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Behinderung und Ausweis - Landschaftsverband Rheinland

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Wichtige Hinweise<br />

Für behinderte Menschen bieten verschiedenste Vorschriften in Gesetzen, Erlassen,<br />

Satzungen, Tarifen <strong>und</strong> so weiter eine Reihe von Rechten <strong>und</strong> Pflichten. Oft<br />

können diese aber nur dann genutzt werden, wenn Betroffene die Eigenschaft als<br />

schwerbehinderter Mensch <strong>und</strong> weitere Voraussetzungen durch einen Schwerbehindertenausweis<br />

nachweisen.<br />

Diese Broschüre will aufzeigen, unter welchen Voraussetzungen der Schwerbehindertenausweis<br />

ausgestellt wird <strong>und</strong> wie der behinderte Mensch am Verfahren mitwirken<br />

kann. Gr<strong>und</strong>lage für alle Begutachtungen nach dem Schwerbehindertenrecht<br />

ist die Versorgungsmedizin-Verordnung – VersMedV.<br />

Die als Anlage zu § 2 VersMedV veröffentlichten „Versorgungsmedizinischen<br />

Gr<strong>und</strong>sätze“ ersetzen die „Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im<br />

sozialen Entschädigungsrecht <strong>und</strong> nach dem Schwerbehindertengesetz“, Ausgabe<br />

2008.<br />

Die aktuelle Fassung der Versorgungsmedizin-Verordnung <strong>und</strong> damit auch die<br />

„Versorgungsmedizinischen Gr<strong>und</strong>sätze“ sind abgedruckt.<br />

Auch die ab dem 1. Januar 2013 geltende neue <strong>Ausweis</strong>verordnung für den<br />

Schwerbehindertenausweis wurde eingearbeitet.<br />

Köln, August 2012<br />

Ihr LVR-Integrationsamt<br />

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