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Notenbanken und Fundamentale Analyse - Finance Trainer

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Spitzenrefinanzierungsfazilität<br />

Die Geschäftspartner können sich zu einem vorgegebenen Zinssatz <strong>und</strong> gegen<br />

refinanzierungsfähige Sicherheiten overnight Liquidität beschaffen <strong>und</strong> so kurzfristige<br />

Liquiditätsengpässe ausgleichen. Sofern ausreichend refinanzierungsfähige<br />

Sicherheiten vorhanden sind, gibt es keine Kreditobergrenze für diese Fazilität. Der<br />

Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität bildet im allgemeinen die Obergrenze des<br />

Taggeldsatzes.<br />

<br />

Einlagefazilität<br />

Die Geschäftspartner können überschüssige Liquidität bei den nationalen<br />

Zentralbanken anlegen. Der Zinssatz für diese Einlagen wird im Voraus festgesetzt <strong>und</strong><br />

bildet üblicherweise die Untergrenze des Taggeldsatzes.<br />

3.3 Mindestreservepolitik<br />

Die Ausgestaltung des Mindestreservesystems<br />

Die Mindestreserveregelung verpflichtet Banken dazu, einen gewissen Prozentsatz ihrer<br />

Einlagen als Guthaben bei der Zentralbank zu halten (auf die Unterschiede zwischen den<br />

einzelnen Ländern geht das vorliegende Skriptum nicht ein).<br />

Diese Rahmenvorschrift diente ursprünglich der Liquiditätssicherung der K<strong>und</strong>eneinlagen bei<br />

den Banken. Das derzeit bestehende Mindestreservesystem soll dagegen den <strong>Notenbanken</strong><br />

von vornherein als flexibles <strong>und</strong> wirksames liquiditätspolitisches Instrument zur Verfügung<br />

stehen.<br />

Die Mindestreserve-Erfüllungsperioden beginnen am Abwicklungstag des ersten<br />

Hauptrefinanzierungsgeschäfts, das auf die Sitzung des EZB-Rats folgt, in der die<br />

monatliche Erörterung der Geldpolitik stattfindet, <strong>und</strong> enden am Tag vor dem<br />

entsprechenden Abwicklungstag im Folgemonat. Die EZB veröffentlicht drei Monate vor<br />

Beginn des Jahres einen Mindestreserveperioden-Kalender.<br />

Daher können die Banken ihre Zentralbankguthaben für Zahlungszwecke verwenden. Falls<br />

erforderlich, können sie kurzfristig abdisponieren, vorausgesetzt, dass sie an anderen Tagen<br />

des Erfüllungszeitraums entsprechend höhere Guthaben halten. Die Banken sind nicht<br />

gezwungen, zusätzlich zu den Mindestreserven besondere Guthaben bei der Zentralbank<br />

zur Abwicklung des laufenden Zahlungsverkehrs zu halten („working balances").<br />

© FINANCE TRAINER International <strong>Notenbanken</strong> <strong>und</strong> f<strong>und</strong>amentale <strong>Analyse</strong> / Seite 26 von 57

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