Behinderung und Ausweis - Landschaftsverband Rheinland
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ausgeprägtere Restparese oder Kontrakturen<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20–30<br />
komplette Lähmung oder ausgeprägte<br />
Kontraktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40<br />
beidseitig komplette Lähmung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />
3. Nervensystem <strong>und</strong> Psyche<br />
3.1 Hirnschäden<br />
a) Ein Hirnschaden ist nachgewiesen, wenn Symptome<br />
einer organischen Veränderung des Gehirns – nach<br />
Verletzung oder Krankheit nach dem Abklingen der<br />
akuten Phase – festgestellt worden sind. Wenn bei<br />
späteren Untersuchungen keine hirnorganischen<br />
Funktionsstörungen <strong>und</strong> Leistungsbeeinträchtigungen<br />
mehr zu erkennen sind beträgt der GdS dann<br />
– auch unter Einschluss geringer zum Beispiel vegetativer<br />
Beschwerden – 20; nach offenen Hirnverletzungen<br />
nicht unter 30.<br />
b) Bestimmend für die Beurteilung des GdS ist das Ausmaß<br />
der bleibenden Ausfallserscheinungen. Dabei<br />
sind der neurologische Bef<strong>und</strong>, die Ausfallserscheinungen<br />
im psychischen Bereich unter Würdigung der<br />
prämorbiden Persönlichkeit <strong>und</strong> gegebenenfalls das<br />
Auftreten von zerebralen Anfällen zu beachten. Bei<br />
der Mannigfaltigkeit der Folgezustände von Hirnschädigungen<br />
kommt ein GdS zwischen 20 <strong>und</strong> 100<br />
in Betracht.<br />
c) Bei Kindern ist zu berücksichtigen, dass sich die Auswirkungen<br />
eines Hirnschadens abhängig vom Reifungsprozess<br />
sehr verschieden (Besserung oder Verschlechterung)<br />
entwickeln können, sodass in der Regel<br />
Nachprüfungen in Abständen von wenigen Jahren<br />
angezeigt sind.<br />
d) Bei einem mit Ventil versorgten Hydrozephalus ist ein<br />
GdS von wenigstens 30 anzusetzen.<br />
e) Nicht nur vorübergehende vegetative Störungen nach<br />
Gehirnerschütterung (reversible <strong>und</strong> morphologisch<br />
nicht nachweisbare Funktionsstörung des Gesamthirns)<br />
rechtfertigen im ersten Jahr nach dem Unfall<br />
einen GdS von 10 bis 20.<br />
Bei der folgenden GdS-Tabelle der Hirnschäden soll die<br />
unter Nummer 3.1.1 genannte Gesamtbewertung im<br />
Vordergr<strong>und</strong> stehen. Die unter Nummer 3.1.2 angeführten<br />
isoliert vorkommenden beziehungsweise führenden<br />
Syndrome stellen eine ergänzende Hilfe zur Beurteilung<br />
dar.<br />
3.1.1 Gr<strong>und</strong>sätze der Gesamtbewertung von Hirnschäden<br />
Hirnschäden mit geringer Leistungsbeeinträchtigung<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30–40<br />
Hirnschäden mit mittelschwerer Leistungsbeeinträchtigung<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50–60<br />
Hirnschäden mit schwerer Leistungsbeeinträchtigung<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70–100<br />
3.1.2 Bewertung von Hirnschäden mit isoliert vorkommenden<br />
beziehungsweise führenden Syndromen (bei<br />
Begutachtungen im sozialen Entschädigungsrecht auch<br />
zur Feststellung der Schwerstbeschädigtenzulage)<br />
Hirnschäden mit psychischen Störungen<br />
leicht (im Alltag sich gering auswirkend) . . . . . 30–40<br />
mittelgradig (im Alltag sich deutlich<br />
auswirkend) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50–60<br />
schwer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70–100<br />
Zentrale vegetative Störungen als Ausdruck eines Hirndauerschadens<br />
(zum Beispiel Störungen des Schlaf-<br />
Wach-Rhythmus, der Vasomotorenregulation oder der<br />
Schweißregulation)<br />
leicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30<br />
mittelgradig auch mit vereinzelten<br />
synkopalen Anfällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40<br />
mit häufi geren Anfällen oder erheblichen<br />
Auswirkungen auf den Allgemeinzustand<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />
Koordinations- <strong>und</strong> Gleichgewichtsstörungen<br />
(spino-)zerebellarer Ursache<br />
je nach dem Ausmaß der Störung der<br />
Ziel- <strong>und</strong> Feinmotorik einschließlich der<br />
Schwierigkeiten beim Gehen <strong>und</strong> Stehen<br />
(siehe hierzu auch bei Hör- <strong>und</strong><br />
Gleichgewichtsorgan) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30–100<br />
Hirnschäden mit kognitiven Leistungsstörungen (zum<br />
Beispiel Aphasie, Apraxie, Agnosie)<br />
leicht (zum Beisiel Restaphasie) . . . . . . . . . . . 30–40<br />
mittelgradig (zum Beisiel Aphasie mit<br />
deutlicher bis sehr ausgeprägter Kommunikationsstörung)<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50–80<br />
schwer (zum Beisiel globale Aphasie) . . . . . . . 30–40<br />
Zerebral bedingte Teillähmungen <strong>und</strong> Lähmungen<br />
leichte Restlähmungen <strong>und</strong> Tonusstörungen<br />
der Gliedmaßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30<br />
Bei ausgeprägteren Teillähmungen <strong>und</strong> vollständigen<br />
Lähmungen ist der GdS aus Vergleichen mit dem GdS<br />
bei Gliedmaßenverlusten, peripheren Lähmungen <strong>und</strong><br />
anderen Funktionseinbußen der Gliedmaßen abzuleiten<br />
vollständige Lähmung von Arm <strong>und</strong><br />
Bein (Hemiplegie). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100<br />
Parkinson-Syndrom<br />
ein- oder beidseitig, geringe Störung<br />
der Bewegungsabläufe, keine Gleichgewichtsstörung,<br />
geringe Verlangsamung<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30–40<br />
deutliche Störung der Bewegungsabläufe,<br />
Gleichgewichtsstörungen, Unsicherheit<br />
beim Umdrehen, stärkere<br />
Verlangsamung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50–70<br />
schwere Störung der Bewegungsabläufe<br />
bis zur Immobilität . . . . . . . . . . . . . . . . . 80–100<br />
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