Behinderung und Ausweis - Landschaftsverband Rheinland
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legt, die von der Feststellung im Rentenbescheid <strong>und</strong> so weiter natürlich abweichen<br />
kann, so sollte er das besonders angeben.<br />
■ Wenn dem Antragsteller die Kündigung des Arbeitsverhältnisses droht <strong>und</strong> er<br />
den Kündigungsschutz nach dem SGB IX in Anspruch nehmen will, sollte er hier<br />
darauf hinweisen (eventuell auf einem besonderen Blatt).<br />
Zu Randnummer :<br />
Damit die zuständige Stelle die <strong>Behinderung</strong> überhaupt feststellen kann, ist es erforderlich,<br />
dass die angegebenen Ärzte, Krankenanstalten <strong>und</strong> Behörden von der<br />
Schweigepflicht entb<strong>und</strong>en werden. Dem Antrag muss dann gegebenenfalls auch<br />
noch ein Lichtbild beigefügt werden <strong>und</strong> auf keinen Fall darf unter Antragsort <strong>und</strong><br />
Antragsdatum die Unterschrift oder die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters<br />
vergessen werden.<br />
Entbindung von der<br />
Schweigepflicht<br />
Merksätze für das Feststellungsverfahren:<br />
■ Immer nur vollständig ausgefüllte Anträge stellen, sämtliche Ges<strong>und</strong>heitsstörungen,<br />
die geltend gemacht werden sollen, benennen.<br />
■ Einzelne Ges<strong>und</strong>heitsstörungen nummerieren, damit geprüft werden<br />
kann, ob alle Angaben im Bescheid berücksichtigt wurden!<br />
■ Antrag kopieren (für die eigene Akte <strong>und</strong> zum Gespräch mit den im<br />
Antrag genannten Ärzten)!<br />
■ Gegebenenfalls Arbeitgeber über die Antragstellung informieren<br />
(zum Beispiel zur Sicherung des Anspruchs auf Zusatzurlaub)!<br />
Hinweis:<br />
Die Zugehörigkeit zu Sondergruppen der schwerbehinderten Menschen sind<br />
mit folgender Bezeichnung beziehungsweise mit folgendem Merkzeichen in<br />
den <strong>Ausweis</strong> einzutragen:<br />
Kriegsbeschädigt = schwerbeschädigter <strong>und</strong> versorgungsberechtigter<br />
Kriegsbeschädigter mit einem GdS von wenigstens 50<br />
nach dem B<strong>und</strong>esversorgungsgesetz (BVG)<br />
VB = schwerbehinderter Mensch, der in entsprechender Anwendung des<br />
BVG Versorgung erhält oder bei dem mehrere Versorgungstatbestände<br />
zusammentreffen<br />
EB = entschädigungsberechtigter schwerbehinderter Mensch nach dem<br />
B<strong>und</strong>esentschädigungs-Gesetz (BEG)<br />
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