten, da es sich hier um Steuergeld<br />
handelt, mit dem sorgfältig<br />
zur wirtschaften ist.<br />
Grundsätze wurde über<br />
Bord geworfen<br />
Unter tatkräftiger Beteiligung<br />
aller Finanzinstitute wurden in<br />
den vergangenen Jahrzehnten<br />
diese Grundsätze im privaten<br />
Bereich genauso wie von der öffentlichen<br />
Hand über Bord geworfen.<br />
Die viel zitierten Häuslbauerkredite<br />
in Yen oder Franken<br />
sind ein gutes Beispiel dafür.<br />
Aber auch die öffentliche<br />
Hand oder dieser nahestehende<br />
Einrichtungen, wie z. B. die Pensionskassen,<br />
haben diese Grundsätze<br />
durch das In-Aussichtstellen<br />
hoher Renditen außer Acht<br />
gelassen. Ist dies in den 90er-<br />
Jahren noch relativ gut gelaufen,<br />
so gab es im Jahr 2002 den<br />
ersten Einbruch und mit Ausbruch<br />
der Finanzkrise 2008/09<br />
einen veritablen Crash. Dies hat<br />
zu einem Umdenken und schon<br />
damals zur Forderung nach<br />
strengeren Regelungen geführt.<br />
Auch der <strong>Gemeindebund</strong> hat<br />
sich bereits im Jahr 2008 zusammen<br />
mit dem Institut für höhere<br />
Studien und dem Rechnungshof<br />
mit der Thematik auseinandergesetzt<br />
und zusammen<br />
mit den Experten des Staatsschuldenausschusses,<br />
des Rechnungshofs,<br />
der Finanzmarktaufsicht<br />
und der Kammer der Wirtschaftstreuhänder<br />
Richtlinien<br />
für Finanzgeschäfte der Gemeinden<br />
erarbeitet. Diese Richtlinien<br />
wurden bereits im Jahr 2009<br />
verabschiedet und sind eine offizielle<br />
Empfehlung des <strong>Gemeindebund</strong>es<br />
und seiner Landesverbände<br />
für die österreichischen<br />
Gemeinden. Der Österreichische<br />
<strong>Gemeindebund</strong> hat ausdrücklich<br />
empfohlen, diese Richtlinien als<br />
Mindestvorgabe zu betrachten,<br />
um ein gewisses Mindestmaß an<br />
Sicherheit und Schutz bei<br />
Finanzgeschäften zu haben.<br />
Die Gemeinden waren nicht<br />
die ersten, die die Möglichkeiten<br />
einer „optimierten“<br />
Finanzgebarung genutzt<br />
haben.