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Behinderung und Ausweis - Landschaftsverband Rheinland

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7. M<strong>und</strong>höhle, Rachenraum <strong>und</strong> obere Luftwege<br />

Verletzungs- <strong>und</strong> Erkrankungsfolgen an den Kiefern,<br />

Kiefergelenken <strong>und</strong> Weichteilen der M<strong>und</strong>höhle, einschließlich<br />

der Zunge <strong>und</strong> der Speicheldrüsen, sind nach<br />

dem Grad ihrer Auswirkung auf Sprech-, Kau- <strong>und</strong><br />

Schluckvermögen zu beurteilen. Eine Gesichtsentstellung<br />

ist gesondert zu berücksichtigen.<br />

7.1 Lippendefekt<br />

mit ständigem Speichelfluss . . . . . . . . . . . . . . . 20–30<br />

Äußere Speichelfi stel, Frey-Syndrom<br />

geringe Sekretion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

sonst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20<br />

Störung der Speichelsekretion (vermehrter<br />

Speichelfluss, M<strong>und</strong>trockenheit)<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0–20<br />

7.2 Schwere Funktionsstörung der<br />

Zunge durch Gewebsverlust, narbige<br />

Fixierung oder Lähmung je nach Umfang<br />

<strong>und</strong> Artikulationsstörung . . . . . . . . . . . . . . . 30–50<br />

<strong>Behinderung</strong> der M<strong>und</strong>öffnung (Schneidekantendistanz<br />

zwischen fünf <strong>und</strong><br />

25 mm) mit deutlicher Auswirkung auf<br />

die Nahrungsaufnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20–40<br />

Kieferklemme mit Notwendigkeit der<br />

Aufnahme flüssiger oder passierter<br />

Nahrung <strong>und</strong> entsprechenden Sprechstörungen<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />

7.3 Verlust eines Teiles des Unterkiefers mit schlaffer<br />

Pseudarthrose<br />

ohne wesentliche Beeinträchtigung<br />

der Kaufunktion <strong>und</strong> Artikulation . . . . . . . . . . . . 0–10<br />

mit erheblicher Beeinträchtigung der<br />

Kaufunktion <strong>und</strong> Artikulation . . . . . . . . . . . . . . 20–50<br />

Verlust eines Teiles des Oberkiefers<br />

ohne wesentliche kosmetische <strong>und</strong><br />

funktionelle Beeinträchtigung . . . . . . . . . . . . . . . 0–10<br />

mit entstellender Wirkung, wesentlicher<br />

Beeinträchtigung der Nasen<strong>und</strong><br />

Nebenhöhlen (Borkenbildung,<br />

ständige Sekretion) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20–40<br />

7.4 Umfassender Zahnverlust über ein<br />

halbes Jahr hinaus prothetisch nur unzureichend<br />

zu versorgen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10–20<br />

Verlust erheblicher Teile des Alveolarfortsatzes<br />

mit wesentlicher, prothetisch<br />

nicht voll ausgleichbarer Funktionsbehinderung<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20<br />

7.5 Ausgedehnter Defekt des Gaumens<br />

mit gut sitzender Defektprothese . . . . . . . . . . . . . . . . 30<br />

Verlust des Gaumens ohne Korrekturmöglichkeit<br />

durch geeignete Prothese<br />

(Störung der Nahrungsaufnahme) . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />

7.6 Lippen-, Kiefer-, Gaumen- <strong>und</strong> Segelspalten bei Kindern,<br />

bis zum Abschluss der Behandlung<br />

Isolierte voll ausgebildete Lippenspalte<br />

(ein- oder beidseitig) bis zum Abschluss<br />

der Behandlung (in der Regel ein Jahr<br />

nach der Operation) je nach Trinkstörung,<br />

Beeinträchtigung der mimischen<br />

Muskulatur <strong>und</strong> Störung der Lautbildung.<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30–50<br />

Lippen-Kieferspalte<br />

bis zum Abschluss der Erstbehandlung<br />

(in der Regel ein Jahr nach der<br />

Operation) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60–70<br />

bis zum Verschluss der Kieferspalte . . . . . . . . . . . . 50<br />

Lippen-Kiefer-Gaumenspalte<br />

bis zum Abschluss der Erstbehandlung<br />

(in der Regel ein Jahr nach der<br />

Operation) unter Mitberücksichtigung<br />

der regelhaft damit verb<strong>und</strong>enen Hörstörung<br />

(Tubenfehlbelüftung) <strong>und</strong> der<br />

Störung der Nasenatmung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100<br />

bis zum Verschluss der Kieferspalte . . . . . . . . . . . . 50<br />

Komplette Gaumen- <strong>und</strong> Segelspalte<br />

ohne Kieferspalte wegen der bis zum<br />

Abschluss der Erstbehandlung (in der<br />

Regel ein Jahr nach der Operation) bestehenden<br />

mit der Lippen-Kiefer-Gaumenspalte<br />

vergleichbaren Auswirkungen<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100<br />

Isolierte Segelspalte, submuköse Gaumenspalte<br />

bis zum Abschluss der Behandlung<br />

je nach Ausmaß der Artikulationsstörung<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0–30<br />

Ausgeprägte Hörstörungen sind gegebenenfalls zusätzlich<br />

zu berücksichtigen.<br />

Nach Abschluss der Behandlung richtet sich der GdS<br />

immer nach der verbliebenen Ges<strong>und</strong>heitsstörung.<br />

7.7 Schluckstörungen<br />

ohne wesentliche <strong>Behinderung</strong> der<br />

Nahrungsaufnahme je nach Beschwerden<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0–10<br />

mit erheblicher <strong>Behinderung</strong> der Nahrungsaufnahme<br />

je nach Auswirkung<br />

(Einschränkung der Kostform, verlängerte<br />

Essdauer) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20–40<br />

mit häufi ger Aspiration <strong>und</strong> erheblicher<br />

Beeinträchtigung des Kräfte<strong>und</strong><br />

Ernährungs zustandes . . . . . . . . . . . . . . . . 50–70<br />

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