Notenbanken und Fundamentale Analyse - Finance Trainer
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1. Die Wirtschafts- <strong>und</strong> Währungsunion (WWU)<br />
Die EU-Staats- <strong>und</strong> Regierungschefs haben am 9./10. Dezember 1991 in Maastricht den<br />
Entwurf eines ”Vertrages über die Europäische Union” gebilligt. Dieser Vertrag sah für den<br />
Wirtschafts- <strong>und</strong> Währungsbereich die Weiterentwicklung der Gemeinschaft zu einer<br />
Wirtschafts- <strong>und</strong> Währungsunion (WWU) vor, welcher durch den am 1. Januar 1999<br />
durchgeführten Zusammenschluss der (damals elf) Teilnehmerstaaten Realität wurde<br />
Zu diesem Zeitpunkt wurde der ECU durch den Euro ersetzt <strong>und</strong> der sogenannte<br />
Wechselkursmechanismus II eingeführt. Letzteres ist Teil der Konvergenzkriterien für die<br />
Einführung des Euro <strong>und</strong> legt fest dass die Wechselkurse teilnehmender Länder nicht um<br />
mehr als +/- 15% zueinander schwanken dürfen. Die EZB ist dabei vertraglich zur<br />
Intervention verpflichtet bei einem drohenden Überschreiten der +/- 15% Abweichung.<br />
Die vordringliche Aufgabe der Gemeinschaft ist dabei in Artikel 2 des Vertrages formuliert,<br />
wobei die Errichtung der WWU zum Ziel hat, "...ein beständiges, nicht inflationäres <strong>und</strong><br />
umweltverträgliches Wachstum, einen hohen Grad an Konvergenz der Wirtschaftsleistungen,<br />
ein hohes Beschäftigungsniveau, ein hohes Maß an sozialem Schutz, die Hebung des<br />
Lebensstandards <strong>und</strong> der Lebensqualität, den wirtschaftlichen <strong>und</strong> sozialen Zusammenhalt<br />
<strong>und</strong> die Solidarität zwischen den Mitgliedsstaaten zu fördern.”<br />
Zur Erreichung dieser Ziele sollen die Mitgliedsstaaten ihre Wirtschafts- <strong>und</strong> Finanzpolitik<br />
eng koordinieren <strong>und</strong> eine einheitliche Geld- <strong>und</strong> Wechselkurspolitik betreiben, die vorrangig<br />
auf das Ziel der Preisstabilität auszurichten ist. Des Weiteren wurde den Mitgliedsstaaten<br />
auferlegt, bei den öffentlichen Finanzen Haushaltsdisziplin zu wahren <strong>und</strong><br />
außenwirtschaftliches Gleichgewicht anzustreben. Die Mitgliedsstaaten haben bei ihren<br />
Tätigkeiten die Gr<strong>und</strong>sätze einer vom Wettbewerb geprägten offenen Marktwirtschaft zu<br />
beachten. Der Kapitalverkehr ist auch gegenüber Drittländern zu liberalisieren.<br />
© FINANCE TRAINER International <strong>Notenbanken</strong> <strong>und</strong> f<strong>und</strong>amentale <strong>Analyse</strong> / Seite 4 von 57